Asbestopfer. Warum nur eine halbherzige Massnahme?
- ShortId
-
13.5600
- Id
-
20135600
- Updated
-
28.07.2023 07:17
- Language
-
de
- Title
-
Asbestopfer. Warum nur eine halbherzige Massnahme?
- AdditionalIndexing
-
12;Obligationenrecht;Asbest;Verjährung;Haftung
- 1
-
- L04K05070202, Haftung
- L04K05040107, Verjährung
- L05K1702010101, Asbest
- L04K05070204, Obligationenrecht
- Texts
-
- <p>Der Entwurf zur Änderung des Obligationenrechts sieht vor, dass für Asbestopfer eine verlängerte Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt, die ab dem Tag der letzten Exposition zu laufen beginnt.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Verjährungsfrist ab dem Tag laufen zu lassen, an dem der Schaden entdeckt wird, damit alle Asbestfälle berücksichtigt werden können?</p>
- Asbestopfer. Warum nur eine halbherzige Massnahme?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Entwurf zur Änderung des Obligationenrechts sieht vor, dass für Asbestopfer eine verlängerte Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt, die ab dem Tag der letzten Exposition zu laufen beginnt.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Verjährungsfrist ab dem Tag laufen zu lassen, an dem der Schaden entdeckt wird, damit alle Asbestfälle berücksichtigt werden können?</p>
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