Steuerstatistiken im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III

ShortId
13.5603
Id
20135603
Updated
28.07.2023 07:13
Language
de
Title
Steuerstatistiken im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Gewinn;juristische Person;Kapitalanlage;Statistik
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L03K020218, Statistik
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L05K0507020303, juristische Person
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist in der Lage, Gewinn und Steuereinnahmen für die direkte Bundessteuer nach juristischen Personen ohne und mit besonderem Steuerstatus (Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften) und nach der Ansässigkeit der juristischen Personen aufzuschlüsseln. Nicht möglich ist derzeit hingegen eine Aufschlüsselung nach dem Kriterium Prinzipalgesellschaften. Auch für die kantonalen Steuereinnahmen kann eine Aufschlüsselung vorgenommen werden. Im Unterschied zu derjenigen bei der direkten Bundessteuer basiert diese jedoch auf einer Schätzung.</p><p>Der Bericht der Projektorganisation zur Unternehmenssteuerreform III, der noch dieses Jahr veröffentlicht werden soll, wird voraussichtlich statistische Informationen zum Steueraufkommen nach Steuerstatus und Kanton enthalten.</p>
  • <p>Ende 2012 wurde das von Hildegard Fässler eingereichte Postulat 12.3821, "Steuerstatistik der Unternehmensbesteuerung verbessern", angenommen.</p><p>Es verlangte, dass steuerstatistische Grundlagen zum Kapital von juristischen Personen, zu ihren Gewinnen und zu den von ihnen bezahlten Steuern je in separaten Berichten für Bund, Kantone und ausgewählte Gemeinden und aufgegliedert nach dem besonderen Steuerstatus (Verwaltungsgesellschaften, gemischte Gesellschaften, Holdinggesellschaften) darzulegen seien.</p><p>Wo steht man in der Berichterstattung?</p>
  • Steuerstatistiken im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist in der Lage, Gewinn und Steuereinnahmen für die direkte Bundessteuer nach juristischen Personen ohne und mit besonderem Steuerstatus (Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften) und nach der Ansässigkeit der juristischen Personen aufzuschlüsseln. Nicht möglich ist derzeit hingegen eine Aufschlüsselung nach dem Kriterium Prinzipalgesellschaften. Auch für die kantonalen Steuereinnahmen kann eine Aufschlüsselung vorgenommen werden. Im Unterschied zu derjenigen bei der direkten Bundessteuer basiert diese jedoch auf einer Schätzung.</p><p>Der Bericht der Projektorganisation zur Unternehmenssteuerreform III, der noch dieses Jahr veröffentlicht werden soll, wird voraussichtlich statistische Informationen zum Steueraufkommen nach Steuerstatus und Kanton enthalten.</p>
    • <p>Ende 2012 wurde das von Hildegard Fässler eingereichte Postulat 12.3821, "Steuerstatistik der Unternehmensbesteuerung verbessern", angenommen.</p><p>Es verlangte, dass steuerstatistische Grundlagen zum Kapital von juristischen Personen, zu ihren Gewinnen und zu den von ihnen bezahlten Steuern je in separaten Berichten für Bund, Kantone und ausgewählte Gemeinden und aufgegliedert nach dem besonderen Steuerstatus (Verwaltungsgesellschaften, gemischte Gesellschaften, Holdinggesellschaften) darzulegen seien.</p><p>Wo steht man in der Berichterstattung?</p>
    • Steuerstatistiken im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III

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