Änderung der Weineinfuhrkontingente und ihrer Verteilung

ShortId
14.312
Id
20140312
Updated
20.05.2026 01:53
Language
de
Title
Änderung der Weineinfuhrkontingente und ihrer Verteilung
AdditionalIndexing
55;15;Einfuhrbeschränkung;Wein;Inlandsproduktion;WTO;Einfuhrpolitik;Weinbau;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Schutzklausel;Zollkontingent
1
  • L06K140201010104, Wein
  • L04K07060204, Inlandsproduktion
  • L05K0701040114, Zollkontingent
  • L05K1401010116, Weinbau
  • L05K0701040108, Schutzklausel
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
  • L05K0701020401, WTO
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Weineinfuhr-Zollkontingent von 170 Millionen Liter, das die Schweiz seinerzeit der WTO notifizierte, beruhte auf dem Weinkonsum der Jahre 1986 bis 1988, welcher 310 Millionen Liter pro Jahr betrug. Mittlerweile ist dieser Konsum in der Schweiz zurückgegangen: 2011 waren es noch 274 Millionen Liter, wovon etwa 60 Prozent ausländische Weine waren. Im Rahmen dieses Kontingents gilt ein niedriger Zolltarif, wogegen ausserhalb dieses Kontingents ein wesentlich höherer Tarif zur Anwendung kommt.</p><p>Der Schweizer Weinbau durchlebt eine schwierige Zeit mit Konsumrückgang bei gleichzeitiger Einfuhrzunahme. Die Angaben des Bundesamtes für Landwirtschaft sprechen für sich:</p><p>- 1990 und 1991 betrug der Weinkonsum in der Schweiz je 317 Millionen Liter; 2010 waren es nur noch 280 Millionen Liter;</p><p>- im gleichen Zeitraum erhöhte sich in der Schweiz der Anteil ausländischer Weine am gesamten Weinkonsum von 56 auf 62 Prozent.</p><p>Besonders schwierig ist die Situation beim Weisswein. Lag in den Jahren 1990 und 1991 der Anteil ausländischen Weissweins noch bei 17 Prozent des gesamten Weissweinkonsums, stieg dieser Anteil bis 2010 auf 43 Prozent an. Dazu beigetragen hat sicher auch die Ersetzung der separaten Einfuhrkontingente für Weiss- und Rotwein durch ein Globalkontingent.</p><p>Gleichzeitig ist die einheimische Produktion stetig zurückgegangen. 2010 belief sich diese auf 103 Millionen Liter, während sie zwischen 1985 und 1989 im Durchschnitt bei 135 Millionen Litern lag.</p><p>Dazu kam die Marktverschlechterung im Jahr 2011. Die Koppelung des Schweizerfrankens an den Euro gab Anreize für Importe aus dem EU-Raum. Dies führte dazu, dass danach verschiedene Schweizer Weine wie z. B. der Chasselas nicht mehr auf dem inländischen Markt abgesetzt werden konnten.</p><p>Der Schweizer Weinbau kann mit gewissen Ländern der Eurozone preislich schlicht und einfach nicht mithalten. Die äusserst hohen Qualitätsanforderungen der Schweiz führen dazu, dass sich gewisse Produktionskosten trotz den in den letzten Jahren durch die Branche unternommenen Anstrengungen nicht senken lassen.</p><p>Mit der Erstarkung des Frankens im Jahr 2011 haben sich die Rahmenbedingungen für den Schweizer Weinbau mit einer Wettbewerbseinbusse um 25 Prozent drastisch verschlechtert. Die aufgrund der tieferen Personalkosten schon vorher starke ausländische Konkurrenz wurde mit dem äusserst vorteilhaften Wechselkurs zusätzlich beflügelt. 2011 ging der Konsum von Schweizer Wein um 5 Millionen Liter zurück, was eine Existenzbedrohung für zahlreiche Weinproduzenten darstellt. Zudem konnten die Weinbaubetriebe nicht vom Massnahmenpaket in Höhe von 870 Millionen Franken profitieren, das im September 2011 von den eidgenössischen Räten zur Abfederung der Frankenstärke verabschiedet wurde.</p><p>Die Rahmenbedingungen für den Schweizer Weinbau sind heute sehr schwierig, dies namentlich aufgrund der Frankenstärke, der hohen sozioökonomischen Produktionskosten, der höheren Gewinnmargen bei Importweinen und der institutionellen Bekämpfung des Alkoholkonsums. Ohne konkrete Massnahmen stehen letztlich Betriebe, Arbeitsplätze und Weinberge auf dem Spiel, und es ist zu befürchten, dass Hunderte Hektaren Weinanbaufläche verschwinden werden.</p><p>Es braucht natürlich Zeit, das geltende internationale Abkommen neu auszuhandeln. Deshalb müssen die Zollkontingente in der Zwischenzeit nach Massgabe der Inlandleistung verteilt werden. Diese Änderung hat den Vorteil, dass sie ohne vorgängige Verhandlung mit der WTO realisiert werden kann und sich direkt auf den Absatz des Schweizer Weins auswirkt.</p><p>Wird nicht rasch etwas gegen diese Situation unternommen, so werden in den kommenden Jahren auf Kosten der Landschaftspflege zahlreiche Betriebe verschwinden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève) reicht der Grosse Rat des Kantons Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Angesicht dessen, dass:</p><p>- der Schweizer Weinbau derzeit wirtschaftlich sehr schwierige Zeiten durchlebt;</p><p>- in rund zwanzig Jahren der Weinkonsum in der Schweiz um fast 14 Prozent zurückgegangen ist und im gleichen Zeitraum der Anteil ausländischer Weine am gesamten Weinkonsum von 56 auf 62 Prozent angestiegen ist, was heisst, dass die einheimische Produktion diesen Konsumrückgang auffängt;</p><p>- der Konkurrenzdruck auf die einheimischen Weine mit dem starken Franken zusätzlich vergrössert wird;</p><p>- die Qualitätsstrategie des Schweizer Weinbaus und die seit Jahren von den Weinbauern unternommenen grossen Anstrengungen vereitelt werden könnten durch die Konkurrenz gewisser ausländischer Weine, welche nach weniger strengen Regeln produziert und zu Preisen verkauft werden, mit denen die einheimische Produktion nicht konkurrieren kann;</p><p>- ohne konkrete Massnahmen Weinbaubetriebe verschwinden und Rebberge aufgegeben werden könnten, was die Landschaftspflege beeinträchtigen würde;</p><p>ersucht der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung, den Bundesrat aufzufordern: </p><p>- mit der Welthandelsorganisation (WTO) Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Zolleinfuhrkontingente für Weiss- und Rotwein an die Konsumentwicklung anzupassen;</p><p>- die Zollkontingente gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b des Landwirtschaftsgesetzes, d. h. "nach Massgabe der Inlandleistung", zu verteilen.</p>
  • Änderung der Weineinfuhrkontingente und ihrer Verteilung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Weineinfuhr-Zollkontingent von 170 Millionen Liter, das die Schweiz seinerzeit der WTO notifizierte, beruhte auf dem Weinkonsum der Jahre 1986 bis 1988, welcher 310 Millionen Liter pro Jahr betrug. Mittlerweile ist dieser Konsum in der Schweiz zurückgegangen: 2011 waren es noch 274 Millionen Liter, wovon etwa 60 Prozent ausländische Weine waren. Im Rahmen dieses Kontingents gilt ein niedriger Zolltarif, wogegen ausserhalb dieses Kontingents ein wesentlich höherer Tarif zur Anwendung kommt.</p><p>Der Schweizer Weinbau durchlebt eine schwierige Zeit mit Konsumrückgang bei gleichzeitiger Einfuhrzunahme. Die Angaben des Bundesamtes für Landwirtschaft sprechen für sich:</p><p>- 1990 und 1991 betrug der Weinkonsum in der Schweiz je 317 Millionen Liter; 2010 waren es nur noch 280 Millionen Liter;</p><p>- im gleichen Zeitraum erhöhte sich in der Schweiz der Anteil ausländischer Weine am gesamten Weinkonsum von 56 auf 62 Prozent.</p><p>Besonders schwierig ist die Situation beim Weisswein. Lag in den Jahren 1990 und 1991 der Anteil ausländischen Weissweins noch bei 17 Prozent des gesamten Weissweinkonsums, stieg dieser Anteil bis 2010 auf 43 Prozent an. Dazu beigetragen hat sicher auch die Ersetzung der separaten Einfuhrkontingente für Weiss- und Rotwein durch ein Globalkontingent.</p><p>Gleichzeitig ist die einheimische Produktion stetig zurückgegangen. 2010 belief sich diese auf 103 Millionen Liter, während sie zwischen 1985 und 1989 im Durchschnitt bei 135 Millionen Litern lag.</p><p>Dazu kam die Marktverschlechterung im Jahr 2011. Die Koppelung des Schweizerfrankens an den Euro gab Anreize für Importe aus dem EU-Raum. Dies führte dazu, dass danach verschiedene Schweizer Weine wie z. B. der Chasselas nicht mehr auf dem inländischen Markt abgesetzt werden konnten.</p><p>Der Schweizer Weinbau kann mit gewissen Ländern der Eurozone preislich schlicht und einfach nicht mithalten. Die äusserst hohen Qualitätsanforderungen der Schweiz führen dazu, dass sich gewisse Produktionskosten trotz den in den letzten Jahren durch die Branche unternommenen Anstrengungen nicht senken lassen.</p><p>Mit der Erstarkung des Frankens im Jahr 2011 haben sich die Rahmenbedingungen für den Schweizer Weinbau mit einer Wettbewerbseinbusse um 25 Prozent drastisch verschlechtert. Die aufgrund der tieferen Personalkosten schon vorher starke ausländische Konkurrenz wurde mit dem äusserst vorteilhaften Wechselkurs zusätzlich beflügelt. 2011 ging der Konsum von Schweizer Wein um 5 Millionen Liter zurück, was eine Existenzbedrohung für zahlreiche Weinproduzenten darstellt. Zudem konnten die Weinbaubetriebe nicht vom Massnahmenpaket in Höhe von 870 Millionen Franken profitieren, das im September 2011 von den eidgenössischen Räten zur Abfederung der Frankenstärke verabschiedet wurde.</p><p>Die Rahmenbedingungen für den Schweizer Weinbau sind heute sehr schwierig, dies namentlich aufgrund der Frankenstärke, der hohen sozioökonomischen Produktionskosten, der höheren Gewinnmargen bei Importweinen und der institutionellen Bekämpfung des Alkoholkonsums. Ohne konkrete Massnahmen stehen letztlich Betriebe, Arbeitsplätze und Weinberge auf dem Spiel, und es ist zu befürchten, dass Hunderte Hektaren Weinanbaufläche verschwinden werden.</p><p>Es braucht natürlich Zeit, das geltende internationale Abkommen neu auszuhandeln. Deshalb müssen die Zollkontingente in der Zwischenzeit nach Massgabe der Inlandleistung verteilt werden. Diese Änderung hat den Vorteil, dass sie ohne vorgängige Verhandlung mit der WTO realisiert werden kann und sich direkt auf den Absatz des Schweizer Weins auswirkt.</p><p>Wird nicht rasch etwas gegen diese Situation unternommen, so werden in den kommenden Jahren auf Kosten der Landschaftspflege zahlreiche Betriebe verschwinden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève) reicht der Grosse Rat des Kantons Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>Angesicht dessen, dass:</p><p>- der Schweizer Weinbau derzeit wirtschaftlich sehr schwierige Zeiten durchlebt;</p><p>- in rund zwanzig Jahren der Weinkonsum in der Schweiz um fast 14 Prozent zurückgegangen ist und im gleichen Zeitraum der Anteil ausländischer Weine am gesamten Weinkonsum von 56 auf 62 Prozent angestiegen ist, was heisst, dass die einheimische Produktion diesen Konsumrückgang auffängt;</p><p>- der Konkurrenzdruck auf die einheimischen Weine mit dem starken Franken zusätzlich vergrössert wird;</p><p>- die Qualitätsstrategie des Schweizer Weinbaus und die seit Jahren von den Weinbauern unternommenen grossen Anstrengungen vereitelt werden könnten durch die Konkurrenz gewisser ausländischer Weine, welche nach weniger strengen Regeln produziert und zu Preisen verkauft werden, mit denen die einheimische Produktion nicht konkurrieren kann;</p><p>- ohne konkrete Massnahmen Weinbaubetriebe verschwinden und Rebberge aufgegeben werden könnten, was die Landschaftspflege beeinträchtigen würde;</p><p>ersucht der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung, den Bundesrat aufzufordern: </p><p>- mit der Welthandelsorganisation (WTO) Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Zolleinfuhrkontingente für Weiss- und Rotwein an die Konsumentwicklung anzupassen;</p><p>- die Zollkontingente gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b des Landwirtschaftsgesetzes, d. h. "nach Massgabe der Inlandleistung", zu verteilen.</p>
    • Änderung der Weineinfuhrkontingente und ihrer Verteilung

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