Umsetzung neuer Aufgaben im Naturschutz

ShortId
14.314
Id
20140314
Updated
10.04.2024 17:55
Language
de
Title
Umsetzung neuer Aufgaben im Naturschutz
AdditionalIndexing
52;24;Umwelt;Kompetenzregelung;Beziehung Bund-Kanton;Finanzausgleich;Aufgabenteilung
1
  • L01K06, Umwelt
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L03K080704, Kompetenzregelung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Wie die Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft aufgezeigt hat, braucht es für die Umsetzung der bestehenden Aufgaben im Bereich Naturschutz deutlich mehr Mittel, als von Bund und Kantonen heute zur Verfügung gestellt werden. Trotzdem überträgt der Bund den Kantonen immer neue Aufgaben. Dies ohne die nötigen zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Viele Aufgaben sind zudem kofinanziert (Bund/Kanton). Der Kanton Bern ist aufgrund seiner schwierigen finanziellen Lage immer weniger in der Lage, die vorhandenen und die neuen Aufgaben wahrzunehmen. Dies illustriert das neue Arbeitsprogramm 2014-2017 der zuständigen Fachstelle eindrücklich.</p><p>Selbstverständlich soll der Bund - wenn er besondere Anliegen hat - auch regionale oder lokale Projekte/Aufgaben unterstützen können.</p><p>Die geforderte Entflechtung der Finanzierung der Aufgaben bringt administrativ erhebliche Vereinfachungen.</p><p>In der Antwort auf die Interpellation 089-2013 zeigt der Regierungsrat die darauf folgenden Risiken auf:</p><p>"Ohne zusätzliche Bundesmittel ergeben sich angesichts der begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Kantons folgende Risiken:</p><p>- Keine Trendwende bei der Erosion der Naturwerte: Der Verlust an Naturwerten auf allen Biodiversitätsebenen kann nicht gestoppt werden. Eine Trendwende ist nicht möglich.</p><p>- Bundesbeiträge können nicht optimal ausgeschöpft werden: Naturschutz und ökologischer Ausgleich sind Verbundaufgaben von Bund und Kanton und deshalb teilweise kofinanziert. Das Bereitstellen des Kantonsanteils ist bereits heute eine Herausforderung. Es ist nicht auszuschliessen, dass aufgrund fehlender Kantonsmittel die möglichen Bundesbeiträge künftig nicht ausgeschöpft werden können.</p><p>- Höherer Priorisierungsdruck: Die neuen Aufgaben müssen ohne zusätzliche Ressourcen umgesetzt werden. Eine weitergehende Priorisierung der gesamten Tätigkeiten muss stattfinden.</p><p>- Höherer Effizienzdruck: Es besteht ein grosser Bedarf, die Effizienz mit organisatorischen Massnahmen weiter zu steigern.</p><p>- Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden: Durch stärkere Priorisierung und zusätzliche Effizienzsteigerungen gilt es zu verhindern, dass der Druck auf die Mitarbeitenden zunimmt."</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Für die Umsetzung neuer Aufgaben im Bereich des Naturschutzes stellt der Bund die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung, namentlich für folgende Aufgaben:</p><p>1. Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Bundes;</p><p>2. Umsetzung des Smaragdnetzwerkes (Berner Konvention);</p><p>3. Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes;</p><p>4. Umsetzung der Agrarpolitik 2014.</p><p>Der Neue Finanzausgleich soll so funktionieren, dass "nationale Objekte und Arten" zu 100 Prozent vom Bund finanziert werden. Die Kantone finanzieren folgend die regionalen und lokalen Objekte. Die grundsätzliche Trennung "Bund zahlt Bundesobjekte" und "Kanton zahlt Kantonsobjekte" als Prinzip soll verankert werden.</p>
  • Umsetzung neuer Aufgaben im Naturschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie die Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft aufgezeigt hat, braucht es für die Umsetzung der bestehenden Aufgaben im Bereich Naturschutz deutlich mehr Mittel, als von Bund und Kantonen heute zur Verfügung gestellt werden. Trotzdem überträgt der Bund den Kantonen immer neue Aufgaben. Dies ohne die nötigen zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Viele Aufgaben sind zudem kofinanziert (Bund/Kanton). Der Kanton Bern ist aufgrund seiner schwierigen finanziellen Lage immer weniger in der Lage, die vorhandenen und die neuen Aufgaben wahrzunehmen. Dies illustriert das neue Arbeitsprogramm 2014-2017 der zuständigen Fachstelle eindrücklich.</p><p>Selbstverständlich soll der Bund - wenn er besondere Anliegen hat - auch regionale oder lokale Projekte/Aufgaben unterstützen können.</p><p>Die geforderte Entflechtung der Finanzierung der Aufgaben bringt administrativ erhebliche Vereinfachungen.</p><p>In der Antwort auf die Interpellation 089-2013 zeigt der Regierungsrat die darauf folgenden Risiken auf:</p><p>"Ohne zusätzliche Bundesmittel ergeben sich angesichts der begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Kantons folgende Risiken:</p><p>- Keine Trendwende bei der Erosion der Naturwerte: Der Verlust an Naturwerten auf allen Biodiversitätsebenen kann nicht gestoppt werden. Eine Trendwende ist nicht möglich.</p><p>- Bundesbeiträge können nicht optimal ausgeschöpft werden: Naturschutz und ökologischer Ausgleich sind Verbundaufgaben von Bund und Kanton und deshalb teilweise kofinanziert. Das Bereitstellen des Kantonsanteils ist bereits heute eine Herausforderung. Es ist nicht auszuschliessen, dass aufgrund fehlender Kantonsmittel die möglichen Bundesbeiträge künftig nicht ausgeschöpft werden können.</p><p>- Höherer Priorisierungsdruck: Die neuen Aufgaben müssen ohne zusätzliche Ressourcen umgesetzt werden. Eine weitergehende Priorisierung der gesamten Tätigkeiten muss stattfinden.</p><p>- Höherer Effizienzdruck: Es besteht ein grosser Bedarf, die Effizienz mit organisatorischen Massnahmen weiter zu steigern.</p><p>- Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden: Durch stärkere Priorisierung und zusätzliche Effizienzsteigerungen gilt es zu verhindern, dass der Druck auf die Mitarbeitenden zunimmt."</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Für die Umsetzung neuer Aufgaben im Bereich des Naturschutzes stellt der Bund die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung, namentlich für folgende Aufgaben:</p><p>1. Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Bundes;</p><p>2. Umsetzung des Smaragdnetzwerkes (Berner Konvention);</p><p>3. Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes;</p><p>4. Umsetzung der Agrarpolitik 2014.</p><p>Der Neue Finanzausgleich soll so funktionieren, dass "nationale Objekte und Arten" zu 100 Prozent vom Bund finanziert werden. Die Kantone finanzieren folgend die regionalen und lokalen Objekte. Die grundsätzliche Trennung "Bund zahlt Bundesobjekte" und "Kanton zahlt Kantonsobjekte" als Prinzip soll verankert werden.</p>
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