Änderung der Weineinfuhrkontingente und ihrer Verteilung

ShortId
14.318
Id
20140318
Updated
20.05.2026 02:08
Language
de
Title
Änderung der Weineinfuhrkontingente und ihrer Verteilung
AdditionalIndexing
55;15;Wein;Inlandsproduktion;Handel mit Agrarerzeugnissen;Weinbau;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Zollkontingent
1
  • L05K0701040114, Zollkontingent
  • L05K1401010116, Weinbau
  • L04K07060204, Inlandsproduktion
  • L06K140201010104, Wein
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Erwägend dass:</p><p>- die Schweizer Weinwirtschaft gegenwärtig eine sehr schwierige Phase durchmacht;</p><p>- der Weinkonsum in der Schweiz innerhalb von rund 20 Jahren um rund 14 Prozent zurückgegangen ist, während der Anteil der ausländischen Weine am gesamtschweizerischen Konsum gleichzeitig von 56 Prozent auf 62 Prozent angestiegen ist (der Konsumrückgang ging also auf Kosten der einheimischen Weine);</p><p>- der starke Franken den Druck auf die einheimischen Weine noch verstärkt und den Konkurrenzkampf verschärft;</p><p>- die Qualitätsstrategie der Schweizer Weinwirtschaft und die seit Jahren von den Weinbauern unternommenen Anstrengungen durch die Konkurrenz gewisser ausländischer Weine, die gemäss weniger strikten Regeln produziert und zu Schleuderpreisen verkauft werden, zunichte gemacht werden könnten;</p><p>- wir nicht tatenlos dabei zusehen dürfen, wie zahlreiche Weinbaubetriebe verschwinden und die Rebberge nicht mehr bewirtschaftet werden, was dem Landwirtschaftsbild äusserst abträglich wäre.</p><p>Schlussfolgerung:</p><p>Die Bundesversammlung wird mit der vorliegenden Standesinitiative ersucht, das Zollkontingent für Weine anzupassen und den Verteilungsmodus zu ändern.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Grosse Rat des Kantons Wallis ersucht die Bundesversammlung:</p><p>1. bei der Welthandelsorganisation (WTO) die Eröffnung von Verhandlungen hinsichtlich der Anpassung des Zollkontingents für Rot- und Weissweine an die Konsumentwicklung zu beantragen;</p><p>2. eine Verteilung des Zollkontingents gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft, also "nach Massgabe der lnlandleistung", vorzunehmen.</p>
  • Änderung der Weineinfuhrkontingente und ihrer Verteilung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Erwägend dass:</p><p>- die Schweizer Weinwirtschaft gegenwärtig eine sehr schwierige Phase durchmacht;</p><p>- der Weinkonsum in der Schweiz innerhalb von rund 20 Jahren um rund 14 Prozent zurückgegangen ist, während der Anteil der ausländischen Weine am gesamtschweizerischen Konsum gleichzeitig von 56 Prozent auf 62 Prozent angestiegen ist (der Konsumrückgang ging also auf Kosten der einheimischen Weine);</p><p>- der starke Franken den Druck auf die einheimischen Weine noch verstärkt und den Konkurrenzkampf verschärft;</p><p>- die Qualitätsstrategie der Schweizer Weinwirtschaft und die seit Jahren von den Weinbauern unternommenen Anstrengungen durch die Konkurrenz gewisser ausländischer Weine, die gemäss weniger strikten Regeln produziert und zu Schleuderpreisen verkauft werden, zunichte gemacht werden könnten;</p><p>- wir nicht tatenlos dabei zusehen dürfen, wie zahlreiche Weinbaubetriebe verschwinden und die Rebberge nicht mehr bewirtschaftet werden, was dem Landwirtschaftsbild äusserst abträglich wäre.</p><p>Schlussfolgerung:</p><p>Die Bundesversammlung wird mit der vorliegenden Standesinitiative ersucht, das Zollkontingent für Weine anzupassen und den Verteilungsmodus zu ändern.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Grosse Rat des Kantons Wallis ersucht die Bundesversammlung:</p><p>1. bei der Welthandelsorganisation (WTO) die Eröffnung von Verhandlungen hinsichtlich der Anpassung des Zollkontingents für Rot- und Weissweine an die Konsumentwicklung zu beantragen;</p><p>2. eine Verteilung des Zollkontingents gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft, also "nach Massgabe der lnlandleistung", vorzunehmen.</p>
    • Änderung der Weineinfuhrkontingente und ihrer Verteilung

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