Ausbau der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren mit höchster Priorität

ShortId
14.319
Id
20140319
Updated
20.05.2026 02:05
Language
de
Title
Ausbau der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren mit höchster Priorität
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Grosse Rat hat sich im Grundsatz in zahlreichen Beschlüssen befürwortend zur Strategie der kombinierten Entwicklung von Schiene und Strasse ausgesprochen. Bereits 1996 hat der Richtplan des Kantons Aargau einen Beschluss zur Trasseefreihaltung (Vororientierung) für einen Ausbau der A1 auf sechs Spuren enthalten. Mit Beschluss vom 6. Januar 2009 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau die Festsetzung des Ausbaus auf sechs Spuren sowie den Ausbau bzw. die Neukonzeption mehrerer Nationalstrassenanschlüsse im Richtplan gutgeheissen.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Genehmigung der Richtplananpassung zur "Umsetzung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung" vom 17. August 2011 festgehalten, dass er die Festsetzung des Ausbaus der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren lediglich zur Kenntnis nimmt und der Bund daraus keinerlei Verpflichtungen ableitet.</p><p>Der Grosse Rat des Kantons Aargau bekräftigt nun mit der Standesinitiative die Haltung und Anträge des Regierungsrates, welche er in den Vernehmlassungen über die Bundesbeschlüsse für die Programme zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel (PEB I bzw. PEB II) vertreten hat. Dieser sprach sich deutlich gegen die Zuordnung der Aargauer Projekte in das Modul 3 aus. Trotz nachweislicher Engpassstufe III erfolgte die Zuordnung durch den Bund in das Modul 3 mangels finanzieller Mittel und Vorbehalte über die Auswirkungen eines Ausbaus auf die östlich angrenzenden Nationalstrassenabschnitte in Richtung Zürich. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat 2009 wie auch 2013 den Antrag gestellt, den Ausbau der A1 auf sechs Spuren im Abschnitt Aarau Ost bis Birrfeld dem Modul 2 zuzuweisen und die Projektierung umgehend aufzunehmen. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass auch der Abschnitt Wiggertal bis Aarau Ost zeitgerecht auszubauen ist. Die Auswirkungen der Ausbauten auf sechs Spuren der A1 bzw. der A1/A2 auf den Abschnitten Luterbach-Härkingen und Härkingen-Wiggertal dürften den Druck auf den A1-Abschnitt Oftringen-Aarau Ost wohl rasch erhöhen.</p><p>Das Bundesamt für Strassen (Astra) plant im Kanton Aargau aktuell Verkehrsmanagementmassnahmen (VM-Massnahmen). Vorgesehen sind Pannenstreifenumnutzung in Kombination mit Rampenbewirtschaftungen an den A1-Anschlüssen Aarau Ost, Lenzburg und Mägenwil in Richtung Zürich. Dies kann vorübergehend zu einem verbesserten Verkehrsfluss führen und unter Umständen gar zu einer Reduktion der Stausituationen auf der Nationalstrasse. Diese VM-Massnahmen sind jedoch einseitig auf den Verkehrsfluss der Nationalstrasse ausgerichtet. Der Zugang zur Nationalstrasse ab dem angrenzenden Kantonsstrassennetz wird mit den Rampenbewirtschaftungen hingegen erschwert. Damit wird funktionell und einseitig der Transitverkehr auf der Ost-West-Achse zulasten des kantonalen Verkehrs, welcher die Nationalstrasse teilweise als innerkantonale Verbindung oder regionale Umfahrung nutzt, bevorzugt. Mit einer Pannenstreifenumnutzung fällt zudem der sicherheitsrelevante Pannenstreifen weg, und die Verkehrssicherheit auf der Nationalstrasse wird geschmälert.</p><p>Am 26. Februar 2014 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) auf Verfassungsstufe. In Analogie zur Bahn schlägt der Bundesrat vor, ein strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (Step Nationalstrasse) alle vier Jahre dem Parlament zum Entscheid zu unterbreiten.</p><p>Im Grundsatz wird ein Step Nationalstrasse begrüsst. Nicht einverstanden ist der Grosse Rat des Kantons Aargau mit der inhaltlichen Konzeption des Step Nationalstrasse. Dieses basiert wiederum auf der 2. Programmbotschaft zur Engpassbeseitigung (PEB II) und sieht vor, dass die A1-Ausbauten im Aargau erst bis 2040 erfolgen sollen. Der Bundesvorschlag berücksichtigt die volkswirtschaftlichen Folgen zum Beispiel durch Staus auf den Nationalstrassen nicht ausreichend und gefährdet die Funktionsfähigkeit des angrenzenden Kantonsstrassennetzes, welches die Kapazitätsdefizite der Nationalstrasse kompensieren muss. Die volkswirtschaftlichen Verluste durch die frappant zunehmenden Jahresstaustunden im Nationalstrassennetz und insbesondere auf der A1 erlauben keinen Aufschub des A1-Ausbaus im Kanton Aargau bis 2040.</p><p>Es ist unverständlich, dass die Nationalstrasse A1 im Kanton Aargau auf den ausgewiesenen Engpassabschnitten Aarau Ost-Birrfeld nicht, wie seit 1996 gefordert, auf sechs Spuren ausgebaut wird. Die Planung des Bundes sieht erst in 26 Jahren, d. h. bis 2040, einen Ausbau auf sechs Spuren vor. Bis dahin soll mit VM-Massnahmen nur die Transitfunktion der A1 aufrechterhalten werden. Die Aargauer Interessen an einer leistungsfähigen A1, welche auch die Abwicklung von innerkantonalen und regionalen Verkehren auf der A1 umfasst, werden nicht berücksichtigt. Damit "zwingt" der Bund den Kanton Aargau, das angrenzende Strassennetz teilweise über den Bedarf und entgegen den eigenen verkehrspolitischen Zielsetzungen auszubauen, um den Verkehr, welcher ansonsten über die Nationalstrassen fahren würde, zusätzlich zu bewältigen.</p><p>Trotz ausgewiesenen und vom Bund anerkannten Handlungsbedarfs werden die Aargauer Anliegen nach einem raschen Ausbau der A1 im Abschnitt Aarau Ost bis Birrfeld bis 2030 ausgeblendet. Dies ist nicht länger akzeptabel. Der Grosse Rat des Kantons Aargau ersucht nun die Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass die Nationalstrasse A1 im Kanton Aargau im Abschnitt Aarau Ost-Birrfeld bis 2030 auf sechs Spuren ausgebaut wird. Dieser Engpass soll ebenfalls dem Modul 2 im laufenden Programm zur Engpassbeseitigung zugewiesen werden, und die erforderlichen Mittel sollen bereitgestellt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Grosse Rat des Kantons Aargau ersucht die Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass die Nationalstrasse A1 im Kanton Aargau im Abschnitt Aarau Ost bis Birrfeld bis ins Jahr 2030 auf sechs Spuren ausgebaut wird.</p>
  • Ausbau der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren mit höchster Priorität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Grosse Rat hat sich im Grundsatz in zahlreichen Beschlüssen befürwortend zur Strategie der kombinierten Entwicklung von Schiene und Strasse ausgesprochen. Bereits 1996 hat der Richtplan des Kantons Aargau einen Beschluss zur Trasseefreihaltung (Vororientierung) für einen Ausbau der A1 auf sechs Spuren enthalten. Mit Beschluss vom 6. Januar 2009 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau die Festsetzung des Ausbaus auf sechs Spuren sowie den Ausbau bzw. die Neukonzeption mehrerer Nationalstrassenanschlüsse im Richtplan gutgeheissen.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Genehmigung der Richtplananpassung zur "Umsetzung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung" vom 17. August 2011 festgehalten, dass er die Festsetzung des Ausbaus der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren lediglich zur Kenntnis nimmt und der Bund daraus keinerlei Verpflichtungen ableitet.</p><p>Der Grosse Rat des Kantons Aargau bekräftigt nun mit der Standesinitiative die Haltung und Anträge des Regierungsrates, welche er in den Vernehmlassungen über die Bundesbeschlüsse für die Programme zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel (PEB I bzw. PEB II) vertreten hat. Dieser sprach sich deutlich gegen die Zuordnung der Aargauer Projekte in das Modul 3 aus. Trotz nachweislicher Engpassstufe III erfolgte die Zuordnung durch den Bund in das Modul 3 mangels finanzieller Mittel und Vorbehalte über die Auswirkungen eines Ausbaus auf die östlich angrenzenden Nationalstrassenabschnitte in Richtung Zürich. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat 2009 wie auch 2013 den Antrag gestellt, den Ausbau der A1 auf sechs Spuren im Abschnitt Aarau Ost bis Birrfeld dem Modul 2 zuzuweisen und die Projektierung umgehend aufzunehmen. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass auch der Abschnitt Wiggertal bis Aarau Ost zeitgerecht auszubauen ist. Die Auswirkungen der Ausbauten auf sechs Spuren der A1 bzw. der A1/A2 auf den Abschnitten Luterbach-Härkingen und Härkingen-Wiggertal dürften den Druck auf den A1-Abschnitt Oftringen-Aarau Ost wohl rasch erhöhen.</p><p>Das Bundesamt für Strassen (Astra) plant im Kanton Aargau aktuell Verkehrsmanagementmassnahmen (VM-Massnahmen). Vorgesehen sind Pannenstreifenumnutzung in Kombination mit Rampenbewirtschaftungen an den A1-Anschlüssen Aarau Ost, Lenzburg und Mägenwil in Richtung Zürich. Dies kann vorübergehend zu einem verbesserten Verkehrsfluss führen und unter Umständen gar zu einer Reduktion der Stausituationen auf der Nationalstrasse. Diese VM-Massnahmen sind jedoch einseitig auf den Verkehrsfluss der Nationalstrasse ausgerichtet. Der Zugang zur Nationalstrasse ab dem angrenzenden Kantonsstrassennetz wird mit den Rampenbewirtschaftungen hingegen erschwert. Damit wird funktionell und einseitig der Transitverkehr auf der Ost-West-Achse zulasten des kantonalen Verkehrs, welcher die Nationalstrasse teilweise als innerkantonale Verbindung oder regionale Umfahrung nutzt, bevorzugt. Mit einer Pannenstreifenumnutzung fällt zudem der sicherheitsrelevante Pannenstreifen weg, und die Verkehrssicherheit auf der Nationalstrasse wird geschmälert.</p><p>Am 26. Februar 2014 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) auf Verfassungsstufe. In Analogie zur Bahn schlägt der Bundesrat vor, ein strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (Step Nationalstrasse) alle vier Jahre dem Parlament zum Entscheid zu unterbreiten.</p><p>Im Grundsatz wird ein Step Nationalstrasse begrüsst. Nicht einverstanden ist der Grosse Rat des Kantons Aargau mit der inhaltlichen Konzeption des Step Nationalstrasse. Dieses basiert wiederum auf der 2. Programmbotschaft zur Engpassbeseitigung (PEB II) und sieht vor, dass die A1-Ausbauten im Aargau erst bis 2040 erfolgen sollen. Der Bundesvorschlag berücksichtigt die volkswirtschaftlichen Folgen zum Beispiel durch Staus auf den Nationalstrassen nicht ausreichend und gefährdet die Funktionsfähigkeit des angrenzenden Kantonsstrassennetzes, welches die Kapazitätsdefizite der Nationalstrasse kompensieren muss. Die volkswirtschaftlichen Verluste durch die frappant zunehmenden Jahresstaustunden im Nationalstrassennetz und insbesondere auf der A1 erlauben keinen Aufschub des A1-Ausbaus im Kanton Aargau bis 2040.</p><p>Es ist unverständlich, dass die Nationalstrasse A1 im Kanton Aargau auf den ausgewiesenen Engpassabschnitten Aarau Ost-Birrfeld nicht, wie seit 1996 gefordert, auf sechs Spuren ausgebaut wird. Die Planung des Bundes sieht erst in 26 Jahren, d. h. bis 2040, einen Ausbau auf sechs Spuren vor. Bis dahin soll mit VM-Massnahmen nur die Transitfunktion der A1 aufrechterhalten werden. Die Aargauer Interessen an einer leistungsfähigen A1, welche auch die Abwicklung von innerkantonalen und regionalen Verkehren auf der A1 umfasst, werden nicht berücksichtigt. Damit "zwingt" der Bund den Kanton Aargau, das angrenzende Strassennetz teilweise über den Bedarf und entgegen den eigenen verkehrspolitischen Zielsetzungen auszubauen, um den Verkehr, welcher ansonsten über die Nationalstrassen fahren würde, zusätzlich zu bewältigen.</p><p>Trotz ausgewiesenen und vom Bund anerkannten Handlungsbedarfs werden die Aargauer Anliegen nach einem raschen Ausbau der A1 im Abschnitt Aarau Ost bis Birrfeld bis 2030 ausgeblendet. Dies ist nicht länger akzeptabel. Der Grosse Rat des Kantons Aargau ersucht nun die Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass die Nationalstrasse A1 im Kanton Aargau im Abschnitt Aarau Ost-Birrfeld bis 2030 auf sechs Spuren ausgebaut wird. Dieser Engpass soll ebenfalls dem Modul 2 im laufenden Programm zur Engpassbeseitigung zugewiesen werden, und die erforderlichen Mittel sollen bereitgestellt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Grosse Rat des Kantons Aargau ersucht die Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass die Nationalstrasse A1 im Kanton Aargau im Abschnitt Aarau Ost bis Birrfeld bis ins Jahr 2030 auf sechs Spuren ausgebaut wird.</p>
    • Ausbau der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren mit höchster Priorität

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