Mehr Ausbildungsplätze in der Humanmedizin. Stopp dem drohenden Ärztemangel
- ShortId
-
14.407
- Id
-
20140407
- Updated
-
10.04.2024 17:55
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Ausbildungsplätze in der Humanmedizin. Stopp dem drohenden Ärztemangel
- AdditionalIndexing
-
2841;32;Studium;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;medizinischer Unterricht
- 1
-
- L04K13020306, medizinischer Unterricht
- L04K13020110, Studium
- L06K080701020108, Kanton
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Beim Ausbildungsangebot im Bereich der Humanmedizin besteht laut Bericht vom 10. Januar 2013 (08.3608) akuter Handlungsbedarf. </p><p>In der Schweiz melden sich jährlich über 3000 Maturanden und Maturandinnen, die ein Medizinstudium absolvieren möchten. Es stehen aber gesamtschweizerisch nur 900 Ausbildungsplätze zur Verfügung. </p><p>Laut Bericht wurden hingegen im Zeitraum zwischen 2005 bis 2010 53 Prozent der eidgenössischen und anerkannten Weiterbildungstitel an Ärzte vergeben, die kein Schweizer Staatsexamen absolviert haben. Jungen Schweizern und Schweizerinnen wird somit ein gleichberechtigter Zugang zu diesem Arbeitsmarkt verwehrt. </p><p>Um das heute verfügbare Arbeitsvolumen mit in der Schweiz ausgebildeten Ärzten und Ärztinnen weitgehend zu halten, müssten unter Berücksichtigung der Verluste und des abnehmenden Beschäftigungsgrades in der Schweiz in der Zukunft zwischen 1200 bis 1300 Ärztinnen und Ärzte pro Jahr ausgebildet werden. Die Kantone sind offenbar nicht in der Lage, ein entsprechendes Ausbildungsangebot bereitzustellen, weshalb eine neue subsidiäre Bundeskompetenz gerechtfertigt ist. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Ziff. I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 63b Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten</p><p>Abs. 1</p><p>Die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten muss den landesweiten langfristigen Bedarf weitgehend decken.</p><p>Abs. 2</p><p>Für die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten sind die Kantone zuständig. Sie ermitteln den landesweiten langfristigen Bedarf und erheben die tatsächliche Kapazität des Ausbildungssystems. Sie beschliessen gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung. Sie stellen durch geeignete Massnahmen sicher, dass durch die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten der landesweite langfristige Bedarf weitgehend gedeckt wird. </p><p>Abs. 3</p><p>Ist nicht zu erwarten, dass die Kantone ihren Aufgaben rechtzeitig nachkommen, so legt der Bund den Bedarf umgehend fest und gibt den Kantonen Anweisungen zur unverzüglichen Behebung einer Differenz. Er verteilt allfällige ungedeckte Kosten für die Behebung einer Differenz auf die Kantone.</p><p>Ziff. II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:</p><p>Art. 197</p><p>...</p><p>11. Übergangsbestimmung zu Art. 63b (Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten)</p><p>Der Bundesrat erstattet ein Jahr nach der Annahme von Artikel 63b durch Volk und Stände Bericht über die Umsetzung dieses Artikels und ergreift gegebenenfalls unverzüglich die Massnahmen nach Artikel 63b Absatz 3.</p>
- Mehr Ausbildungsplätze in der Humanmedizin. Stopp dem drohenden Ärztemangel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Beim Ausbildungsangebot im Bereich der Humanmedizin besteht laut Bericht vom 10. Januar 2013 (08.3608) akuter Handlungsbedarf. </p><p>In der Schweiz melden sich jährlich über 3000 Maturanden und Maturandinnen, die ein Medizinstudium absolvieren möchten. Es stehen aber gesamtschweizerisch nur 900 Ausbildungsplätze zur Verfügung. </p><p>Laut Bericht wurden hingegen im Zeitraum zwischen 2005 bis 2010 53 Prozent der eidgenössischen und anerkannten Weiterbildungstitel an Ärzte vergeben, die kein Schweizer Staatsexamen absolviert haben. Jungen Schweizern und Schweizerinnen wird somit ein gleichberechtigter Zugang zu diesem Arbeitsmarkt verwehrt. </p><p>Um das heute verfügbare Arbeitsvolumen mit in der Schweiz ausgebildeten Ärzten und Ärztinnen weitgehend zu halten, müssten unter Berücksichtigung der Verluste und des abnehmenden Beschäftigungsgrades in der Schweiz in der Zukunft zwischen 1200 bis 1300 Ärztinnen und Ärzte pro Jahr ausgebildet werden. Die Kantone sind offenbar nicht in der Lage, ein entsprechendes Ausbildungsangebot bereitzustellen, weshalb eine neue subsidiäre Bundeskompetenz gerechtfertigt ist. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Ziff. I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 63b Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten</p><p>Abs. 1</p><p>Die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten muss den landesweiten langfristigen Bedarf weitgehend decken.</p><p>Abs. 2</p><p>Für die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten sind die Kantone zuständig. Sie ermitteln den landesweiten langfristigen Bedarf und erheben die tatsächliche Kapazität des Ausbildungssystems. Sie beschliessen gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung. Sie stellen durch geeignete Massnahmen sicher, dass durch die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten der landesweite langfristige Bedarf weitgehend gedeckt wird. </p><p>Abs. 3</p><p>Ist nicht zu erwarten, dass die Kantone ihren Aufgaben rechtzeitig nachkommen, so legt der Bund den Bedarf umgehend fest und gibt den Kantonen Anweisungen zur unverzüglichen Behebung einer Differenz. Er verteilt allfällige ungedeckte Kosten für die Behebung einer Differenz auf die Kantone.</p><p>Ziff. II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:</p><p>Art. 197</p><p>...</p><p>11. Übergangsbestimmung zu Art. 63b (Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten)</p><p>Der Bundesrat erstattet ein Jahr nach der Annahme von Artikel 63b durch Volk und Stände Bericht über die Umsetzung dieses Artikels und ergreift gegebenenfalls unverzüglich die Massnahmen nach Artikel 63b Absatz 3.</p>
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