Parlamentswahl mit Parteienproporz von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beschwerdeinstanz der SRG
- ShortId
-
14.408
- Id
-
20140408
- Updated
-
14.11.2025 07:06
- Language
-
de
- Title
-
Parlamentswahl mit Parteienproporz von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beschwerdeinstanz der SRG
- AdditionalIndexing
-
34;421;öffentlich-rechtliche Einrichtung;Wahlgremium;Unternehmensleitung;politische Partei (speziell);Aufgaben des Parlaments;Programmaufsicht;Verwaltungsrat;SRG
- 1
-
- L05K1202050108, SRG
- L04K07030311, öffentlich-rechtliche Einrichtung
- L05K0703040303, Unternehmensleitung
- L05K0703040105, Verwaltungsrat
- L05K1202050107, Programmaufsicht
- L04K08010315, Wahlgremium
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L03K080503, politische Partei (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit dem Entscheid über das neue Finanzierungssystem für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft wurde das bisherige Nutzerprinzip in eine Zwangssteuer für praktisch sämtliche Haushalte und Unternehmen umgewandelt. Neu wird die SRG nicht mehr vom Publikum, sondern von den Steuerzahlern finanziert. Die SRG ist zu einer durch Steuern zwangsfinanzierten Staatsanstalt geworden. Sämtliche staatliche Institutionen, die von Steuergeldern getragen werden, haben öffentlich-rechtlichen Charakter und können keinen privatrechtlichen Verein bilden. Alle steuerlich zwangsfinanzierten Institutionen benötigen eine demokratisch legitimierte Aufsicht, seien es Regierung, Parlament oder Gerichte. Es ist daher nicht nur legitim, sondern staatsrechtlich zwingend geboten, die SRG aus ihrem privatrechtlichen Status zu lösen und in einen öffentlich-rechtlichen Status zu überführen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass zumindest die obersten Gremien - nämlich der zehnköpfige Verwaltungsrat, die achtköpfige Geschäftsleitung sowie die neunköpfige unabhängige Beschwerdeinstanz - genau wie der Bundesrat, die Bundesrichter und der Bundesanwalt durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt werden. Dabei sollen die genannten SRG-Gremien die Bevölkerung abbilden und darum nach dem Parteienproporz zusammengesetzt werden. Dieser wird heute in geradezu absurder Weise vernachlässigt, was sich in der politischen Ausrichtung der SRG täglich stossend bemerkbar macht. Angesichts der Neuausrichtung der SRG zu einem steuerlich finanzierten Staatsorgan versteht sich beispielsweise von selbst, dass künftig die Funktion des Generaldirektors durch die wählerstärkste Partei der Schweiz besetzt wird.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um den privatrechtlichen Vereinsstatus der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) in den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu überführen, die Wahl von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Unabhängiger Beschwerdeinstanz an die Vereinigte Bundesversammlung zu übertragen und dabei den Parteienproporz zu berücksichtigen.</p>
- Parlamentswahl mit Parteienproporz von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beschwerdeinstanz der SRG
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem Entscheid über das neue Finanzierungssystem für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft wurde das bisherige Nutzerprinzip in eine Zwangssteuer für praktisch sämtliche Haushalte und Unternehmen umgewandelt. Neu wird die SRG nicht mehr vom Publikum, sondern von den Steuerzahlern finanziert. Die SRG ist zu einer durch Steuern zwangsfinanzierten Staatsanstalt geworden. Sämtliche staatliche Institutionen, die von Steuergeldern getragen werden, haben öffentlich-rechtlichen Charakter und können keinen privatrechtlichen Verein bilden. Alle steuerlich zwangsfinanzierten Institutionen benötigen eine demokratisch legitimierte Aufsicht, seien es Regierung, Parlament oder Gerichte. Es ist daher nicht nur legitim, sondern staatsrechtlich zwingend geboten, die SRG aus ihrem privatrechtlichen Status zu lösen und in einen öffentlich-rechtlichen Status zu überführen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass zumindest die obersten Gremien - nämlich der zehnköpfige Verwaltungsrat, die achtköpfige Geschäftsleitung sowie die neunköpfige unabhängige Beschwerdeinstanz - genau wie der Bundesrat, die Bundesrichter und der Bundesanwalt durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt werden. Dabei sollen die genannten SRG-Gremien die Bevölkerung abbilden und darum nach dem Parteienproporz zusammengesetzt werden. Dieser wird heute in geradezu absurder Weise vernachlässigt, was sich in der politischen Ausrichtung der SRG täglich stossend bemerkbar macht. Angesichts der Neuausrichtung der SRG zu einem steuerlich finanzierten Staatsorgan versteht sich beispielsweise von selbst, dass künftig die Funktion des Generaldirektors durch die wählerstärkste Partei der Schweiz besetzt wird.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um den privatrechtlichen Vereinsstatus der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) in den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu überführen, die Wahl von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Unabhängiger Beschwerdeinstanz an die Vereinigte Bundesversammlung zu übertragen und dabei den Parteienproporz zu berücksichtigen.</p>
- Parlamentswahl mit Parteienproporz von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beschwerdeinstanz der SRG
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