Budgetkürzungen beim Bund müssen auch für die Fraktionen gelten

ShortId
14.412
Id
20140412
Updated
14.11.2025 06:35
Language
de
Title
Budgetkürzungen beim Bund müssen auch für die Fraktionen gelten
AdditionalIndexing
421;24;Entschädigung der Parlamentsmitglieder;Sparmassnahme;Haushaltspolitik;Fraktionsentschädigung;Gesetz;Aufnahme in den Haushaltsplan
1
  • L05K0803030201, Fraktionsentschädigung
  • L04K11080101, Aufnahme in den Haushaltsplan
  • L03K110801, Haushaltspolitik
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0803040101, Entschädigung der Parlamentsmitglieder
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage gilt eine Partizipation der Fraktionen an Budgetkürzungen als "freiwillig". </p><p>Die Position Sach- und Betriebsaufwand der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste macht im aktuellen Budget rund 26 Millionen Franken aus. Nach einem ersten Kürzungsvorschlag der Parlamentsdienste zuhanden der Verwaltungsdelegation (noch ohne Reduktion der Fraktionsbeiträge) entschied diese, der Koordinationskonferenz die Frage zu unterbreiten, ob ein "freiwilliges" Mitmachen der Fraktionen möglich wäre. </p><p>Die Fraktionsbeiträge machen mit 7,6 Millionen einen beträchtlichen Teil der insgesamt 26 Millionen für Sach- und Betriebsaufwände aus. Diese Position ist höher als zum Beispiel die Leistungen des Bundessicherheitsdienstes und die Dienstleistungen im Informatikbereich. </p><p>Mit dem Schreiben vom 19. März 2014 teilte der Generalsekretär der Bundesversammlung den Mitgliedern der Koordinationskonferenz mit, dass zwei Fraktionen nicht bereit sind, die Kürzungen mitzutragen, und dass eine Fraktion auf eine Stellungnahme verzichtet. Damit werden die am 11. März 2014 beschlossenen Kürzungen bei den Zahlungen an die Fraktionen hinfällig. Die nicht eingesparten 273 661 Franken müssen deshalb bei anderen Posten des Voranschlags 2014 gekürzt werden.</p><p>Die Fraktionssekretariate sollen künftig einen solidarischen Beitrag an einen gesunden Bundeshaushalt leisten. Diese sollen sich künftig nicht mehr hinter dem bestehenden "gesetzlichen Anspruch" verstecken, um dies nicht zu tun. Deshalb ist diese Anpassung notwendig.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Fraktionsbeiträge (gemäss Art. 12 PRG und Art. 10 VPRG) sollen neu in Abhängigkeit der jährlichen Budgetbeschlüsse des Parlamentes berechnet werden. </p><p>Der Bundesversammlung sind die notwendigen Anpassungen der Rechtsgrundlagen zu unterbreiten, damit die Fraktionen bei Budgetkürzungen in der Rubrik Sach- und Betriebsaufwand den gleichen Anteil wie die anderen Organe der Bundesversammlung sowie der Bundesrat, die eidgenössischen Gerichte und die Parlamentsdienste mittragen.</p>
  • Budgetkürzungen beim Bund müssen auch für die Fraktionen gelten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage gilt eine Partizipation der Fraktionen an Budgetkürzungen als "freiwillig". </p><p>Die Position Sach- und Betriebsaufwand der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste macht im aktuellen Budget rund 26 Millionen Franken aus. Nach einem ersten Kürzungsvorschlag der Parlamentsdienste zuhanden der Verwaltungsdelegation (noch ohne Reduktion der Fraktionsbeiträge) entschied diese, der Koordinationskonferenz die Frage zu unterbreiten, ob ein "freiwilliges" Mitmachen der Fraktionen möglich wäre. </p><p>Die Fraktionsbeiträge machen mit 7,6 Millionen einen beträchtlichen Teil der insgesamt 26 Millionen für Sach- und Betriebsaufwände aus. Diese Position ist höher als zum Beispiel die Leistungen des Bundessicherheitsdienstes und die Dienstleistungen im Informatikbereich. </p><p>Mit dem Schreiben vom 19. März 2014 teilte der Generalsekretär der Bundesversammlung den Mitgliedern der Koordinationskonferenz mit, dass zwei Fraktionen nicht bereit sind, die Kürzungen mitzutragen, und dass eine Fraktion auf eine Stellungnahme verzichtet. Damit werden die am 11. März 2014 beschlossenen Kürzungen bei den Zahlungen an die Fraktionen hinfällig. Die nicht eingesparten 273 661 Franken müssen deshalb bei anderen Posten des Voranschlags 2014 gekürzt werden.</p><p>Die Fraktionssekretariate sollen künftig einen solidarischen Beitrag an einen gesunden Bundeshaushalt leisten. Diese sollen sich künftig nicht mehr hinter dem bestehenden "gesetzlichen Anspruch" verstecken, um dies nicht zu tun. Deshalb ist diese Anpassung notwendig.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Fraktionsbeiträge (gemäss Art. 12 PRG und Art. 10 VPRG) sollen neu in Abhängigkeit der jährlichen Budgetbeschlüsse des Parlamentes berechnet werden. </p><p>Der Bundesversammlung sind die notwendigen Anpassungen der Rechtsgrundlagen zu unterbreiten, damit die Fraktionen bei Budgetkürzungen in der Rubrik Sach- und Betriebsaufwand den gleichen Anteil wie die anderen Organe der Bundesversammlung sowie der Bundesrat, die eidgenössischen Gerichte und die Parlamentsdienste mittragen.</p>
    • Budgetkürzungen beim Bund müssen auch für die Fraktionen gelten

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