Melderecht bei pädokriminellen Taten

ShortId
14.419
Id
20140419
Updated
10.04.2024 17:51
Language
de
Title
Melderecht bei pädokriminellen Taten
AdditionalIndexing
1216;28;Strafgesetzbuch;Jugendschutz;polizeiliche Ermittlung;Personendaten;sexuelle Gewalt;Berufsgeheimnis;Amtsgeheimnis;Informationsaustausch
1
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0702040203, Berufsgeheimnis
  • L06K080701010103, Amtsgeheimnis
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L04K05010207, Strafgesetzbuch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Überführungsrate pädokrimineller Täter ist sehr gering. Ein entscheidender Faktor hierbei ist die Tatsache, dass die Täter oftmals bei Aufkommen eines Verdachtes ihre Stelle wechseln respektive von ihren Arbeitgebern (meist Schulen respektive Gemeinden) freigestellt werden. Während vonseiten der betroffenen Eltern selten eine Anzeige erfolgt, fehlt den Arbeitgebern oftmals das Recht, den Fall an die nächste Arbeitsstelle zu melden. Dadurch können Spuren verwischt, Taten verdeckt werden.</p><p>Bei Verdacht auf Misshandlungen finden in der Regel arbeitsvertragliche Mitarbeitergespräche statt, die meistens zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen führen. Teil der Vereinbarung, die zu dieser freiwilligen Kündigung führt, ist die Geheimhaltungspflicht des Arbeitgebers und die Ausstellung eines neutralen Arbeitszeugnisses. Würde der Arbeitgeber Meldung erstatten, könnte der frühere Arbeitnehmer auf Schadenersatz klagen (eventuell auch auf üble Nachrede). Um dem Arbeitgeber im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sinne eine Rechtfertigung zu geben, muss eine explizite Erlaubnisnorm eingeführt werden. Bisher galt diese Erlaubnis nur für Personen, welche an das Amts- oder das Berufsgeheimnis gebunden sind. Die vorliegende Initiative will diese Erlaubnisnorm auf die privatrechtlichen Anstellungsverträge ausdehnen.</p><p>Eine direkte Meldung an die Strafverfolgungsbehörden würde die Entdeckungswahrscheinlichkeit pädokrimineller Taten stark erhöhen, weil im Rahmen der Ermittlungen durch die Polizei eine höhere Chance besteht, weitere durch dieselbe Person begangene Verstösse ausfindig zu machen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 364 des Strafgesetzbuches ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 364</p><p>Mitteilungsrecht</p><p>Ist an einem Minderjährigen eine strafbare Handlung begangen worden, so sind die an das Amts- oder das Berufsgeheimnis (Art. 320 und 321) gebundenen Personen sowie die an vertragliche Geheimhaltungspflichten gebundenen Personen berechtigt, dies in seinem Interesse der Kinderschutz- oder der Strafverfolgungsbehörde zu melden.</p>
  • Melderecht bei pädokriminellen Taten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Überführungsrate pädokrimineller Täter ist sehr gering. Ein entscheidender Faktor hierbei ist die Tatsache, dass die Täter oftmals bei Aufkommen eines Verdachtes ihre Stelle wechseln respektive von ihren Arbeitgebern (meist Schulen respektive Gemeinden) freigestellt werden. Während vonseiten der betroffenen Eltern selten eine Anzeige erfolgt, fehlt den Arbeitgebern oftmals das Recht, den Fall an die nächste Arbeitsstelle zu melden. Dadurch können Spuren verwischt, Taten verdeckt werden.</p><p>Bei Verdacht auf Misshandlungen finden in der Regel arbeitsvertragliche Mitarbeitergespräche statt, die meistens zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen führen. Teil der Vereinbarung, die zu dieser freiwilligen Kündigung führt, ist die Geheimhaltungspflicht des Arbeitgebers und die Ausstellung eines neutralen Arbeitszeugnisses. Würde der Arbeitgeber Meldung erstatten, könnte der frühere Arbeitnehmer auf Schadenersatz klagen (eventuell auch auf üble Nachrede). Um dem Arbeitgeber im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sinne eine Rechtfertigung zu geben, muss eine explizite Erlaubnisnorm eingeführt werden. Bisher galt diese Erlaubnis nur für Personen, welche an das Amts- oder das Berufsgeheimnis gebunden sind. Die vorliegende Initiative will diese Erlaubnisnorm auf die privatrechtlichen Anstellungsverträge ausdehnen.</p><p>Eine direkte Meldung an die Strafverfolgungsbehörden würde die Entdeckungswahrscheinlichkeit pädokrimineller Taten stark erhöhen, weil im Rahmen der Ermittlungen durch die Polizei eine höhere Chance besteht, weitere durch dieselbe Person begangene Verstösse ausfindig zu machen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 364 des Strafgesetzbuches ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 364</p><p>Mitteilungsrecht</p><p>Ist an einem Minderjährigen eine strafbare Handlung begangen worden, so sind die an das Amts- oder das Berufsgeheimnis (Art. 320 und 321) gebundenen Personen sowie die an vertragliche Geheimhaltungspflichten gebundenen Personen berechtigt, dies in seinem Interesse der Kinderschutz- oder der Strafverfolgungsbehörde zu melden.</p>
    • Melderecht bei pädokriminellen Taten

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