Änderung der Rechtsgrundlagen für die Direktzahlungen

ShortId
14.430
Id
20140430
Updated
14.11.2025 08:55
Language
de
Title
Änderung der Rechtsgrundlagen für die Direktzahlungen
AdditionalIndexing
55;Land- und Forstwirtschaft;Agrarproduktionspolitik;Selbstversorgungsgrad;Direktzahlungen;produktbezogene Direktzahlungen
1
  • L02K1401, Land- und Forstwirtschaft
  • L04K14010404, Direktzahlungen
  • L05K1401040401, produktbezogene Direktzahlungen
  • L04K14010401, Agrarproduktionspolitik
  • L06K070103090401, Selbstversorgungsgrad
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die umstrukturierte Rechtsgrundlage zu den Direktzahlungen der Agrarpolitik 2014-2017 benachteiligt in der jetzigen Ausformulierung die produzierende Landwirtschaft. Anstatt die vielfältigen Aufgaben und Leistungen der Landwirtschaftsbetriebe für unser Land und die Bevölkerung zu würdigen und abzugelten, wird die Landwirtschaft mit der vorliegenden Verordnung der Lächerlichkeit preisgegeben. Anders können die Direktzahlungen für Hausgärten, Steinhaufen, Blumenschmuck an Bauernhäusern, Sitzbänke an Waldrändern usw. nicht gedeutet und eingestuft werden. Dagegen werden Tierbeiträge vollständig gestrichen und Flächenbeiträge massiv reduziert, um die landwirtschaftliche Produktion zu reduzieren. Damit wird erreicht, dass Bauernbetriebe keine Existenz mehr haben, zur Aufgabe gezwungen werden und damit noch mehr Nahrungsmittel importiert werden müssen.</p><p>Eine solche Ausrichtung der Rechtsgrundlagen für die Direktzahlungen widerspricht dem verfassungsmässigen Auftrag, den die Landwirtschaft für die Schweiz zu erfüllen hat. Der tiefste Selbstversorgungsgrad aller Länder in Europa lässt keine weiteren Abstriche in der einheimischen Nahrungsmittelproduktion mehr zu. Darum ist die Benachteiligung der produzierenden Landwirtschaft zu korrigieren.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Rechtsgrundlagen sind so umzuformulieren, dass die produzierende Landwirtschaft nicht benachteiligt wird.</p>
  • Änderung der Rechtsgrundlagen für die Direktzahlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die umstrukturierte Rechtsgrundlage zu den Direktzahlungen der Agrarpolitik 2014-2017 benachteiligt in der jetzigen Ausformulierung die produzierende Landwirtschaft. Anstatt die vielfältigen Aufgaben und Leistungen der Landwirtschaftsbetriebe für unser Land und die Bevölkerung zu würdigen und abzugelten, wird die Landwirtschaft mit der vorliegenden Verordnung der Lächerlichkeit preisgegeben. Anders können die Direktzahlungen für Hausgärten, Steinhaufen, Blumenschmuck an Bauernhäusern, Sitzbänke an Waldrändern usw. nicht gedeutet und eingestuft werden. Dagegen werden Tierbeiträge vollständig gestrichen und Flächenbeiträge massiv reduziert, um die landwirtschaftliche Produktion zu reduzieren. Damit wird erreicht, dass Bauernbetriebe keine Existenz mehr haben, zur Aufgabe gezwungen werden und damit noch mehr Nahrungsmittel importiert werden müssen.</p><p>Eine solche Ausrichtung der Rechtsgrundlagen für die Direktzahlungen widerspricht dem verfassungsmässigen Auftrag, den die Landwirtschaft für die Schweiz zu erfüllen hat. Der tiefste Selbstversorgungsgrad aller Länder in Europa lässt keine weiteren Abstriche in der einheimischen Nahrungsmittelproduktion mehr zu. Darum ist die Benachteiligung der produzierenden Landwirtschaft zu korrigieren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Rechtsgrundlagen sind so umzuformulieren, dass die produzierende Landwirtschaft nicht benachteiligt wird.</p>
    • Änderung der Rechtsgrundlagen für die Direktzahlungen

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