Straflose Selbstanzeige befristen. Anreiz zu Steuerehrlichkeit mit der individuellen Amnestie

ShortId
14.432
Id
20140432
Updated
10.04.2024 17:58
Language
de
Title
Straflose Selbstanzeige befristen. Anreiz zu Steuerehrlichkeit mit der individuellen Amnestie
AdditionalIndexing
24;12;Steuerhinterziehung;Aufhebung einer Bestimmung;Steuerstrafrecht;Straferlass
1
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K05010111, Straferlass
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Einführung der straflosen Selbstanzeige am 1. Januar 2010 sind bis Ende 2013 20 219 Selbstanzeigen inklusive Erbfälle bekannt. Davon stammen 12 777 aus Kantonen, welche die aufgedeckten Vermögen von total rund 8,6 Milliarden Schweizerfranken, pro Kopf durchschnittlich also 675 000 Schweizerfranken, bisher bekanntgegeben haben.</p><p>Der Trend der Selbstanzeigen zeigt 2014 weiter aufwärts. Ereignisse wie das Urteil in Sachen Ueli Hoeness verstärken diesen Trend.</p><p>Von den 26 Kantonen gaben 14 bekannt, wie gross die gemeldeten Vermögen waren. Ein Stern (*) bedeutet, dass Erbfälle ebenfalls miteinberechnet wurden:</p><p>- Zürich: 4550 Selbstanzeigen, 2383 Millionen;</p><p>- Schwyz: 512 Selbstanzeigen (*), 555 Millionen;</p><p>- Glarus: 251 Selbstanzeigen (*), 254 Millionen;</p><p>- Freiburg: etwa 350 Anzeigen, 152 Millionen;</p><p>- Baselland: 962 Selbstanzeigen, etwa 220 Millionen;</p><p>- Appenzell Ausserrhoden: 164 Selbstanzeigen(*), 94 Millionen;</p><p>- St. Gallen: 1847 Selbstanzeigen(*), 804 Millionen;</p><p>- Graubünden: 365 Selbstanzeigen (*), 280 Millionen;</p><p>- Aargau: 1093 Selbstanzeigen (*), 495 Millionen;</p><p>- Thurgau: 496 Selbstanzeigen (*), 241 Millionen;</p><p>- Tessin: 593 Selbstanzeigen, 908 Millionen;</p><p>- Wallis: 376 Selbstanzeigen (*), 380 Millionen;</p><p>- Neuenburg: 363 Selbstanzeigen (*), 1640 Millionen;</p><p>- Jura: 888 Selbstanzeigen (*), 202 Millionen.</p><p>Die über 12 000 Selbstanzeigen förderten etwa 8,6 Milliarden Franken Schwarzgeld zutage. Da in einigen Kantonen Fälle pendent sind, dürfte es mehr sein. Allein in Zürich waren per Ende 2013 950 Anzeigen pendent. </p><p>Das durchschnittlich zur Anzeige gebrachte Vermögen ergibt grosse Unterschiede zwischen den Kantonen: In Baselland sind es weniger als 230 000 Franken pro Selbstanzeige, in Neuenburg mehr als 4,5 Millionen Schweizerfranken.</p><p>Weitere 10 Kantone gaben nur die Zahl der Selbstanzeigen ohne Vermögenszahlen bekannt:</p><p>- Bern: 2110 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Luzern: 1289 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Uri: 83 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Obwalden: 102 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Nidwalden: 167 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Zug: etwa 400 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Solothurn: 989 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Basel-Stadt: 774 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Schaffhausen: 183 Selbstanzeigen;</p><p>- Genf: 1345 Selbstanzeigen.</p><p>Die Kantone Waadt und Appenzell Innerrhoden machen keine Angaben.</p><p>Zu den über 12 000 Anzeigen mit bekanntgegebenem Vermögen kommen damit noch mehr als 8000 dazu. Da der Kanton Waadt fehlt, dürften es total an die 22 000 sein. Wenn für die Anzeigen ohne bekanntes Vermögen mit ähnlichen Durchschnittswerten gerechnet wird wie bei den anderen, ergibt dies einen Betrag von zusätzlichen 5 bis 7 Milliarden Franken. Zusammen wären also seit 2010 mit der individuellen Amnestie bzw. straflosen Selbstanzeige bereits zwischen 14 und 16 Milliarden Franken angemeldet worden, was die Erwartungen übertrifft.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Über vier Jahre nach Einführung der straflosen Selbstanzeigen ebben diese nicht ab. Im Gegenteil: Der Trend zeigt 2014 weiter aufwärts. Als Anreiz zur Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen in der Schweiz und im Interesse einer konsequenten Umsetzung der Weissgeldstrategie ist daher die straflose Selbstanzeige im DBG sowie im StHG zu befristen, z. B. bis Ende 2020. Damit wird der Anreiz für zusätzliche oder fortdauernde Steuerhinterziehungen mit der Folge von Steuerausfällen für Bund, Kantone und Gemeinden mittelfristig aufgehoben. Diese Befristung gilt nicht für die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen.</p>
  • Straflose Selbstanzeige befristen. Anreiz zu Steuerehrlichkeit mit der individuellen Amnestie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Einführung der straflosen Selbstanzeige am 1. Januar 2010 sind bis Ende 2013 20 219 Selbstanzeigen inklusive Erbfälle bekannt. Davon stammen 12 777 aus Kantonen, welche die aufgedeckten Vermögen von total rund 8,6 Milliarden Schweizerfranken, pro Kopf durchschnittlich also 675 000 Schweizerfranken, bisher bekanntgegeben haben.</p><p>Der Trend der Selbstanzeigen zeigt 2014 weiter aufwärts. Ereignisse wie das Urteil in Sachen Ueli Hoeness verstärken diesen Trend.</p><p>Von den 26 Kantonen gaben 14 bekannt, wie gross die gemeldeten Vermögen waren. Ein Stern (*) bedeutet, dass Erbfälle ebenfalls miteinberechnet wurden:</p><p>- Zürich: 4550 Selbstanzeigen, 2383 Millionen;</p><p>- Schwyz: 512 Selbstanzeigen (*), 555 Millionen;</p><p>- Glarus: 251 Selbstanzeigen (*), 254 Millionen;</p><p>- Freiburg: etwa 350 Anzeigen, 152 Millionen;</p><p>- Baselland: 962 Selbstanzeigen, etwa 220 Millionen;</p><p>- Appenzell Ausserrhoden: 164 Selbstanzeigen(*), 94 Millionen;</p><p>- St. Gallen: 1847 Selbstanzeigen(*), 804 Millionen;</p><p>- Graubünden: 365 Selbstanzeigen (*), 280 Millionen;</p><p>- Aargau: 1093 Selbstanzeigen (*), 495 Millionen;</p><p>- Thurgau: 496 Selbstanzeigen (*), 241 Millionen;</p><p>- Tessin: 593 Selbstanzeigen, 908 Millionen;</p><p>- Wallis: 376 Selbstanzeigen (*), 380 Millionen;</p><p>- Neuenburg: 363 Selbstanzeigen (*), 1640 Millionen;</p><p>- Jura: 888 Selbstanzeigen (*), 202 Millionen.</p><p>Die über 12 000 Selbstanzeigen förderten etwa 8,6 Milliarden Franken Schwarzgeld zutage. Da in einigen Kantonen Fälle pendent sind, dürfte es mehr sein. Allein in Zürich waren per Ende 2013 950 Anzeigen pendent. </p><p>Das durchschnittlich zur Anzeige gebrachte Vermögen ergibt grosse Unterschiede zwischen den Kantonen: In Baselland sind es weniger als 230 000 Franken pro Selbstanzeige, in Neuenburg mehr als 4,5 Millionen Schweizerfranken.</p><p>Weitere 10 Kantone gaben nur die Zahl der Selbstanzeigen ohne Vermögenszahlen bekannt:</p><p>- Bern: 2110 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Luzern: 1289 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Uri: 83 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Obwalden: 102 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Nidwalden: 167 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Zug: etwa 400 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Solothurn: 989 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Basel-Stadt: 774 Selbstanzeigen (*);</p><p>- Schaffhausen: 183 Selbstanzeigen;</p><p>- Genf: 1345 Selbstanzeigen.</p><p>Die Kantone Waadt und Appenzell Innerrhoden machen keine Angaben.</p><p>Zu den über 12 000 Anzeigen mit bekanntgegebenem Vermögen kommen damit noch mehr als 8000 dazu. Da der Kanton Waadt fehlt, dürften es total an die 22 000 sein. Wenn für die Anzeigen ohne bekanntes Vermögen mit ähnlichen Durchschnittswerten gerechnet wird wie bei den anderen, ergibt dies einen Betrag von zusätzlichen 5 bis 7 Milliarden Franken. Zusammen wären also seit 2010 mit der individuellen Amnestie bzw. straflosen Selbstanzeige bereits zwischen 14 und 16 Milliarden Franken angemeldet worden, was die Erwartungen übertrifft.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Über vier Jahre nach Einführung der straflosen Selbstanzeigen ebben diese nicht ab. Im Gegenteil: Der Trend zeigt 2014 weiter aufwärts. Als Anreiz zur Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen in der Schweiz und im Interesse einer konsequenten Umsetzung der Weissgeldstrategie ist daher die straflose Selbstanzeige im DBG sowie im StHG zu befristen, z. B. bis Ende 2020. Damit wird der Anreiz für zusätzliche oder fortdauernde Steuerhinterziehungen mit der Folge von Steuerausfällen für Bund, Kantone und Gemeinden mittelfristig aufgehoben. Diese Befristung gilt nicht für die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen.</p>
    • Straflose Selbstanzeige befristen. Anreiz zu Steuerehrlichkeit mit der individuellen Amnestie

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