Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen. Pflicht zur Information und Konsultation der zuständigen Legislativkommissionen

ShortId
14.433
Id
20140433
Updated
10.04.2024 17:58
Language
de
Title
Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen. Pflicht zur Information und Konsultation der zuständigen Legislativkommissionen
AdditionalIndexing
421;08;parlamentarische Kommission;Aufgaben des Parlaments;Völkerrecht;OECD;Beziehung Legislative-Exekutive;Auskunftspflicht
1
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L03K150222, OECD
  • L04K08030301, parlamentarische Kommission
  • L05K1201020101, Auskunftspflicht
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss der "Notiz des Sekretariats der Aussenpolitischen Kommissionen zu den Mitwirkungsrechten der eidgenössischen Räte im Bereich der Aussenpolitik" "besteht nicht nur bei Verhandlungen in internationalen Organisationen, sondern allgemein bei allen wesentlichen aussenpolitischen Vorhaben eine Konsultationspflicht. Darunter kann auch sogenanntes 'soft law' fallen, nämlich Verhandlungen über internationale Vereinbarungen, mit welchen der Schweiz keine rechtlichen Verpflichtungen auferlegt werden, die aber für die internationale Stellung der Schweiz dennoch von Bedeutung sein können."</p><p>Da sich die Empfehlungen und Beschlüsse der Gremien der OECD und ihrer Sonderorganisationen zunehmend zu internationalen Standards entwickeln und an sich bereits völkerrechtliche Wirkungen entfalten, gehen diese eindeutig über "soft law" hinaus und müssen deshalb vorgängig den zuständigen Legislativkommissionen zur Konsultation vorgelegt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Voraussetzungen sind zu schaffen, damit auch für Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen (Global Forums usw.) analog zu Artikel 152, "Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik", Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vorgängig eine Informations- und Konsultationspflicht in den zuständigen Legislativkommissionen gilt.</p>
  • Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen. Pflicht zur Information und Konsultation der zuständigen Legislativkommissionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss der "Notiz des Sekretariats der Aussenpolitischen Kommissionen zu den Mitwirkungsrechten der eidgenössischen Räte im Bereich der Aussenpolitik" "besteht nicht nur bei Verhandlungen in internationalen Organisationen, sondern allgemein bei allen wesentlichen aussenpolitischen Vorhaben eine Konsultationspflicht. Darunter kann auch sogenanntes 'soft law' fallen, nämlich Verhandlungen über internationale Vereinbarungen, mit welchen der Schweiz keine rechtlichen Verpflichtungen auferlegt werden, die aber für die internationale Stellung der Schweiz dennoch von Bedeutung sein können."</p><p>Da sich die Empfehlungen und Beschlüsse der Gremien der OECD und ihrer Sonderorganisationen zunehmend zu internationalen Standards entwickeln und an sich bereits völkerrechtliche Wirkungen entfalten, gehen diese eindeutig über "soft law" hinaus und müssen deshalb vorgängig den zuständigen Legislativkommissionen zur Konsultation vorgelegt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Voraussetzungen sind zu schaffen, damit auch für Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen (Global Forums usw.) analog zu Artikel 152, "Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik", Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vorgängig eine Informations- und Konsultationspflicht in den zuständigen Legislativkommissionen gilt.</p>
    • Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen. Pflicht zur Information und Konsultation der zuständigen Legislativkommissionen

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