Schutz der digitalen Identität von Bürgerinnen und Bürgern

ShortId
14.434
Id
20140434
Updated
10.04.2024 17:58
Language
de
Title
Schutz der digitalen Identität von Bürgerinnen und Bürgern
AdditionalIndexing
34;12;Personendaten;Datenschutz;Schutz der Privatsphäre;Datenverarbeitung
1
  • L04K05020501, Schutz der Privatsphäre
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L03K120304, Datenverarbeitung
  • L05K1203040202, Personendaten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer grössere Mengen von Daten über unser Privatleben und unsere Intimsphäre werden gespeichert. Bald werden unsere Identität und unsere Rolle als Bürgerin oder Bürger vollständig digitalisiert sein. Es wird möglich sein, alles über uns zu erfahren: von unseren Bankkonti über unsere genetischen Daten und unsere Hobbies bis zu unseren Essgewohnheiten. Selbst wenn es sich dabei um neue Daten handelt, müssen sie uns gehören. Die Daten können für Privatpersonen, Unternehmen, Staaten oder ausländische Nachrichtendienste von Interesse sein. Das haben uns neulich die Affären Snowden und hierzulande Giroud wieder vor Augen geführt. Unsere Daten können jederzeit gestohlen werden, ohne dass eine rechtliche Grundlage vorhanden wäre, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten. Der Bund hat die Pflicht, den Schutz dieser grundlegenden persönlichen Daten sicherzustellen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 13 Schutz der Privatsphäre</p><p>Abs. 1</p><p>Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung, ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs sowie all ihrer eigenen Daten.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Daten sind Eigentum der betreffenden Person; diese ist davor zu schützen, dass die Daten missbräuchlich verwendet werden.</p>
  • Schutz der digitalen Identität von Bürgerinnen und Bürgern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer grössere Mengen von Daten über unser Privatleben und unsere Intimsphäre werden gespeichert. Bald werden unsere Identität und unsere Rolle als Bürgerin oder Bürger vollständig digitalisiert sein. Es wird möglich sein, alles über uns zu erfahren: von unseren Bankkonti über unsere genetischen Daten und unsere Hobbies bis zu unseren Essgewohnheiten. Selbst wenn es sich dabei um neue Daten handelt, müssen sie uns gehören. Die Daten können für Privatpersonen, Unternehmen, Staaten oder ausländische Nachrichtendienste von Interesse sein. Das haben uns neulich die Affären Snowden und hierzulande Giroud wieder vor Augen geführt. Unsere Daten können jederzeit gestohlen werden, ohne dass eine rechtliche Grundlage vorhanden wäre, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten. Der Bund hat die Pflicht, den Schutz dieser grundlegenden persönlichen Daten sicherzustellen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 13 Schutz der Privatsphäre</p><p>Abs. 1</p><p>Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung, ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs sowie all ihrer eigenen Daten.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Daten sind Eigentum der betreffenden Person; diese ist davor zu schützen, dass die Daten missbräuchlich verwendet werden.</p>
    • Schutz der digitalen Identität von Bürgerinnen und Bürgern

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