Polizeiangehörige nicht mehr ins Gefängnis stecken!
- ShortId
-
14.438
- Id
-
20140438
- Updated
-
10.04.2024 17:49
- Language
-
de
- Title
-
Polizeiangehörige nicht mehr ins Gefängnis stecken!
- AdditionalIndexing
-
48;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen des Gesetzgebungspakets Via sicura werden Autofahrerinnen und Autofahrer, die Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen, die ein bestimmtes Mass übersteigen, strenger bestraft als vorher. Eine als "Raserdelikt" eingestufte Verkehrsregelverletzung wurde zum Verbrechen erklärt, um Extremfälle von Raserinnen und Rasern zu bestrafen. So ist nun für Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nach Artikel 90 Absatz 4 des SVG eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen. </p><p>Für dringliche Dienstfahrten (Einsätze mit Blaulicht und Sirene der Polizei, Feuerwehr und Sanität) und für neutrale Fahrzeuge der Polizei im Dienst (polizeiliche Beobachtung, mobile Radargeräte usw.) wurden aber keine Ausnahmen vorgesehen. </p><p>Via sicura hat eigentlich zum Ziel, Raserinnen und Raser stärker zu bestrafen. Keineswegs bezweckt das Programm, die Polizei, die Feuerwehr und die Sanität aus Angst vor Freiheitsstrafen zwischen einem und vier Jahren sowie Führerausweisentzügen für mindestens zwei Jahre davon abzuhalten, ihre Arbeit richtig auszuführen. </p><p>Wir müssen aus dieser grotesken Situation die Konsequenzen ziehen und diese Fehler in der Gesetzgebung sofort beheben, um diejenigen, die sich für unsere Sicherheit einsetzen, nicht weiter ungerechterweise zu bestrafen. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das geltende Recht ist so zu ändern, dass die Probleme, die durch die Einführung von Via sicura für die Notrufdienste bei der Ausübung ihrer Funktion (Polizei, Feuerwehr, Sanität) entstanden sind, gelöst werden. Es wird insbesondere sichergestellt, dass das Personal der Notrufdienste nicht mehr für Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) im Rahmen eines angemessenen Notfalleinsatzes bestraft wird.</p>
- Polizeiangehörige nicht mehr ins Gefängnis stecken!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen des Gesetzgebungspakets Via sicura werden Autofahrerinnen und Autofahrer, die Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen, die ein bestimmtes Mass übersteigen, strenger bestraft als vorher. Eine als "Raserdelikt" eingestufte Verkehrsregelverletzung wurde zum Verbrechen erklärt, um Extremfälle von Raserinnen und Rasern zu bestrafen. So ist nun für Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nach Artikel 90 Absatz 4 des SVG eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen. </p><p>Für dringliche Dienstfahrten (Einsätze mit Blaulicht und Sirene der Polizei, Feuerwehr und Sanität) und für neutrale Fahrzeuge der Polizei im Dienst (polizeiliche Beobachtung, mobile Radargeräte usw.) wurden aber keine Ausnahmen vorgesehen. </p><p>Via sicura hat eigentlich zum Ziel, Raserinnen und Raser stärker zu bestrafen. Keineswegs bezweckt das Programm, die Polizei, die Feuerwehr und die Sanität aus Angst vor Freiheitsstrafen zwischen einem und vier Jahren sowie Führerausweisentzügen für mindestens zwei Jahre davon abzuhalten, ihre Arbeit richtig auszuführen. </p><p>Wir müssen aus dieser grotesken Situation die Konsequenzen ziehen und diese Fehler in der Gesetzgebung sofort beheben, um diejenigen, die sich für unsere Sicherheit einsetzen, nicht weiter ungerechterweise zu bestrafen. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das geltende Recht ist so zu ändern, dass die Probleme, die durch die Einführung von Via sicura für die Notrufdienste bei der Ausübung ihrer Funktion (Polizei, Feuerwehr, Sanität) entstanden sind, gelöst werden. Es wird insbesondere sichergestellt, dass das Personal der Notrufdienste nicht mehr für Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) im Rahmen eines angemessenen Notfalleinsatzes bestraft wird.</p>
- Polizeiangehörige nicht mehr ins Gefängnis stecken!
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