Spitäler müssen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern

ShortId
14.441
Id
20140441
Updated
10.04.2024 17:48
Language
de
Title
Spitäler müssen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern
AdditionalIndexing
2841;28;44;Arbeitskräftebedarf;Krankenversicherung;Arbeitsbedingungen;Frauenarbeit;ärztlicher Beruf
1
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L03K010504, ärztlicher Beruf
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
  • L04K01040109, Krankenversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Spitälern und in den Heimen herrscht Personalmangel, sowohl in der Pflege als auch bei den Ärztinnen und Ärzten. Ein wesentlicher Grund für die schwierige Situation ist die fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es gibt zu wenig Teilzeitmöglichkeiten und zu wenig bezahlbare Angebote für die Kinderbetreuung. So verlassen viele ausgebildete Ärztinnen den Beruf schon kurz nach dem Abschluss des Staatsexamens. Der Verband der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte schätzt, dass gegenwärtig zweitausend bis dreitausend Ärztinnen nicht in ihrem Beruf arbeiten. Die Betroffenen geben in entsprechenden Umfragen an, dass die fehlenden Teilzeitangebote (insbesondere auch für Väter) sowie die fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für die spezifischen Arbeitszeiten der Spitäler beim Berufsausstieg die entscheidende Rolle gespielt haben. Auch in der Pflege ist die Verweildauer im Beruf mit zehn Jahren sehr kurz. Die Next-Studie, die den Fragen der Verweildauer nachgeht, zeigt dasselbe Bild.</p><p>Die bisherigen Appelle und freiwilligen Massnahmen haben nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Im Gegenteil: Statt in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu investieren, rekrutieren die Spitäler und Heime ausländisches Personal. Unter dem Strich ist das eine volkswirtschaftliche Verschwendung. Es ist aber auch ethisch problematisch, wenn wir als reiches Land anderen Ländern die ausgebildeten Fachleute abwerben. Um nach jahrzehntelangem Darüber-Reden und Sensibilisieren endlich zu Taten zu kommen, soll künftig als Spital oder Institution nur noch auf die Spitalliste kommen, wer als Unternehmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarfsgerecht gewährleistet. Im Zentrum stehen verschiedene Arbeitszeitmodelle sowie bezahlbare und an die Arbeitszeiten angepasste Betreuungsangebote.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 39 Spitäler und andere Einrichtungen</p><p>Abs. 1</p><p>Anstalten oder deren Abteilungen, die der stationären Behandlung akuter Krankheiten oder der stationären Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation dienen (Spitäler), sind zugelassen, wenn sie:</p><p>...</p><p>Bst. f</p><p>über eine ausreichende und bedarfsgerechte Infrastruktur zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verfügen.</p><p>...</p><p>Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...</p><p>Die Bedingung nach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe f muss spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung erfüllt und in der Folge mit geeigneten Massnahmen regelmässig überprüft werden. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.</p>
  • Spitäler müssen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Spitälern und in den Heimen herrscht Personalmangel, sowohl in der Pflege als auch bei den Ärztinnen und Ärzten. Ein wesentlicher Grund für die schwierige Situation ist die fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es gibt zu wenig Teilzeitmöglichkeiten und zu wenig bezahlbare Angebote für die Kinderbetreuung. So verlassen viele ausgebildete Ärztinnen den Beruf schon kurz nach dem Abschluss des Staatsexamens. Der Verband der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte schätzt, dass gegenwärtig zweitausend bis dreitausend Ärztinnen nicht in ihrem Beruf arbeiten. Die Betroffenen geben in entsprechenden Umfragen an, dass die fehlenden Teilzeitangebote (insbesondere auch für Väter) sowie die fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für die spezifischen Arbeitszeiten der Spitäler beim Berufsausstieg die entscheidende Rolle gespielt haben. Auch in der Pflege ist die Verweildauer im Beruf mit zehn Jahren sehr kurz. Die Next-Studie, die den Fragen der Verweildauer nachgeht, zeigt dasselbe Bild.</p><p>Die bisherigen Appelle und freiwilligen Massnahmen haben nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Im Gegenteil: Statt in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu investieren, rekrutieren die Spitäler und Heime ausländisches Personal. Unter dem Strich ist das eine volkswirtschaftliche Verschwendung. Es ist aber auch ethisch problematisch, wenn wir als reiches Land anderen Ländern die ausgebildeten Fachleute abwerben. Um nach jahrzehntelangem Darüber-Reden und Sensibilisieren endlich zu Taten zu kommen, soll künftig als Spital oder Institution nur noch auf die Spitalliste kommen, wer als Unternehmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarfsgerecht gewährleistet. Im Zentrum stehen verschiedene Arbeitszeitmodelle sowie bezahlbare und an die Arbeitszeiten angepasste Betreuungsangebote.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 39 Spitäler und andere Einrichtungen</p><p>Abs. 1</p><p>Anstalten oder deren Abteilungen, die der stationären Behandlung akuter Krankheiten oder der stationären Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation dienen (Spitäler), sind zugelassen, wenn sie:</p><p>...</p><p>Bst. f</p><p>über eine ausreichende und bedarfsgerechte Infrastruktur zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verfügen.</p><p>...</p><p>Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...</p><p>Die Bedingung nach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe f muss spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung erfüllt und in der Folge mit geeigneten Massnahmen regelmässig überprüft werden. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.</p>
    • Spitäler müssen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern

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