Berufsbildung auf Verfassungsebene stärken

ShortId
14.443
Id
20140443
Updated
10.04.2024 17:47
Language
de
Title
Berufsbildung auf Verfassungsebene stärken
AdditionalIndexing
32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz wird die höhere Berufsbildung im Vergleich zur akademischen Bildung zu wenig gefördert. Es herrscht ein politischer Konsens, dass die höhere Berufsbildung gesellschaftlich, politisch und finanziell gestärkt werden sollte und dass die internationale Abbildbarkeit verbessert werden muss. Dissens herrscht in der Frage, wie das geschehen soll.</p><p>Eine Ergänzung von Artikel 63 der Bundesverfassung mit den oben erwähnten Grundsätzen würde einerseits eine Aufwertung der höheren Berufsbildung bringen. Andererseits würde eine Differenzierungsstrategie auch gewissen Tendenzen der Verakademisierung in dem Sinne entgegenwirken, dass die einzelnen Wege (höhere Berufsbildung, Fachhochschulen, Hochschulen) ihr je eigenständiges Profil stärken und erhalten können, gleichzeitig aber die Durchlässigkeit sichergestellt wäre.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 63 der Bundesverfassung (Berufsbildung) soll dahingehend ergänzt werden, dass:</p><p>a. der Bund mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt die höhere Berufsbildung fördert;</p><p>b. der Bund für die internationale Anerkennung der Berufsabschlüsse sorgt;</p><p>c. eine Differenzierungsstrategie für die einzelnen Bildungswege eine weitere Verakademisierung verhindert.</p>
  • Berufsbildung auf Verfassungsebene stärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz wird die höhere Berufsbildung im Vergleich zur akademischen Bildung zu wenig gefördert. Es herrscht ein politischer Konsens, dass die höhere Berufsbildung gesellschaftlich, politisch und finanziell gestärkt werden sollte und dass die internationale Abbildbarkeit verbessert werden muss. Dissens herrscht in der Frage, wie das geschehen soll.</p><p>Eine Ergänzung von Artikel 63 der Bundesverfassung mit den oben erwähnten Grundsätzen würde einerseits eine Aufwertung der höheren Berufsbildung bringen. Andererseits würde eine Differenzierungsstrategie auch gewissen Tendenzen der Verakademisierung in dem Sinne entgegenwirken, dass die einzelnen Wege (höhere Berufsbildung, Fachhochschulen, Hochschulen) ihr je eigenständiges Profil stärken und erhalten können, gleichzeitig aber die Durchlässigkeit sichergestellt wäre.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 63 der Bundesverfassung (Berufsbildung) soll dahingehend ergänzt werden, dass:</p><p>a. der Bund mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt die höhere Berufsbildung fördert;</p><p>b. der Bund für die internationale Anerkennung der Berufsabschlüsse sorgt;</p><p>c. eine Differenzierungsstrategie für die einzelnen Bildungswege eine weitere Verakademisierung verhindert.</p>
    • Berufsbildung auf Verfassungsebene stärken

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