Verhältnis zu Europa klären und verankern
- ShortId
-
14.447
- Id
-
20140447
- Updated
-
14.11.2025 07:38
- Language
-
de
- Title
-
Verhältnis zu Europa klären und verankern
- AdditionalIndexing
-
10;2811;Beziehungen Schweiz-EU;bilaterale Beziehungen;bilaterales Abkommen
- 1
-
- L04K10020104, bilaterale Beziehungen
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Schweizer Stimmvolk hat am 9. Februar 2014 die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen und damit signalisiert, dass die Schweiz ihre Zuwanderung im Grundsatz eigenständig steuern soll und dass insbesondere die Zuwanderung reduziert werden soll. Diesem Volkswillen soll Rechnung getragen werden. Der neue Artikel 121a der Bundesverfassung bleibt deshalb unverändert erhalten.</p><p>Der Souverän hat aber am 9. Februar 2014 nicht explizit darüber entschieden, ob die Vertragsbeziehungen mit der Europäischen Union weitergeführt oder abgebrochen werden sollen. Diese Frage ist zu gegebener Zeit zu präzisieren. Vielmehr ist das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 Ausdruck der berechtigten Sorge in der Bevölkerung über die gegenwärtig unbefriedigende Situation bezüglich der Einwanderung. Das Resultat darf aber keinesfalls als Signal verstanden werden, die Schweiz künftig brutal von der europäischen Wirtschaft abschotten zu wollen. Denn es ist wirtschaftlich unabdingbar, auch künftig enge und nachhaltige Beziehungen mit der EU pflegen zu können. Auch in Zukunft soll aber eine Erweiterung (z. B. in Bezug auf institutionelle Fragen) oder eine wesentliche Veränderung der Zusammenarbeit jeweils dem Souverän vorgelegt werden.</p><p>Es ist deshalb angebracht, parallel zu den Verhandlungen des Bundesrates mit der EU und parallel zum innenpolitischen Gesetzgebungsprozess, die verfassungsmässige Verankerung der Vertragsbeziehungen mit der EU vorzubereiten und zu gegebener Zeit dem Souverän vorzulegen. Nur so kann innert nützlicher Frist das Verhältnis zu Europa langfristig geklärt und die damit verbundene Unsicherheit eliminiert werden. </p><p>Gleichzeitig ist die Zuwanderung durch die Förderung inländischer Arbeitskräfte zu senken. Die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften ist mit kompatiblen und nichtdiskriminierenden Massnahmen zu reduzieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung wird dahingehend geändert, dass die Schweiz ihre vertragliche Zusammenarbeit mit der Europäischen Union weiterführen und auch in Zukunft enge Beziehungen mit der Europäischen Union unterhalten kann.</p><p>Dabei sollen Beschlüsse, welche die Zusammenarbeit wesentlich verändern oder erweitern, dem fakultativen Referendum unterstehen.</p>
- Verhältnis zu Europa klären und verankern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Schweizer Stimmvolk hat am 9. Februar 2014 die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen und damit signalisiert, dass die Schweiz ihre Zuwanderung im Grundsatz eigenständig steuern soll und dass insbesondere die Zuwanderung reduziert werden soll. Diesem Volkswillen soll Rechnung getragen werden. Der neue Artikel 121a der Bundesverfassung bleibt deshalb unverändert erhalten.</p><p>Der Souverän hat aber am 9. Februar 2014 nicht explizit darüber entschieden, ob die Vertragsbeziehungen mit der Europäischen Union weitergeführt oder abgebrochen werden sollen. Diese Frage ist zu gegebener Zeit zu präzisieren. Vielmehr ist das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 Ausdruck der berechtigten Sorge in der Bevölkerung über die gegenwärtig unbefriedigende Situation bezüglich der Einwanderung. Das Resultat darf aber keinesfalls als Signal verstanden werden, die Schweiz künftig brutal von der europäischen Wirtschaft abschotten zu wollen. Denn es ist wirtschaftlich unabdingbar, auch künftig enge und nachhaltige Beziehungen mit der EU pflegen zu können. Auch in Zukunft soll aber eine Erweiterung (z. B. in Bezug auf institutionelle Fragen) oder eine wesentliche Veränderung der Zusammenarbeit jeweils dem Souverän vorgelegt werden.</p><p>Es ist deshalb angebracht, parallel zu den Verhandlungen des Bundesrates mit der EU und parallel zum innenpolitischen Gesetzgebungsprozess, die verfassungsmässige Verankerung der Vertragsbeziehungen mit der EU vorzubereiten und zu gegebener Zeit dem Souverän vorzulegen. Nur so kann innert nützlicher Frist das Verhältnis zu Europa langfristig geklärt und die damit verbundene Unsicherheit eliminiert werden. </p><p>Gleichzeitig ist die Zuwanderung durch die Förderung inländischer Arbeitskräfte zu senken. Die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften ist mit kompatiblen und nichtdiskriminierenden Massnahmen zu reduzieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung wird dahingehend geändert, dass die Schweiz ihre vertragliche Zusammenarbeit mit der Europäischen Union weiterführen und auch in Zukunft enge Beziehungen mit der Europäischen Union unterhalten kann.</p><p>Dabei sollen Beschlüsse, welche die Zusammenarbeit wesentlich verändern oder erweitern, dem fakultativen Referendum unterstehen.</p>
- Verhältnis zu Europa klären und verankern
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