Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland
- ShortId
-
14.449
- Id
-
20140449
- Updated
-
10.04.2024 10:57
- Language
-
de
- Title
-
Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland
- AdditionalIndexing
-
15;Kartell;Einfuhrpreis;Kartellgesetzgebung
- 1
-
- L07K07030102010401, Kartell
- L04K11050203, Einfuhrpreis
- L05K0703010305, Kartellgesetzgebung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Ständerat hat im Rahmen der gescheiterten Revision des Kartellgesetzes mit klarer Mehrheit einen Artikel verabschiedet, um der überrissenen Kaufkraftabschöpfung durch ausländische Unternehmen einen Riegel zu schieben. Die WAK-N hat das Problem der Hochkosteninsel Schweiz ebenfalls erkannt und einer Kompromisslösung ("relative Marktmacht") deutlich zugestimmt. Auf die Vorlage wurde - aus verschiedenen Gründen - vom Nationalrat nicht eingetreten. Handlungsbedarf bei den überhöhten Importpreisen ist also weiterhin gegeben. Der faktische Beschaffungszwang im Inland - ein privates Handelshemmnis - soll aufgehoben werden.</p><p>Viele KMU, Restaurants, Hotels, der Handel, grosse Unternehmen, aber auch Spitäler, Universitäten, die SBB und die öffentliche Verwaltung sind auf ausländische Produktionsmittel, Vorprodukte oder Vorleistungen angewiesen, müssen dafür in vielen Fällen jedoch weitaus mehr bezahlen als vergleichbare Nachfrager im Ausland. Dadurch werden die im Vergleich zum Ausland ohnehin schon höheren Produktionskosten und damit auch die Endpreise unnötigerweise zusätzlich erhöht. Viele dieser Unternehmen müssen ihre Produkte im In- und Ausland im Wettbewerb mit im Ausland hergestellten Produkten absetzen. "Schweiz-Zuschläge" vermindern deren Wettbewerbsfähigkeit, was sich auf die Ertragslage und die Löhne sowie letztlich auf die Zahl der Arbeitsplätze negativ auswirkt.</p><p>Überhöhte Importpreise haben auch zur Folge, dass viel Kapital zu den Lieferanten ins Ausland abfliesst. Die "NZZ" nannte dies die "andere Abzockerei". "Schweiz-Zuschläge" zwingen die in der Schweiz produzierenden Unternehmen, höhere Preise als Wettbewerbspreise zu bezahlen. Das heisst, sie werden im Gegensatz zur ausländischen Konkurrenz praktisch gezwungen, ineffizient zu wirtschaften. Das sind volkswirtschaftliche Nachteile, die ins Gewicht fallen, zumal etwa ein Drittel aller KMU mehr als 50 Prozent ihrer Umsätze im Ausland generiert.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Kartellgesetz soll wie folgt ergänzt werden:</p><p>Art. 4</p><p>...</p><p>Abs. 2bis</p><p>Als relativ marktmächtige Unternehmen gelten einzelne Unternehmen, soweit von ihnen andere Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen, die sie hauptsächlich produzieren oder für ihren Betrieb benötigen, in der Weise abhängig sind, dass ausreichende und zumutbare Möglichkeiten, auf anderen Unternehmen auszuweichen, nicht bestehen.</p><p>...</p><p>Art. 7</p><p>Abs. 1</p><p>Marktbeherrschende und relativ marktmächtige Unternehmen ...</p><p>...</p>
- Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Ständerat hat im Rahmen der gescheiterten Revision des Kartellgesetzes mit klarer Mehrheit einen Artikel verabschiedet, um der überrissenen Kaufkraftabschöpfung durch ausländische Unternehmen einen Riegel zu schieben. Die WAK-N hat das Problem der Hochkosteninsel Schweiz ebenfalls erkannt und einer Kompromisslösung ("relative Marktmacht") deutlich zugestimmt. Auf die Vorlage wurde - aus verschiedenen Gründen - vom Nationalrat nicht eingetreten. Handlungsbedarf bei den überhöhten Importpreisen ist also weiterhin gegeben. Der faktische Beschaffungszwang im Inland - ein privates Handelshemmnis - soll aufgehoben werden.</p><p>Viele KMU, Restaurants, Hotels, der Handel, grosse Unternehmen, aber auch Spitäler, Universitäten, die SBB und die öffentliche Verwaltung sind auf ausländische Produktionsmittel, Vorprodukte oder Vorleistungen angewiesen, müssen dafür in vielen Fällen jedoch weitaus mehr bezahlen als vergleichbare Nachfrager im Ausland. Dadurch werden die im Vergleich zum Ausland ohnehin schon höheren Produktionskosten und damit auch die Endpreise unnötigerweise zusätzlich erhöht. Viele dieser Unternehmen müssen ihre Produkte im In- und Ausland im Wettbewerb mit im Ausland hergestellten Produkten absetzen. "Schweiz-Zuschläge" vermindern deren Wettbewerbsfähigkeit, was sich auf die Ertragslage und die Löhne sowie letztlich auf die Zahl der Arbeitsplätze negativ auswirkt.</p><p>Überhöhte Importpreise haben auch zur Folge, dass viel Kapital zu den Lieferanten ins Ausland abfliesst. Die "NZZ" nannte dies die "andere Abzockerei". "Schweiz-Zuschläge" zwingen die in der Schweiz produzierenden Unternehmen, höhere Preise als Wettbewerbspreise zu bezahlen. Das heisst, sie werden im Gegensatz zur ausländischen Konkurrenz praktisch gezwungen, ineffizient zu wirtschaften. Das sind volkswirtschaftliche Nachteile, die ins Gewicht fallen, zumal etwa ein Drittel aller KMU mehr als 50 Prozent ihrer Umsätze im Ausland generiert.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Kartellgesetz soll wie folgt ergänzt werden:</p><p>Art. 4</p><p>...</p><p>Abs. 2bis</p><p>Als relativ marktmächtige Unternehmen gelten einzelne Unternehmen, soweit von ihnen andere Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen, die sie hauptsächlich produzieren oder für ihren Betrieb benötigen, in der Weise abhängig sind, dass ausreichende und zumutbare Möglichkeiten, auf anderen Unternehmen auszuweichen, nicht bestehen.</p><p>...</p><p>Art. 7</p><p>Abs. 1</p><p>Marktbeherrschende und relativ marktmächtige Unternehmen ...</p><p>...</p>
- Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland
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