Milizdienst am Vaterland

ShortId
14.473
Id
20140473
Updated
10.04.2024 17:47
Language
de
Title
Milizdienst am Vaterland
AdditionalIndexing
421;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Prinzip ist das Engagement eines Militärdienstleistenden und eines Parlamentariers für die Gesellschaft und das Vaterland durchaus vergleichbar. Um den Gedanken des Milizparlamentes zu stärken, sollte die Verankerung im zivilen Leben betont werden.</p><p>So wie im Milizprinzip üblich, soll daher der Parlamentarier grundsätzlich einer Erwerbsarbeit nachgehen und für seinen Dienst am Land Erwerbsersatz über den Arbeitgeber erhalten; nicht einen direkten Lohn vom Staat, geschweige denn einen ausserordentlich hohen Spesenanteil. Es ist gerade die Stärke des Schweizer Politiksystems, dass die Politik fest mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft verbunden ist und sich keine professionellen, abgehobenen Strukturen und keine Entkoppelung zwischen Parlamentarier und Bevölkerung entwickeln. Leider ist diese Stärke mehr denn je infrage gestellt. Mit den heutigen Entschädigungen wandelt sich das Parlament schleichend hin zu einem Berufsparlament. Immer mehr Unternehmer und Selbständigerwerbende bekunden Mühe, sich mit dem zeitlich anspruchsvollen Parlamentsbetrieb zu arrangieren. Deshalb braucht es ein klares Zeichen des Parlamentes selbst, sich wieder mehr dem Milizprinzip zu verschreiben und damit wieder zur Bürgernähe zurückzufinden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament hat die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit künftig die Entschädigung von Bundesparlamentariern mit einem Erwerbsersatzsystem, z. B. analog der Erwerbsersatzordnung (EO), ausgestaltet wird. Insbesondere soll dem Milizprinzip entsprechend die Entschädigung über den Arbeitgeber vollzogen werden, und es sollen analog der EO Entschädigungen, Zulagenregelungen und Mindest- und Höchstbeträge gelten. Selbständigerwerbende werden nach demselben Prinzip entschädigt. Um den administrativen Aufwand gering zu halten, sollen die Spesen auch künftig pauschal abgegolten werden, allerdings zu einem wesentlich tieferen Ansatz als heute.</p>
  • Milizdienst am Vaterland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Prinzip ist das Engagement eines Militärdienstleistenden und eines Parlamentariers für die Gesellschaft und das Vaterland durchaus vergleichbar. Um den Gedanken des Milizparlamentes zu stärken, sollte die Verankerung im zivilen Leben betont werden.</p><p>So wie im Milizprinzip üblich, soll daher der Parlamentarier grundsätzlich einer Erwerbsarbeit nachgehen und für seinen Dienst am Land Erwerbsersatz über den Arbeitgeber erhalten; nicht einen direkten Lohn vom Staat, geschweige denn einen ausserordentlich hohen Spesenanteil. Es ist gerade die Stärke des Schweizer Politiksystems, dass die Politik fest mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft verbunden ist und sich keine professionellen, abgehobenen Strukturen und keine Entkoppelung zwischen Parlamentarier und Bevölkerung entwickeln. Leider ist diese Stärke mehr denn je infrage gestellt. Mit den heutigen Entschädigungen wandelt sich das Parlament schleichend hin zu einem Berufsparlament. Immer mehr Unternehmer und Selbständigerwerbende bekunden Mühe, sich mit dem zeitlich anspruchsvollen Parlamentsbetrieb zu arrangieren. Deshalb braucht es ein klares Zeichen des Parlamentes selbst, sich wieder mehr dem Milizprinzip zu verschreiben und damit wieder zur Bürgernähe zurückzufinden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament hat die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit künftig die Entschädigung von Bundesparlamentariern mit einem Erwerbsersatzsystem, z. B. analog der Erwerbsersatzordnung (EO), ausgestaltet wird. Insbesondere soll dem Milizprinzip entsprechend die Entschädigung über den Arbeitgeber vollzogen werden, und es sollen analog der EO Entschädigungen, Zulagenregelungen und Mindest- und Höchstbeträge gelten. Selbständigerwerbende werden nach demselben Prinzip entschädigt. Um den administrativen Aufwand gering zu halten, sollen die Spesen auch künftig pauschal abgegolten werden, allerdings zu einem wesentlich tieferen Ansatz als heute.</p>
    • Milizdienst am Vaterland

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