Angemessenes Strafmass bei Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz
- ShortId
-
14.476
- Id
-
20140476
- Updated
-
10.04.2024 17:42
- Language
-
de
- Title
-
Angemessenes Strafmass bei Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz
- AdditionalIndexing
-
2841;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 20. Juni 2014 wurde das revidierte Lebensmittelgesetz durch die eidgenössischen Räte verabschiedet. Unter dem Einfluss des internationalen Entsetzens wegen des laufenden Pferdefleischskandals wurde die Frage des Strafmasses im Sommer noch ausführlich diskutiert. Eine Mehrheit der Parlamentarier sprach sich trotzdem gegen höhere Bussen aus.</p><p>Heute ist die Schweiz vom Fleischskandal Carna Grischa betroffen. Offensichtlich hat die Maximalbusse von 40 000 Franken keine abschreckende Wirkung für die betroffene Branche. Unter der Hand wird gemunkelt, dass Carna Grischa keine Ausnahme darstelle und sich der Kreis der Betroffenen noch erweitern könnte. Es ist Aufgabe der Politik, für die Konsumenten und Konsumentinnen Rahmenbedingungen zu schaffen, die vor Täuschung, Betrug oder gar Gesundheitsgefährdung schützen. Offensichtlich sind die vorgesehenen Sanktionen nicht angemessen. Die Strafbestimmungen im Lebensmittelgesetz sollen deshalb revidiert werden. Das Strafmass ist so zu wählen, dass es auch eine abschreckende Wirkung entfaltet. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Strafbestimmungen im Artikel 64 des Lebensmittelgesetzes sind zu verschärfen, insbesondere ist die Maximalbusse von heute 40 000 Franken deutlich zu erhöhen.</p>
- Angemessenes Strafmass bei Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 20. Juni 2014 wurde das revidierte Lebensmittelgesetz durch die eidgenössischen Räte verabschiedet. Unter dem Einfluss des internationalen Entsetzens wegen des laufenden Pferdefleischskandals wurde die Frage des Strafmasses im Sommer noch ausführlich diskutiert. Eine Mehrheit der Parlamentarier sprach sich trotzdem gegen höhere Bussen aus.</p><p>Heute ist die Schweiz vom Fleischskandal Carna Grischa betroffen. Offensichtlich hat die Maximalbusse von 40 000 Franken keine abschreckende Wirkung für die betroffene Branche. Unter der Hand wird gemunkelt, dass Carna Grischa keine Ausnahme darstelle und sich der Kreis der Betroffenen noch erweitern könnte. Es ist Aufgabe der Politik, für die Konsumenten und Konsumentinnen Rahmenbedingungen zu schaffen, die vor Täuschung, Betrug oder gar Gesundheitsgefährdung schützen. Offensichtlich sind die vorgesehenen Sanktionen nicht angemessen. Die Strafbestimmungen im Lebensmittelgesetz sollen deshalb revidiert werden. Das Strafmass ist so zu wählen, dass es auch eine abschreckende Wirkung entfaltet. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Strafbestimmungen im Artikel 64 des Lebensmittelgesetzes sind zu verschärfen, insbesondere ist die Maximalbusse von heute 40 000 Franken deutlich zu erhöhen.</p>
- Angemessenes Strafmass bei Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz
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