Werden die Ehen der Scientology-Sekte in der Schweiz anerkannt?

ShortId
14.1002
Id
20141002
Updated
24.06.2025 22:33
Language
de
Title
Werden die Ehen der Scientology-Sekte in der Schweiz anerkannt?
AdditionalIndexing
12;2831;religiöse Sekte;Eherecht;internationales Privatrecht;Ausland;Eheschliessung
1
  • L04K01060210, religiöse Sekte
  • L05K0103010304, Eheschliessung
  • L03K050604, internationales Privatrecht
  • L03K100103, Ausland
  • L05K0103010302, Eherecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird in der Schweiz grundsätzlich anerkannt (Art. 45 IPRG). Dieser Grundsatz gelangt auch zur Anwendung hinsichtlich der Anerkennung einer ausschliesslich in religiöser Form geschlossenen Ehe, sofern diese durch die staatlichen Behörden am Ort der Eheschliessung anerkannt wird (BGE 114 II 1, E. 6.a). Diese anerkennungsfreundliche Lösung des schweizerischen Gesetzgebers garantiert, dass das Grundrecht auf Ehe (Art. 14 BV, Art. 12 EMRK) im internationalen Privatrecht nicht toter Buchstabe bleibt.</p><p>2. Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in der Schweiz nicht anerkannt, wenn die Anerkennung mit dem schweizerischen Ordre public unvereinbar wäre. Die Verletzung des Ordre public wird durch die Zivilstandsbehörde im Einzelfall im Hinblick auf das Ergebnis geprüft, zu welchem die Anwendung der betreffenden Normen führt, unabhängig vom Ursprung dieser Normen.</p><p>3. Diese Tatsache hat weder Auswirkungen auf die Schweizer Gesetzgebung noch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tätigkeiten von Scientology in der Schweiz.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die in der aktuellen schweizerischen Gesetzgebung vorgesehenen Kontroll- und Sicherheitsmechanismen (allgemeiner Vorbehalt des Ordre public, Art. 27 IPRG; Umgehungsvorbehalt in Art. 45 Abs. 2 IPRG; Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten, AS 2013 1035, in Kraft seit 1. Juli 2013) den für die Anerkennung einer ausländischen Eheschliessung zuständigen Behörden erlauben, die thematisierte Problematik angemessen zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat in seinem Urteil R (on the application of Hodkin and another) v Registrar General of Births, Deaths and Marriages vom 11. Dezember 2013 "Scientology" als Religion anerkannt und entsprechend eine in den Räumlichkeiten und nach den Dogmen von Scientology geschlossene Ehe für gültig erklärt. Nun wird diese Organisation aber in zahlreichen Ländern als kriminell eingestuft. So ist beispielsweise ihr französischer Zweig im Jahr 2012 wegen Betrugs verurteilt worden.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Würde eine solche Ehe im Sinne von Artikel 45 IPRG als gültig anerkannt?</p><p>2. Verstösst die Anerkennung einer Ehe, die nach den Dogmen einer notorisch kriminellen Organisation wie Scientology geschlossen wurde, im Sinne der Artikel 11 Absatz 1, 17 und 27 Absatz 1 IPRG gegen den schweizerischen Ordre public?</p><p>3. Welche Auswirkungen hat die Tatsache, dass die Scientology-Sekte in Grossbritannien (und in weiteren europäischen Ländern) als "Religion" anerkannt ist, auf die Schweizer Gesetzgebung und auf die Tätigkeiten von Scientology in unserem Land?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen?</p>
  • Werden die Ehen der Scientology-Sekte in der Schweiz anerkannt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird in der Schweiz grundsätzlich anerkannt (Art. 45 IPRG). Dieser Grundsatz gelangt auch zur Anwendung hinsichtlich der Anerkennung einer ausschliesslich in religiöser Form geschlossenen Ehe, sofern diese durch die staatlichen Behörden am Ort der Eheschliessung anerkannt wird (BGE 114 II 1, E. 6.a). Diese anerkennungsfreundliche Lösung des schweizerischen Gesetzgebers garantiert, dass das Grundrecht auf Ehe (Art. 14 BV, Art. 12 EMRK) im internationalen Privatrecht nicht toter Buchstabe bleibt.</p><p>2. Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in der Schweiz nicht anerkannt, wenn die Anerkennung mit dem schweizerischen Ordre public unvereinbar wäre. Die Verletzung des Ordre public wird durch die Zivilstandsbehörde im Einzelfall im Hinblick auf das Ergebnis geprüft, zu welchem die Anwendung der betreffenden Normen führt, unabhängig vom Ursprung dieser Normen.</p><p>3. Diese Tatsache hat weder Auswirkungen auf die Schweizer Gesetzgebung noch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tätigkeiten von Scientology in der Schweiz.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die in der aktuellen schweizerischen Gesetzgebung vorgesehenen Kontroll- und Sicherheitsmechanismen (allgemeiner Vorbehalt des Ordre public, Art. 27 IPRG; Umgehungsvorbehalt in Art. 45 Abs. 2 IPRG; Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten, AS 2013 1035, in Kraft seit 1. Juli 2013) den für die Anerkennung einer ausländischen Eheschliessung zuständigen Behörden erlauben, die thematisierte Problematik angemessen zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat in seinem Urteil R (on the application of Hodkin and another) v Registrar General of Births, Deaths and Marriages vom 11. Dezember 2013 "Scientology" als Religion anerkannt und entsprechend eine in den Räumlichkeiten und nach den Dogmen von Scientology geschlossene Ehe für gültig erklärt. Nun wird diese Organisation aber in zahlreichen Ländern als kriminell eingestuft. So ist beispielsweise ihr französischer Zweig im Jahr 2012 wegen Betrugs verurteilt worden.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Würde eine solche Ehe im Sinne von Artikel 45 IPRG als gültig anerkannt?</p><p>2. Verstösst die Anerkennung einer Ehe, die nach den Dogmen einer notorisch kriminellen Organisation wie Scientology geschlossen wurde, im Sinne der Artikel 11 Absatz 1, 17 und 27 Absatz 1 IPRG gegen den schweizerischen Ordre public?</p><p>3. Welche Auswirkungen hat die Tatsache, dass die Scientology-Sekte in Grossbritannien (und in weiteren europäischen Ländern) als "Religion" anerkannt ist, auf die Schweizer Gesetzgebung und auf die Tätigkeiten von Scientology in unserem Land?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen?</p>
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