Ratifizierung der Rotterdam Rules

ShortId
14.1004
Id
20141004
Updated
24.06.2025 22:37
Language
de
Title
Ratifizierung der Rotterdam Rules
AdditionalIndexing
48;Seeschifffahrt;Güterverkehr;Beförderung zu Wasser und zu Lande;Ratifizierung eines Abkommens
1
  • L04K18010301, Beförderung zu Wasser und zu Lande
  • L04K18050105, Seeschifffahrt
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L04K18010202, Güterverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Genehmigung der Rotterdam-Regeln im Vorfeld der Unterzeichnung hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, zu gegebener Zeit den Entwurf einer Botschaft an die eidgenössischen Räte zur Ratifikation des Übereinkommens auszuarbeiten. Eine Ratifikation wird für die Schweiz grundsätzlich dann interessant, wenn auch die wichtigsten Seehandelspartner der Schweiz und allenfalls auch die für die Schweiz wichtigen Hafenstaaten ratifizieren. Zu berücksichtigen ist auch die Haltung anderer europäischer Staaten, weil das Übereinkommen Fragen zum Verhältnis zu den bestehenden europäischen Binnenbeförderungsübereinkommen aufwirft.</p><p>Neben den in der Anfrage erwähnten Staaten Spanien und Togo hat bis jetzt erst Kongo (Brazzaville) ratifiziert. Unmittelbar bevorstehende weitere Ratifikationen sind dem Bundesrat keine bekannt. Deshalb erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angezeigt, den Ratifizierungsprozess einzuleiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die internationale Beförderung von Gütern ganz oder teilweise auf See ist nach jahrelangen Vorarbeiten am 11. Dezember 2008 von der Uno-Vollversammlung in New York verabschiedet und am 23. September 2009 in einer feierlichen öffentlichen Zeremonie in Rotterdam zur Zeichnung aufgelegt worden.</p><p>Seerechtlicher Tradition entsprechend trägt das Übereinkommen den Titel "Rotterdam Rules". Es ist bis heute von 23 Staaten gezeichnet worden. Die Schweiz gehört dazu.</p><p>Die Regeln treten in Kraft, sobald mindestens 20 Staaten, die unterzeichnet haben, die Regeln zu nationalem Recht erklären bzw. ratifizieren. Bis heute haben von den 23 Unterzeichnerstaaten erst deren zwei (nämlich Spanien und Togo) die Regeln ratifiziert. Der Prozess dürfte also noch viel Zeit in Anspruch nehmen.</p><p>Welche Angaben kann der Bundesrat heute zum aktuellen Stand und zum weiteren Weg des Ratifizierungsprozesses machen? Gibt es einen Terminplan zur Ratifizierung durch die Schweiz?</p>
  • Ratifizierung der Rotterdam Rules
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Genehmigung der Rotterdam-Regeln im Vorfeld der Unterzeichnung hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, zu gegebener Zeit den Entwurf einer Botschaft an die eidgenössischen Räte zur Ratifikation des Übereinkommens auszuarbeiten. Eine Ratifikation wird für die Schweiz grundsätzlich dann interessant, wenn auch die wichtigsten Seehandelspartner der Schweiz und allenfalls auch die für die Schweiz wichtigen Hafenstaaten ratifizieren. Zu berücksichtigen ist auch die Haltung anderer europäischer Staaten, weil das Übereinkommen Fragen zum Verhältnis zu den bestehenden europäischen Binnenbeförderungsübereinkommen aufwirft.</p><p>Neben den in der Anfrage erwähnten Staaten Spanien und Togo hat bis jetzt erst Kongo (Brazzaville) ratifiziert. Unmittelbar bevorstehende weitere Ratifikationen sind dem Bundesrat keine bekannt. Deshalb erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angezeigt, den Ratifizierungsprozess einzuleiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die internationale Beförderung von Gütern ganz oder teilweise auf See ist nach jahrelangen Vorarbeiten am 11. Dezember 2008 von der Uno-Vollversammlung in New York verabschiedet und am 23. September 2009 in einer feierlichen öffentlichen Zeremonie in Rotterdam zur Zeichnung aufgelegt worden.</p><p>Seerechtlicher Tradition entsprechend trägt das Übereinkommen den Titel "Rotterdam Rules". Es ist bis heute von 23 Staaten gezeichnet worden. Die Schweiz gehört dazu.</p><p>Die Regeln treten in Kraft, sobald mindestens 20 Staaten, die unterzeichnet haben, die Regeln zu nationalem Recht erklären bzw. ratifizieren. Bis heute haben von den 23 Unterzeichnerstaaten erst deren zwei (nämlich Spanien und Togo) die Regeln ratifiziert. Der Prozess dürfte also noch viel Zeit in Anspruch nehmen.</p><p>Welche Angaben kann der Bundesrat heute zum aktuellen Stand und zum weiteren Weg des Ratifizierungsprozesses machen? Gibt es einen Terminplan zur Ratifizierung durch die Schweiz?</p>
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