Überwachung der Radioaktivität durchsetzen

ShortId
14.1030
Id
20141030
Updated
24.06.2025 22:20
Language
de
Title
Überwachung der Radioaktivität durchsetzen
AdditionalIndexing
66;52;2841;radioaktiver Ausstoss;nukleare Sicherheit;Transparenz;Radioaktivität;radioaktive Verseuchung
1
  • L05K1703010602, Radioaktivität
  • L04K06020312, radioaktive Verseuchung
  • L04K06010110, radioaktiver Ausstoss
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist die Behörde, die in der Schweiz für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt zuständig ist. Die ständige Radioaktivitätsüberwachung in der Luft und im Flusswasser durch ein automatisches Messnetz, das bei Überschreiten eines Grenzwertes einen Alarm auslösen kann, ist ein unerlässliches Instrument für den Gesundheits- und Umweltschutz, namentlich in der Umgebung von Atomkraftwerken. In der Schweiz fehlt derzeit ein solches Messnetz für die Überwachung der Gewässer, und das vom BAG betriebene Netz für die Luftüberwachung ist veraltet.</p><p>1. Im Wissen um die Lücken in der heutigen Überwachung hat der Bundesrat im Mai 2013 beschlossen, dass das automatische Messnetz des BAG zur Luftüberwachung erneuert und auf die ständige Überwachung des Flusswassers ausgedehnt werden muss. In seinem Beschluss vom 15. Mai 2013 hat der Bundesrat zudem das BAG beauftragt, ein formelles Verfahren auf Erlass einer Verfügung gegen die Betreiber der Atomkraftwerke zu eröffnen, um deren Beteiligung an den Kosten zur Erneuerung und Erweiterung des Messnetzes zu erwirken. Diese Beteiligung beläuft sich auf 80 Prozent der Gesamtkosten, während die verbleibenden 20 Prozent zulasten des Bundes gehen. Gemäss dem Auftrag des Bundesrates eröffnete das BAG dieses Verfügungsverfahren im November 2013. Die Betreiber der Atomkraftwerke haben Anfang 2014 einen Rekurs gegen diese Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Rechtsverfahren läuft noch.</p><p>2. Der Umstand, dass die Betreiber der Atomkraftwerke Rekurs gegen die Grundsatzverfügung des BAG vom 29. November 2013 bezüglich Projektfinanzierung eingelegt haben, stellt den Bundesratsbeschluss vom 15. Mai 2013 betreffend Projektumsetzung nicht infrage. Der Rekurs führt jedoch zu Verzögerungen, da die Kaufverfahren gestoppt und unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel und der dringendsten Bedürfnisse neu überdacht werden mussten. Die automatische Überwachung der Gewässer ist das kritischste Element, da sie heute fehlt. So konnte der Bund 2014 die Finanzierung und Installation von drei der fünf ursprünglich vorgesehenen Wassersonden sicherstellen, indem er auf andere, aufschiebbare Arbeiten vorerst verzichtet. Wie der Bundesrat 2013 in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Motionen (van Singer 13.3683, grüne Fraktion 13.3877, grüne Fraktion 13.3294) mehrfach festgehalten hat, müssen die Lücken in diesem Bereich unbedingt geschlossen werden. Deshalb ist der Bund bereit, die notwendigen Mittel zur Finanzierung der letzten beiden Wassersonden 2015 vorzuschiessen (ursprünglich sollten sich diese Ausgaben auf 2015 und 2016 verteilen), dies umso mehr, weil die Gesamtkosten für das Messnetz zur Überwachung der Gewässer die 20 Prozent am Gesamtprojekt, die zulasten des Bundes gehen, nicht übersteigen.</p><p>Der Projektteil betreffend Erneuerung des Messnetzes zur Luftüberwachung musste in Erwartung des Gerichtsurteils um ein Jahr verschoben werden. Der Kauf der fünfzehn Sonden, die für die Luftüberwachung vorgesehen sind, macht über 80 Prozent der Gesamtkosten des ganzen Projekts aus und muss Gegenstand einer öffentlichen WTO-Ausschreibung sein. Dieser Projektteil kann daher schwerlich aufgesplittet werden. Ein teilweiser Vorschuss der Mittel durch den Bund macht daher kaum Sinn, und ein Vorschuss der gesamten Mittel wird nicht ins Auge gefasst, denn eine Frist von einem Jahr für die Erneuerung des Luftüberwachungsnetzes wird als tragbar erachtet.</p><p>3. Wie bei allen Messungen, die das BAG im Rahmen der Radioaktivitätsüberwachung in der Umwelt durchführt, werden die vom automatischen Messnetz gelieferten Werte veröffentlicht. Die Ergebnisse werden im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlendosen in der Schweiz" des BAG ausführlich dargelegt und kommentiert. Ausserdem können die Messwerte der automatischen Netze auf der Website des BAG in Echtzeit abgerufen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Fund von radioaktivem Cäsium aus dem AKW Mühleberg im Bielersee rüttelte im Sommer 2013 die Bevölkerung auf. Es wurde eine gravierende Schwachstelle bezüglich Überwachung der Radioaktivität festgestellt. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2013 den Aufbau eines neuen automatischen Messnetzes für die Überwachung sowohl der Luft als auch des Wassers beschlossen. Für die rasche Schliessung der Sicherheitslücke besteht sofortiger Handlungsbedarf.</p><p>Die vier Betreiber der schweizerischen Atomkraftwerke haben einen Rekurs gegen ihren Kostenanteil am geplanten Messnetz Uranet eingereicht. Dieser Rekurs führt zu einer Verzögerung von unter Umständen mehreren Jahren. Statt wie vorgesehen die ersten Sonden im Jahr 2014 zu installieren und neue Sonden für die Luftüberwachung zu bestellen, wird auf Gerichtsentscheide gewartet und die notwendige bessere Überwachung auf Eis gelegt. Für die betroffene Bevölkerung ist dieser Zustand nicht akzeptabel. Die Sicherheitslücke muss so rasch als möglich geschlossen werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum setzt er sicherheitsrelevante Massnahmen nicht mit einer Verfügung durch?</p><p>2. Ist er bereit, die Kosten für eine bessere Überwachung vorzufinanzieren, bis der Entscheid über den Rekurs vorliegt, falls eine Durchsetzung nicht möglich ist?</p><p>3. Werden die Messwerte der Überwachung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?</p>
  • Überwachung der Radioaktivität durchsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist die Behörde, die in der Schweiz für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt zuständig ist. Die ständige Radioaktivitätsüberwachung in der Luft und im Flusswasser durch ein automatisches Messnetz, das bei Überschreiten eines Grenzwertes einen Alarm auslösen kann, ist ein unerlässliches Instrument für den Gesundheits- und Umweltschutz, namentlich in der Umgebung von Atomkraftwerken. In der Schweiz fehlt derzeit ein solches Messnetz für die Überwachung der Gewässer, und das vom BAG betriebene Netz für die Luftüberwachung ist veraltet.</p><p>1. Im Wissen um die Lücken in der heutigen Überwachung hat der Bundesrat im Mai 2013 beschlossen, dass das automatische Messnetz des BAG zur Luftüberwachung erneuert und auf die ständige Überwachung des Flusswassers ausgedehnt werden muss. In seinem Beschluss vom 15. Mai 2013 hat der Bundesrat zudem das BAG beauftragt, ein formelles Verfahren auf Erlass einer Verfügung gegen die Betreiber der Atomkraftwerke zu eröffnen, um deren Beteiligung an den Kosten zur Erneuerung und Erweiterung des Messnetzes zu erwirken. Diese Beteiligung beläuft sich auf 80 Prozent der Gesamtkosten, während die verbleibenden 20 Prozent zulasten des Bundes gehen. Gemäss dem Auftrag des Bundesrates eröffnete das BAG dieses Verfügungsverfahren im November 2013. Die Betreiber der Atomkraftwerke haben Anfang 2014 einen Rekurs gegen diese Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Rechtsverfahren läuft noch.</p><p>2. Der Umstand, dass die Betreiber der Atomkraftwerke Rekurs gegen die Grundsatzverfügung des BAG vom 29. November 2013 bezüglich Projektfinanzierung eingelegt haben, stellt den Bundesratsbeschluss vom 15. Mai 2013 betreffend Projektumsetzung nicht infrage. Der Rekurs führt jedoch zu Verzögerungen, da die Kaufverfahren gestoppt und unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel und der dringendsten Bedürfnisse neu überdacht werden mussten. Die automatische Überwachung der Gewässer ist das kritischste Element, da sie heute fehlt. So konnte der Bund 2014 die Finanzierung und Installation von drei der fünf ursprünglich vorgesehenen Wassersonden sicherstellen, indem er auf andere, aufschiebbare Arbeiten vorerst verzichtet. Wie der Bundesrat 2013 in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Motionen (van Singer 13.3683, grüne Fraktion 13.3877, grüne Fraktion 13.3294) mehrfach festgehalten hat, müssen die Lücken in diesem Bereich unbedingt geschlossen werden. Deshalb ist der Bund bereit, die notwendigen Mittel zur Finanzierung der letzten beiden Wassersonden 2015 vorzuschiessen (ursprünglich sollten sich diese Ausgaben auf 2015 und 2016 verteilen), dies umso mehr, weil die Gesamtkosten für das Messnetz zur Überwachung der Gewässer die 20 Prozent am Gesamtprojekt, die zulasten des Bundes gehen, nicht übersteigen.</p><p>Der Projektteil betreffend Erneuerung des Messnetzes zur Luftüberwachung musste in Erwartung des Gerichtsurteils um ein Jahr verschoben werden. Der Kauf der fünfzehn Sonden, die für die Luftüberwachung vorgesehen sind, macht über 80 Prozent der Gesamtkosten des ganzen Projekts aus und muss Gegenstand einer öffentlichen WTO-Ausschreibung sein. Dieser Projektteil kann daher schwerlich aufgesplittet werden. Ein teilweiser Vorschuss der Mittel durch den Bund macht daher kaum Sinn, und ein Vorschuss der gesamten Mittel wird nicht ins Auge gefasst, denn eine Frist von einem Jahr für die Erneuerung des Luftüberwachungsnetzes wird als tragbar erachtet.</p><p>3. Wie bei allen Messungen, die das BAG im Rahmen der Radioaktivitätsüberwachung in der Umwelt durchführt, werden die vom automatischen Messnetz gelieferten Werte veröffentlicht. Die Ergebnisse werden im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlendosen in der Schweiz" des BAG ausführlich dargelegt und kommentiert. Ausserdem können die Messwerte der automatischen Netze auf der Website des BAG in Echtzeit abgerufen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Fund von radioaktivem Cäsium aus dem AKW Mühleberg im Bielersee rüttelte im Sommer 2013 die Bevölkerung auf. Es wurde eine gravierende Schwachstelle bezüglich Überwachung der Radioaktivität festgestellt. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2013 den Aufbau eines neuen automatischen Messnetzes für die Überwachung sowohl der Luft als auch des Wassers beschlossen. Für die rasche Schliessung der Sicherheitslücke besteht sofortiger Handlungsbedarf.</p><p>Die vier Betreiber der schweizerischen Atomkraftwerke haben einen Rekurs gegen ihren Kostenanteil am geplanten Messnetz Uranet eingereicht. Dieser Rekurs führt zu einer Verzögerung von unter Umständen mehreren Jahren. Statt wie vorgesehen die ersten Sonden im Jahr 2014 zu installieren und neue Sonden für die Luftüberwachung zu bestellen, wird auf Gerichtsentscheide gewartet und die notwendige bessere Überwachung auf Eis gelegt. Für die betroffene Bevölkerung ist dieser Zustand nicht akzeptabel. Die Sicherheitslücke muss so rasch als möglich geschlossen werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum setzt er sicherheitsrelevante Massnahmen nicht mit einer Verfügung durch?</p><p>2. Ist er bereit, die Kosten für eine bessere Überwachung vorzufinanzieren, bis der Entscheid über den Rekurs vorliegt, falls eine Durchsetzung nicht möglich ist?</p><p>3. Werden die Messwerte der Überwachung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?</p>
    • Überwachung der Radioaktivität durchsetzen

Back to List