Ja zum Tourismus. Sofort handeln statt behindern
- ShortId
-
14.1031
- Id
-
20141031
- Updated
-
24.06.2025 22:09
- Language
-
de
- Title
-
Ja zum Tourismus. Sofort handeln statt behindern
- AdditionalIndexing
-
15;Sonntagsverkauf;Graubünden;Fremdenverkehrspolitik;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Tourismus
- 1
-
- L04K01010103, Tourismus
- L07K07010501010901, Sonntagsverkauf
- L05K0101010306, Fremdenverkehrspolitik
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- L05K0301010108, Graubünden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass der Tourismus für die Schweiz und für einzelne Kantone von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Die Tourismuspolitik des Bundes zielt daher darauf ab, optimale Rahmenbedingungen für den Schweizer Tourismus zu schaffen. Die Stossrichtung der Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz wurde mit dem Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates im Juni 2013 bestätigt.</p><p>2. Im Moment ist die Frage, welche Einkaufsmöglichkeiten für den internationalen Fremdenverkehr zentral sind, noch offen und muss in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kreisen bestimmt werden.</p><p>3. Die betroffenen 400 Arbeitsplätze entsprechen 0,32 Prozent der Gesamtbeschäftigung im Kanton Graubünden (BFS, 2011). Für den Bundesrat ist jeder einzelne Arbeitsplatz in der Schweiz wichtig.</p><p>4.-6. Im Rahmen des Geltungsbereichs des Arbeitsgesetzes liegt die Beurteilung von Einzelfällen in der Kompetenz der Kantone bzw. des Seco. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, einen Einzelfall zu beurteilen und einen Entscheid betreffend allfällige zu treffende Massnahmen zu fällen. Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 12. Februar 2014 ist die geltende Rechtslage betreffend das Designer-Outlet definitiv geklärt. Es liegt in der Verantwortung der kantonalen Behörden, diesen Entscheid umzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Designer-Outlet Landquart hielt seit dessen Eröffnung die Geschäfte sonntags weitgehend offen. Nachdem das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 12. Februar 2014 die Voraussetzungen zur Offenhaltung der Geschäfte im Designer-Outlet an Sonntagen verneint hat, erteilte das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden den Betreibern der einzelnen Geschäfte eine letzte Frist zur Offenhaltung der Läden bis August 2014. Nachdem anderweitige Bestrebungen zur Revision der ArGV 2 nicht innert nützlicher Frist abgeschlossen werden konnten, droht den Geschäften des Designer-Outlets in Landquart in Zukunft nun die Schliessung an Sonntagen. Damit wird die Rentabilität der einzelnen Geschäfte massiv reduziert, was sich auf den Fortbestand der Geschäfte und die Weiterentwicklung des Designer-Outlets negativ auswirkt. Aufgrund dieser Entwicklung besteht sogar die erhebliche Gefahr, dass zahlreiche Arbeitsplätze verlorengehen und dadurch auch der Weiterbestand des Designer-Outlets, welches sich inzwischen zu einer bekannten Touristenattraktion im Kanton Graubünden entwickelt hat, schlechthin infrage gestellt wird.</p><p>1. Erachtet der Bundesrat den Tourismus für die Schweiz und einzelne Kantone als nach wie vor volkswirtschaftlich bedeutend?</p><p>2. Anerkennt er, dass Einkaufsmöglichkeiten und insbesondere Einkaufserlebnisse, wie sie das Designer-Outlet in Landquart bietet, auch zum touristischen Angebot gehören?</p><p>3. Anerkennt er, dass die etwa 400 Arbeitsplätze des Designer-Outlets von regionalpolitischer Bedeutung sind?</p><p>4. Ist er bereit, gemeinsam mit der Bündner Regierung nach einer Lösung der Frage der Öffnungszeiten des Designer-Outlets an Sonntagen zur Rettung der Arbeitsplätze zu suchen?</p><p>5. Ist er gewillt, bis zur definitiven Klärung die unsichere Rechtslage aufgrund des Bundesgerichtsentscheides vom 12. Februar 2014 und unter Berücksichtigung der eingeleiteten Verordnungsrevision die ArGV 2 mit einer Übergangsregelung zu ergänzen?</p><p>6. Ist er allenfalls bereit, wie in vergleichbaren Fällen zur Vermeidung von Entlassungen Hand für eine umgehende Härtefallregelung zu bieten?</p>
- Ja zum Tourismus. Sofort handeln statt behindern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass der Tourismus für die Schweiz und für einzelne Kantone von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Die Tourismuspolitik des Bundes zielt daher darauf ab, optimale Rahmenbedingungen für den Schweizer Tourismus zu schaffen. Die Stossrichtung der Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz wurde mit dem Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates im Juni 2013 bestätigt.</p><p>2. Im Moment ist die Frage, welche Einkaufsmöglichkeiten für den internationalen Fremdenverkehr zentral sind, noch offen und muss in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kreisen bestimmt werden.</p><p>3. Die betroffenen 400 Arbeitsplätze entsprechen 0,32 Prozent der Gesamtbeschäftigung im Kanton Graubünden (BFS, 2011). Für den Bundesrat ist jeder einzelne Arbeitsplatz in der Schweiz wichtig.</p><p>4.-6. Im Rahmen des Geltungsbereichs des Arbeitsgesetzes liegt die Beurteilung von Einzelfällen in der Kompetenz der Kantone bzw. des Seco. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, einen Einzelfall zu beurteilen und einen Entscheid betreffend allfällige zu treffende Massnahmen zu fällen. Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 12. Februar 2014 ist die geltende Rechtslage betreffend das Designer-Outlet definitiv geklärt. Es liegt in der Verantwortung der kantonalen Behörden, diesen Entscheid umzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Designer-Outlet Landquart hielt seit dessen Eröffnung die Geschäfte sonntags weitgehend offen. Nachdem das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 12. Februar 2014 die Voraussetzungen zur Offenhaltung der Geschäfte im Designer-Outlet an Sonntagen verneint hat, erteilte das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden den Betreibern der einzelnen Geschäfte eine letzte Frist zur Offenhaltung der Läden bis August 2014. Nachdem anderweitige Bestrebungen zur Revision der ArGV 2 nicht innert nützlicher Frist abgeschlossen werden konnten, droht den Geschäften des Designer-Outlets in Landquart in Zukunft nun die Schliessung an Sonntagen. Damit wird die Rentabilität der einzelnen Geschäfte massiv reduziert, was sich auf den Fortbestand der Geschäfte und die Weiterentwicklung des Designer-Outlets negativ auswirkt. Aufgrund dieser Entwicklung besteht sogar die erhebliche Gefahr, dass zahlreiche Arbeitsplätze verlorengehen und dadurch auch der Weiterbestand des Designer-Outlets, welches sich inzwischen zu einer bekannten Touristenattraktion im Kanton Graubünden entwickelt hat, schlechthin infrage gestellt wird.</p><p>1. Erachtet der Bundesrat den Tourismus für die Schweiz und einzelne Kantone als nach wie vor volkswirtschaftlich bedeutend?</p><p>2. Anerkennt er, dass Einkaufsmöglichkeiten und insbesondere Einkaufserlebnisse, wie sie das Designer-Outlet in Landquart bietet, auch zum touristischen Angebot gehören?</p><p>3. Anerkennt er, dass die etwa 400 Arbeitsplätze des Designer-Outlets von regionalpolitischer Bedeutung sind?</p><p>4. Ist er bereit, gemeinsam mit der Bündner Regierung nach einer Lösung der Frage der Öffnungszeiten des Designer-Outlets an Sonntagen zur Rettung der Arbeitsplätze zu suchen?</p><p>5. Ist er gewillt, bis zur definitiven Klärung die unsichere Rechtslage aufgrund des Bundesgerichtsentscheides vom 12. Februar 2014 und unter Berücksichtigung der eingeleiteten Verordnungsrevision die ArGV 2 mit einer Übergangsregelung zu ergänzen?</p><p>6. Ist er allenfalls bereit, wie in vergleichbaren Fällen zur Vermeidung von Entlassungen Hand für eine umgehende Härtefallregelung zu bieten?</p>
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