Zusammenlegung von Gemeinden und Heimatort

ShortId
14.1038
Id
20141038
Updated
24.06.2025 22:21
Language
de
Title
Zusammenlegung von Gemeinden und Heimatort
AdditionalIndexing
04;Ortschaft;Gemeinde;Kantonsvergleich;kantonales Recht;Bürgerrecht
1
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L05K0506010601, Bürgerrecht
  • L03K010202, Ortschaft
  • L03K020219, Kantonsvergleich
  • L04K05030203, kantonales Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die nachstehenden Antworten basieren auf den seit dem 1. Januar 2005 im elektronischen Personenstandsregister verarbeiteten Meldungen von Gemeindefusionen und deren Auswirkungen auf die Bezeichnung von Heimatorten.</p><p>1. In zwölf Kantonen gingen die Heimatorte im Rahmen einer Gemeindefusion in der neuen politischen Gemeinde auf (AG, BE, FR, GL, GR, JU, LU, SH, TI, VD, VS und ZH). Dies hatte für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur Folge, dass der Name ihres bisherigen Heimatortes änderte, sofern der betreffende Name der politischen Gemeinde änderte. In drei Kantonen wurde demgegenüber im Rahmen von Gemeindefusionen die bisherige Bezeichnung des Heimatortes beibehalten oder als Namensbestandteil weitergeführt (NE, SG und SO). Aus den übrigen Kantonen wurden seit dem 1. Januar 2005 keine Gemeindefusionen gemeldet.</p><p>2. Da sich das Bundesrecht nicht zur Bezeichnung der Heimatorte äussert, können die Kantone Fusionslösungen vorsehen, die sowohl den Namen der neuen Gemeinde als auch jenen des bisherigen Heimatortes berücksichtigen. Folgende Beispiele aus den Kantonen Neuenburg, St. Gallen und Solothurn zeigen dies auf: Im Kanton Neuenburg ging die politische Gemeinde "Cernier" in der politischen Gemeinde "Val-de-Ruz" auf. Der Heimatort für die betroffenen Personen aus Cernier lautet seit der Fusion "Cernier (Val-de-Ruz)". Die Fusion von "Wildhaus" und "Alt St. Johann" (SG) führte zur politischen Gemeinde "Wildhaus-Alt St. Johann". Die Heimatorte lauten "Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus" respektive "Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann". Der Kanton Solothurn sieht in seinen kantonalen Bestimmungen die Möglichkeit vor, den ursprünglichen Heimatort unverändert beizubehalten: "Lüsslingen" und "Nennigkofen" schlossen sich zur politischen Gemeinde "Lüsslingen-Nennigkofen" zusammen, während die Heimatorte die Namen "Lüsslingen" und "Nennigkofen" behielten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Frage nach dem Heimatort bei der Zusammenlegung von Gemeinden wurde bereits ausführlich diskutiert.</p><p>In seiner Antwort auf die Frage Baettig 10.1066, "Bürgerrecht in der Heimatgemeinde bei Zusammenlegung von Gemeinden", erklärt der Bundesrat, dass "die Rahmenbedingungen von Gemeindefusionen ... durch das kantonale Recht festgelegt" werden. Dieses kann vorsehen, dass eine Gemeinde als ursprünglicher Heimatort weitergeführt wird.</p><p>Meine Fragen lauten:</p><p>1. Welche Schweizer Kantone führen bei einer Zusammenlegung den ursprünglichen Heimatort weiter, und welche Kantone tragen infolge der Fusion die neue Gemeindebezeichnung ein?</p><p>2. Ist aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage ein Kompromiss als Zwischenlösung denkbar, nämlich das Nebeneinander von zwei Bezeichnungen? Eine Gemeinde X, die zu einer neuen Gemeinde Y fusioniert, würde dann als "Heimatort X, Gemeinde Y" eingetragen.</p>
  • Zusammenlegung von Gemeinden und Heimatort
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die nachstehenden Antworten basieren auf den seit dem 1. Januar 2005 im elektronischen Personenstandsregister verarbeiteten Meldungen von Gemeindefusionen und deren Auswirkungen auf die Bezeichnung von Heimatorten.</p><p>1. In zwölf Kantonen gingen die Heimatorte im Rahmen einer Gemeindefusion in der neuen politischen Gemeinde auf (AG, BE, FR, GL, GR, JU, LU, SH, TI, VD, VS und ZH). Dies hatte für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur Folge, dass der Name ihres bisherigen Heimatortes änderte, sofern der betreffende Name der politischen Gemeinde änderte. In drei Kantonen wurde demgegenüber im Rahmen von Gemeindefusionen die bisherige Bezeichnung des Heimatortes beibehalten oder als Namensbestandteil weitergeführt (NE, SG und SO). Aus den übrigen Kantonen wurden seit dem 1. Januar 2005 keine Gemeindefusionen gemeldet.</p><p>2. Da sich das Bundesrecht nicht zur Bezeichnung der Heimatorte äussert, können die Kantone Fusionslösungen vorsehen, die sowohl den Namen der neuen Gemeinde als auch jenen des bisherigen Heimatortes berücksichtigen. Folgende Beispiele aus den Kantonen Neuenburg, St. Gallen und Solothurn zeigen dies auf: Im Kanton Neuenburg ging die politische Gemeinde "Cernier" in der politischen Gemeinde "Val-de-Ruz" auf. Der Heimatort für die betroffenen Personen aus Cernier lautet seit der Fusion "Cernier (Val-de-Ruz)". Die Fusion von "Wildhaus" und "Alt St. Johann" (SG) führte zur politischen Gemeinde "Wildhaus-Alt St. Johann". Die Heimatorte lauten "Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus" respektive "Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann". Der Kanton Solothurn sieht in seinen kantonalen Bestimmungen die Möglichkeit vor, den ursprünglichen Heimatort unverändert beizubehalten: "Lüsslingen" und "Nennigkofen" schlossen sich zur politischen Gemeinde "Lüsslingen-Nennigkofen" zusammen, während die Heimatorte die Namen "Lüsslingen" und "Nennigkofen" behielten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Frage nach dem Heimatort bei der Zusammenlegung von Gemeinden wurde bereits ausführlich diskutiert.</p><p>In seiner Antwort auf die Frage Baettig 10.1066, "Bürgerrecht in der Heimatgemeinde bei Zusammenlegung von Gemeinden", erklärt der Bundesrat, dass "die Rahmenbedingungen von Gemeindefusionen ... durch das kantonale Recht festgelegt" werden. Dieses kann vorsehen, dass eine Gemeinde als ursprünglicher Heimatort weitergeführt wird.</p><p>Meine Fragen lauten:</p><p>1. Welche Schweizer Kantone führen bei einer Zusammenlegung den ursprünglichen Heimatort weiter, und welche Kantone tragen infolge der Fusion die neue Gemeindebezeichnung ein?</p><p>2. Ist aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage ein Kompromiss als Zwischenlösung denkbar, nämlich das Nebeneinander von zwei Bezeichnungen? Eine Gemeinde X, die zu einer neuen Gemeinde Y fusioniert, würde dann als "Heimatort X, Gemeinde Y" eingetragen.</p>
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