Warum kein vorgezogener Recyclingbeitrag auf allen Kunststoffabfällen?

ShortId
14.1061
Id
20141061
Updated
24.06.2025 22:10
Language
de
Title
Warum kein vorgezogener Recyclingbeitrag auf allen Kunststoffabfällen?
AdditionalIndexing
52;2446;Getränkeverpackung;Einwegverpackung;Lenkungsabgabe
1
  • L06K070101010202, Getränkeverpackung
  • L06K070101010201, Einwegverpackung
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus ökologischer Sicht ist die stoffliche Verwertung von Kunststoffen (Recycling) der thermischen Verwertung in Kehrichtverbrennungsanlagen prinzipiell vorzuziehen. Damit das Recycling Erfolg hat, muss aber ein System für Sammlung, Transport und Verwertung unterhalten und finanziert werden. Als Finanzierungssysteme bieten sich insbesondere zwei Varianten an: durch die Privatwirtschaft getragene freiwillige vorgezogene Recyclingbeiträge (VRB) oder staatlich verordnete vorgezogene Entsorgungsgebühren (VEG). VRB werden heute bei elektrischen und elektronischen Geräten, PET-Flaschen und Alu-Dosen eingesetzt, eine obligatorische VEG gibt es bei Batterien und Glasflaschen.</p><p>Bei der Sammlung von Kunststoffen hat sich die Sammlung von PET-Flaschen erfolgreich etabliert. Andere Kunststoffe wie das verbreitete Polyethylen (PE) wurden bisher vor allem in Industrie und Gewerbe gesammelt und rezykliert, wo grössere Mengen sortenrein anfallen. In letzter Zeit wurde auch die Sammlung von PE-Abfällen aus Haushalten thematisiert. Ein Grossverteiler hat in der Schweiz begonnen, die Sammlung von PE-Flaschen aus Haushalten flächendeckend anzubieten. Andere Grossverteiler bieten dies teilweise auch bereits an, und es kann davon ausgegangen werden, dass weitere folgen werden. Zusätzlich haben auch einzelne Gemeinden in eigener Kompetenz beschlossen, die Sammlung subsidiär anzubieten. Die Finanzierung dieser Sammel- und Verwertungstätigkeiten ist hierbei privatwirtschaftlich geregelt. Der Bundesrat begrüsst diese Initiative der Privatwirtschaft und zieht diese Lösung einem staatlich verordneten und mit VEG finanzierten Recyclingsystem vor.</p><p>Im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" hat der Bundesrat einen Artikel im Revisionsentwurf des Umweltschutzgesetzes vorgeschlagen, welcher die Möglichkeit der Einführung einer Sammelpflicht vorsieht - beispielsweise für Kunststoffverpackungen. Dabei stehen aber vorgängig freiwillige Massnahmen der Branche im Vordergrund, wobei der Bund auch Branchenvereinbarungen fördern kann. Erst wenn diese Massnahmen nicht ausreichend sind, kann der Bund eine Sammelpflicht einführen. Basierend auf der schon existierenden rechtlichen Grundlage (Umweltschutzgesetz, SR 814.01) hat er schliesslich die Möglichkeit, auch auf dem Verordnungsweg eine VEG für die Finanzierung der Sammlung und Verwertung einzuführen. Dies wäre insbesondere der Fall, falls Trittbrettfahrer das Sammlungssystem gefährden und sich Marktvorteile verschaffen würden.</p><p>Im September 2014 haben die Organisation kommunale Infrastruktur (OKI; eine Fachorganisation des Schweizerischen Städteverbandes und des Schweizerischen Gemeindeverbandes), die Dachorganisation schweizerischer Recycling-Organisationen Swiss Recycling sowie der Verband der Betreiber schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) ein Konsenspapier zur Separatsammlung von Kunststoffen aus Haushalten veröffentlicht. Darin empfehlen die drei Organisationen zusätzlich zur etablierten Sammlung von PET-Getränkeflaschen die selektive Separatsammlung von weiteren Kunststoffflaschen mit Deckeln aus Haushalten. Diese Separatsammlung soll in einem landesweit einheitlichen System, das auf den Initiativen einiger grosser Detailhändler basiert, organisiert sein. Von einer Sammlung von gemischtem Kunststoff sei aber abzusehen.</p><p>Die aktuelle Entwicklung bei der Sammlung von PE-Flaschen aus Haushalten durch Detailhändler deutet auf eine erfolgreiche Umsetzung mit freiwilligen Massnahmen und privatwirtschaftlicher Finanzierung der Branche hin, sodass die Einführung einer staatlich verordneten VEG aus der Sicht des Bundesrates zurzeit weder notwendig noch sinnvoll ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auf vielen Abfällen, zum Beispiel auf PET, wird ein vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB) erhoben, der zur Finanzierung des Recyclings dient. Dieses System bewährt sich schon seit Langem. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass auf Kunststoffe in Form von Shampooflaschen, Essigflaschen oder Ähnlichem kein VRB erhoben wird. Für das Gemeinwesen, das für die Entsorgungskosten aufkommen muss, besteht also überhaupt kein Anreiz, diese Materialien zu recyceln. </p><p>Zahlreiche Kantone haben mittels Sack- oder Gewichtsgebühren das Verursacherprinzip eingeführt. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht also ein starker Anreiz, ihren Abfall zu trennen. Obwohl es möglich wäre, verschiedene Kunststoffarten zu recyceln, werden nur PET- und manchmal PE-Flaschen separat gesammelt. Der restliche Kunststoff landet meistens im Hauskehricht. Es sind also die Bürgerinnen und Bürger, die wegen des Verbraucherprinzips dafür bezahlen müssen, dass sie keine Möglichkeit haben, Kunststoff vom Restmüll zu trennen. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>1. Wäre es nicht sinnvoll, auch auf Kunststoff einen VRB zu erheben, um das Recyceln von Kunststoffen zu fördern?</p><p>2. Falls der Bundesrat anderer Meinung ist, kann er erklären, wie das Recycling dieser Kunststoffe finanziert werden wird?</p>
  • Warum kein vorgezogener Recyclingbeitrag auf allen Kunststoffabfällen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus ökologischer Sicht ist die stoffliche Verwertung von Kunststoffen (Recycling) der thermischen Verwertung in Kehrichtverbrennungsanlagen prinzipiell vorzuziehen. Damit das Recycling Erfolg hat, muss aber ein System für Sammlung, Transport und Verwertung unterhalten und finanziert werden. Als Finanzierungssysteme bieten sich insbesondere zwei Varianten an: durch die Privatwirtschaft getragene freiwillige vorgezogene Recyclingbeiträge (VRB) oder staatlich verordnete vorgezogene Entsorgungsgebühren (VEG). VRB werden heute bei elektrischen und elektronischen Geräten, PET-Flaschen und Alu-Dosen eingesetzt, eine obligatorische VEG gibt es bei Batterien und Glasflaschen.</p><p>Bei der Sammlung von Kunststoffen hat sich die Sammlung von PET-Flaschen erfolgreich etabliert. Andere Kunststoffe wie das verbreitete Polyethylen (PE) wurden bisher vor allem in Industrie und Gewerbe gesammelt und rezykliert, wo grössere Mengen sortenrein anfallen. In letzter Zeit wurde auch die Sammlung von PE-Abfällen aus Haushalten thematisiert. Ein Grossverteiler hat in der Schweiz begonnen, die Sammlung von PE-Flaschen aus Haushalten flächendeckend anzubieten. Andere Grossverteiler bieten dies teilweise auch bereits an, und es kann davon ausgegangen werden, dass weitere folgen werden. Zusätzlich haben auch einzelne Gemeinden in eigener Kompetenz beschlossen, die Sammlung subsidiär anzubieten. Die Finanzierung dieser Sammel- und Verwertungstätigkeiten ist hierbei privatwirtschaftlich geregelt. Der Bundesrat begrüsst diese Initiative der Privatwirtschaft und zieht diese Lösung einem staatlich verordneten und mit VEG finanzierten Recyclingsystem vor.</p><p>Im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" hat der Bundesrat einen Artikel im Revisionsentwurf des Umweltschutzgesetzes vorgeschlagen, welcher die Möglichkeit der Einführung einer Sammelpflicht vorsieht - beispielsweise für Kunststoffverpackungen. Dabei stehen aber vorgängig freiwillige Massnahmen der Branche im Vordergrund, wobei der Bund auch Branchenvereinbarungen fördern kann. Erst wenn diese Massnahmen nicht ausreichend sind, kann der Bund eine Sammelpflicht einführen. Basierend auf der schon existierenden rechtlichen Grundlage (Umweltschutzgesetz, SR 814.01) hat er schliesslich die Möglichkeit, auch auf dem Verordnungsweg eine VEG für die Finanzierung der Sammlung und Verwertung einzuführen. Dies wäre insbesondere der Fall, falls Trittbrettfahrer das Sammlungssystem gefährden und sich Marktvorteile verschaffen würden.</p><p>Im September 2014 haben die Organisation kommunale Infrastruktur (OKI; eine Fachorganisation des Schweizerischen Städteverbandes und des Schweizerischen Gemeindeverbandes), die Dachorganisation schweizerischer Recycling-Organisationen Swiss Recycling sowie der Verband der Betreiber schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) ein Konsenspapier zur Separatsammlung von Kunststoffen aus Haushalten veröffentlicht. Darin empfehlen die drei Organisationen zusätzlich zur etablierten Sammlung von PET-Getränkeflaschen die selektive Separatsammlung von weiteren Kunststoffflaschen mit Deckeln aus Haushalten. Diese Separatsammlung soll in einem landesweit einheitlichen System, das auf den Initiativen einiger grosser Detailhändler basiert, organisiert sein. Von einer Sammlung von gemischtem Kunststoff sei aber abzusehen.</p><p>Die aktuelle Entwicklung bei der Sammlung von PE-Flaschen aus Haushalten durch Detailhändler deutet auf eine erfolgreiche Umsetzung mit freiwilligen Massnahmen und privatwirtschaftlicher Finanzierung der Branche hin, sodass die Einführung einer staatlich verordneten VEG aus der Sicht des Bundesrates zurzeit weder notwendig noch sinnvoll ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auf vielen Abfällen, zum Beispiel auf PET, wird ein vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB) erhoben, der zur Finanzierung des Recyclings dient. Dieses System bewährt sich schon seit Langem. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass auf Kunststoffe in Form von Shampooflaschen, Essigflaschen oder Ähnlichem kein VRB erhoben wird. Für das Gemeinwesen, das für die Entsorgungskosten aufkommen muss, besteht also überhaupt kein Anreiz, diese Materialien zu recyceln. </p><p>Zahlreiche Kantone haben mittels Sack- oder Gewichtsgebühren das Verursacherprinzip eingeführt. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht also ein starker Anreiz, ihren Abfall zu trennen. Obwohl es möglich wäre, verschiedene Kunststoffarten zu recyceln, werden nur PET- und manchmal PE-Flaschen separat gesammelt. Der restliche Kunststoff landet meistens im Hauskehricht. Es sind also die Bürgerinnen und Bürger, die wegen des Verbraucherprinzips dafür bezahlen müssen, dass sie keine Möglichkeit haben, Kunststoff vom Restmüll zu trennen. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>1. Wäre es nicht sinnvoll, auch auf Kunststoff einen VRB zu erheben, um das Recyceln von Kunststoffen zu fördern?</p><p>2. Falls der Bundesrat anderer Meinung ist, kann er erklären, wie das Recycling dieser Kunststoffe finanziert werden wird?</p>
    • Warum kein vorgezogener Recyclingbeitrag auf allen Kunststoffabfällen?

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