Die Busverbindung zwischen Martigny und Aosta soll bestehen bleiben

ShortId
14.1062
Id
20141062
Updated
24.06.2025 22:09
Language
de
Title
Die Busverbindung zwischen Martigny und Aosta soll bestehen bleiben
AdditionalIndexing
48;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Linienbusverbindung zwischen Martigny (Schweiz) und Aosta (Italien) wird von einem schweizerischen und einem italienischen Transportunternehmen mit zwei täglichen Kurspaaren betrieben. Diese Fahrten sind durch eine vom italienischen Verkehrsministerium ausgestellte Bewilligung abgedeckt, die den Binnenverkehr innerhalb der Schweiz oder Italiens bei diesen beiden Kurspaaren ausdrücklich untersagt. Diese Bestimmung entspricht dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (LVA; SR 0.740.72).</p><p>Parallel dazu sind beide Transportunternehmen im Besitz einer Konzession für die Durchführung von Binnenverkehr in der Schweiz bis zur italienischen Grenze. Die Savda verfügte zudem über eine Konzession für die Erbringung von Transportleistungen innerhalb Italiens. Zusammen ermöglichten diese beiden Konzessionen die Durchführung eines grenzüberschreitenden Regionalverkehrs. Unseren Informationen zufolge soll die Savda inzwischen keine Konzession mehr für die Erbringung der Verkehrsleistung auf italienischem Gebiet besitzen.</p><p>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) stellte im Oktober 2013 fest, dass das schweizerische Unternehmen bei den zwei grenzüberschreitenden Fahrten Transportdienste innerhalb der Schweiz durchführte und somit gegen die Bestimmungen der von Italien ausgestellten Bewilligung verstiess. Daraufhin verlangte das BAV vom Unternehmen, die Bedingungen dieser Bewilligung einzuhalten.</p><p>Generell wird der grenzüberschreitende Linienbusverkehr zwischen der Schweiz und Italien auf der Grundlage des LVA durchgeführt. Ausnahmen für die Erbringung von Transportleistungen im Binnenverkehr (Kabotage) bedürfen eines besonderen bilateralen Abkommens. Zwischen der Schweiz und Italien existiert derzeit kein Abkommen, das den grenzüberschreitenden regionalen Personenverkehr regelt, wie dies beispielsweise mit Frankreich der Fall ist. Für ein grenzüberschreitendes Regionalverkehrsangebot mit Kabotage ist eine die Gebiete beidseits der Grenze umfassende Konzession erforderlich, die erst dann erteilt werden kann, wenn ein solches Abkommen vorliegt.</p><p>Im Gegensatz zum konzessionierten innerschweizerischen Regionalverkehr ist der ausschliesslich grenzüberschreitende Linienbusverkehr nicht abgeltungsberechtigt, und die Unternehmen führen diesen Verkehr in Eigenverantwortung und ohne Bestellung durch den Bund und die Kantone eigenwirtschaftlich durch.</p><p>Der Bundesrat begrüsst den Fortbestand dieser internationalen Buslinie und ist bestrebt, mit Italien ein bilaterales Abkommen abzuschliessen, das die Grundlage für eine etwaige gemeinsame Bestellung einer internationalen Buslinie mit Regionalverkehrsfunktion schaffen würde.</p><p>2. Aufgrund der beschriebenen rechtlichen Situation gilt das Kabotageverbot einzig für die internationalen Buslinien zwischen der Schweiz und dem angrenzenden Italien. Internationale Buslinien mit Regionalverkehrsfunktion zwischen der Schweiz und den übrigen Nachbarländern sind dagegen nicht betroffen. Für diese Buslinien ist die Kabotage in beiden Ländern zulässig.</p><p>3.-5. Im Rahmen der bilateralen Arbeitsgruppen hat das BAV im Frühjahr 2014 Gespräche mit dem italienischen Verkehrsministerium aufgenommen, um ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Italien zu erarbeiten. Es wird ein Abkommen analog zu jenem mit Frankreich angestrebt. Darin sollen ergänzende Bestimmungen zum LVA vereinbart werden, insbesondere zum Grundsatz des Verbots des Binnenverkehrs innert der Grenzen des anderen Vertragsstaates und zu den Ausnahmen von diesem Verbot sowie zum Verfahren für die Erteilung solcher Bewilligungen. Der Zeitpunkt des Zustandekommens und der Inhalt dieses Abkommens sind derzeit noch unbekannt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit 1953 verbindet eine Buslinie die beiden Städte Martigny/VS und Aosta (Italien), die von einem Schweizer und einem italienischen Konzessionär gemeinsam betrieben wird. Die Zukunft dieser für die Region wichtigen Linie ist nun aber bedroht, denn die europäische Gesetzgebung über den grenzüberschreitenden Verkehr verbietet das Erbringen von Transportdienstleistungen im grenznahen Ausland (Kabotage). Die Busse, die von Martigny nach Aosta fahren, dürfen keine Passagiere mehr befördern, die sich nur landesintern fortbewegen möchten. Zur Fahrt sind nur noch Personen zugelassen, die die Grenze passieren. Dies führt dazu, dass die internationale Busverbindung nur schwach ausgelastet ist und dass auf Schweizer und auf italienischem Gebiet je ein zweiter Bus für die regionale Verbindung fahren muss. </p><p>Diese Situation ist sicher konform mit dem europäischen Recht und mit der internationalen Konzession, die den Verkehrsunternehmen vom italienischen Verkehrsministerium erteilt wurde, doch in diesem Fall ist sie ausgesprochen absurd. So ist keine rentierende grenzüberschreitende Verbindung möglich, und es besteht die Gefahr, dass die historische Buslinie, die eine Seite des Grossen Sankt Bernhard mit der anderen verbindet, schon bald Geschichte sein wird. </p><p>Dazu kommt, dass dies möglicherweise nicht der einzige Fall dieser Art ist. Andere grenzüberschreitende Linien zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern können ebenfalls von dieser Problematik betroffen sein. </p><p>Für diese missliche Situation ist eine Lösung zu finden. Deswegen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist der Bund bereit, sich dafür einzusetzen, eine Lösung für die Erhaltung der Busverbindung Martigny-Aosta zu finden?</p><p>2. Sind andere grenzüberschreitende Verbindungen von dieser Problematik betroffen und ebenfalls gefährdet?</p><p>3. Welche Massnahmen ist der Bund bereit zu ergreifen, um zu verhindern, dass gefährdete grenzüberschreitende Verbindungen wie Martigny-Aosta aufgegeben werden?</p><p>4. Ist der Bund bereit, mögliche Ausnahmen von der europäischen Verordnung zu prüfen, die gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Bussen und Reisecars festlegt, damit rentierende regionale grenzüberschreitende Verbindungen bestehen bleiben und weiterentwickelt werden können?</p><p>5. Ist ein spezielles Übereinkommen mit Italien ähnlich jenen Übereinkommen, die bereits mit anderen Nachbarländern bestehen, denkbar?</p>
  • Die Busverbindung zwischen Martigny und Aosta soll bestehen bleiben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Linienbusverbindung zwischen Martigny (Schweiz) und Aosta (Italien) wird von einem schweizerischen und einem italienischen Transportunternehmen mit zwei täglichen Kurspaaren betrieben. Diese Fahrten sind durch eine vom italienischen Verkehrsministerium ausgestellte Bewilligung abgedeckt, die den Binnenverkehr innerhalb der Schweiz oder Italiens bei diesen beiden Kurspaaren ausdrücklich untersagt. Diese Bestimmung entspricht dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (LVA; SR 0.740.72).</p><p>Parallel dazu sind beide Transportunternehmen im Besitz einer Konzession für die Durchführung von Binnenverkehr in der Schweiz bis zur italienischen Grenze. Die Savda verfügte zudem über eine Konzession für die Erbringung von Transportleistungen innerhalb Italiens. Zusammen ermöglichten diese beiden Konzessionen die Durchführung eines grenzüberschreitenden Regionalverkehrs. Unseren Informationen zufolge soll die Savda inzwischen keine Konzession mehr für die Erbringung der Verkehrsleistung auf italienischem Gebiet besitzen.</p><p>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) stellte im Oktober 2013 fest, dass das schweizerische Unternehmen bei den zwei grenzüberschreitenden Fahrten Transportdienste innerhalb der Schweiz durchführte und somit gegen die Bestimmungen der von Italien ausgestellten Bewilligung verstiess. Daraufhin verlangte das BAV vom Unternehmen, die Bedingungen dieser Bewilligung einzuhalten.</p><p>Generell wird der grenzüberschreitende Linienbusverkehr zwischen der Schweiz und Italien auf der Grundlage des LVA durchgeführt. Ausnahmen für die Erbringung von Transportleistungen im Binnenverkehr (Kabotage) bedürfen eines besonderen bilateralen Abkommens. Zwischen der Schweiz und Italien existiert derzeit kein Abkommen, das den grenzüberschreitenden regionalen Personenverkehr regelt, wie dies beispielsweise mit Frankreich der Fall ist. Für ein grenzüberschreitendes Regionalverkehrsangebot mit Kabotage ist eine die Gebiete beidseits der Grenze umfassende Konzession erforderlich, die erst dann erteilt werden kann, wenn ein solches Abkommen vorliegt.</p><p>Im Gegensatz zum konzessionierten innerschweizerischen Regionalverkehr ist der ausschliesslich grenzüberschreitende Linienbusverkehr nicht abgeltungsberechtigt, und die Unternehmen führen diesen Verkehr in Eigenverantwortung und ohne Bestellung durch den Bund und die Kantone eigenwirtschaftlich durch.</p><p>Der Bundesrat begrüsst den Fortbestand dieser internationalen Buslinie und ist bestrebt, mit Italien ein bilaterales Abkommen abzuschliessen, das die Grundlage für eine etwaige gemeinsame Bestellung einer internationalen Buslinie mit Regionalverkehrsfunktion schaffen würde.</p><p>2. Aufgrund der beschriebenen rechtlichen Situation gilt das Kabotageverbot einzig für die internationalen Buslinien zwischen der Schweiz und dem angrenzenden Italien. Internationale Buslinien mit Regionalverkehrsfunktion zwischen der Schweiz und den übrigen Nachbarländern sind dagegen nicht betroffen. Für diese Buslinien ist die Kabotage in beiden Ländern zulässig.</p><p>3.-5. Im Rahmen der bilateralen Arbeitsgruppen hat das BAV im Frühjahr 2014 Gespräche mit dem italienischen Verkehrsministerium aufgenommen, um ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Italien zu erarbeiten. Es wird ein Abkommen analog zu jenem mit Frankreich angestrebt. Darin sollen ergänzende Bestimmungen zum LVA vereinbart werden, insbesondere zum Grundsatz des Verbots des Binnenverkehrs innert der Grenzen des anderen Vertragsstaates und zu den Ausnahmen von diesem Verbot sowie zum Verfahren für die Erteilung solcher Bewilligungen. Der Zeitpunkt des Zustandekommens und der Inhalt dieses Abkommens sind derzeit noch unbekannt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit 1953 verbindet eine Buslinie die beiden Städte Martigny/VS und Aosta (Italien), die von einem Schweizer und einem italienischen Konzessionär gemeinsam betrieben wird. Die Zukunft dieser für die Region wichtigen Linie ist nun aber bedroht, denn die europäische Gesetzgebung über den grenzüberschreitenden Verkehr verbietet das Erbringen von Transportdienstleistungen im grenznahen Ausland (Kabotage). Die Busse, die von Martigny nach Aosta fahren, dürfen keine Passagiere mehr befördern, die sich nur landesintern fortbewegen möchten. Zur Fahrt sind nur noch Personen zugelassen, die die Grenze passieren. Dies führt dazu, dass die internationale Busverbindung nur schwach ausgelastet ist und dass auf Schweizer und auf italienischem Gebiet je ein zweiter Bus für die regionale Verbindung fahren muss. </p><p>Diese Situation ist sicher konform mit dem europäischen Recht und mit der internationalen Konzession, die den Verkehrsunternehmen vom italienischen Verkehrsministerium erteilt wurde, doch in diesem Fall ist sie ausgesprochen absurd. So ist keine rentierende grenzüberschreitende Verbindung möglich, und es besteht die Gefahr, dass die historische Buslinie, die eine Seite des Grossen Sankt Bernhard mit der anderen verbindet, schon bald Geschichte sein wird. </p><p>Dazu kommt, dass dies möglicherweise nicht der einzige Fall dieser Art ist. Andere grenzüberschreitende Linien zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern können ebenfalls von dieser Problematik betroffen sein. </p><p>Für diese missliche Situation ist eine Lösung zu finden. Deswegen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist der Bund bereit, sich dafür einzusetzen, eine Lösung für die Erhaltung der Busverbindung Martigny-Aosta zu finden?</p><p>2. Sind andere grenzüberschreitende Verbindungen von dieser Problematik betroffen und ebenfalls gefährdet?</p><p>3. Welche Massnahmen ist der Bund bereit zu ergreifen, um zu verhindern, dass gefährdete grenzüberschreitende Verbindungen wie Martigny-Aosta aufgegeben werden?</p><p>4. Ist der Bund bereit, mögliche Ausnahmen von der europäischen Verordnung zu prüfen, die gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Bussen und Reisecars festlegt, damit rentierende regionale grenzüberschreitende Verbindungen bestehen bleiben und weiterentwickelt werden können?</p><p>5. Ist ein spezielles Übereinkommen mit Italien ähnlich jenen Übereinkommen, die bereits mit anderen Nachbarländern bestehen, denkbar?</p>
    • Die Busverbindung zwischen Martigny und Aosta soll bestehen bleiben

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