Umsetzung der WHO-Strategie zu traditioneller und komplementärer Medizin in der Schweiz

ShortId
14.1066
Id
20141066
Updated
24.06.2025 22:18
Language
de
Title
Umsetzung der WHO-Strategie zu traditioneller und komplementärer Medizin in der Schweiz
AdditionalIndexing
2841;08;Gesundheitsförderung;WHO;Therapeutik;alternative Medizin
1
  • L04K01050202, alternative Medizin
  • L04K15040313, WHO
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L04K01050214, Therapeutik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wendet sich mit ihrer Strategie "The WHO Traditional Medicine (TM) Strategy 2014-2023" an alle Länder. Während in ärmeren Ländern, insbesondere in Afrika, diese Medizin teilweise die ungenügende medizinische Versorgung ergänzt, stehen in den wohlhabenden Ländern die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten sowie der weltweite Austausch von regional entstandenen Traditionen im Vordergrund. Die WHO-Strategie konzentriert sich auf die allen Ländern gemeinsamen Aspekte wie Ausbildung, Produktesicherheit und Integration verschiedener Medizinsysteme.</p><p>Mit der Annahme des neuen Verfassungsartikels zur Komplementärmedizin (Art. 118a der Bundesverfassung) besteht in der Schweiz bereits ein verfassungsmässiger Auftrag zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verfassungsartikels sind im Gange. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat im Frühjahr 2011 eine Gruppe zur Begleitung der Konkretisierungsarbeiten zum neuen Verfassungsartikel eingesetzt. Die Umsetzungsarbeiten betreffen im Wesentlichen die gleichen Aspekte, die in der Strategie der WHO angesprochen werden:</p><p>In der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes schlägt der Bundesrat einige Erleichterungen für die Zulassung von komplementärmedizinischen Arzneimitteln vor. Insbesondere für traditionell verwendete, nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel, welche Wirkstoffe pflanzlicher oder synthetischer Herkunft enthalten, werden die Anforderungen an die Zulassung wesentlich vereinfacht. Die Schweiz arbeitet ausserdem weiterhin in Expertengruppen des Europarates mit. So wird u. a. die sichere Verwendung von qualitativ hochwertigen traditionellen und komplementärmedizinischen Arzneimitteln verfolgt. Damit kann in diesem Rahmen die Implementierung der WHO-Strategie auf europäischer Ebene unterstützt und begleitet werden.</p><p>Die Vorlage zur Teilrevision des Medizinalberufegesetzes sieht die Vermittlung von Kenntnissen über die Komplementärmedizin in der Ausbildung der universitären Medizinalberufe vor. Die Regelung der Ausbildung von nichtärztlichen komplementärmedizinischen Therapeuten steht in der Verantwortung des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation, wobei das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über den Stand der Arbeiten informiert ist. Was schliesslich die Kostenübernahme von komplementärmedizinischen Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) betrifft, so schlägt das EDI vor, die vier komplementärmedizinischen Fachrichtungen den anderen von der OKP vergüteten medizinischen Fachrichtungen insofern gleichzustellen, als grundsätzlich die Pflichtleistungsvermutung gilt. Demnach werden einzelne Leistungen dieser vier Fachrichtungen nur dann anhand der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft, wenn deren Erfüllung begründet infrage gestellt wird (Umstrittenheitsabklärung). Das EDI und das BAG haben die betroffenen Kreise über das geplante Vorgehen informiert und sie eingeladen, bei der Erarbeitung der Kriterien und Prozesse mitzuwirken. Diese Arbeiten sind im Gang.</p><p>Der Bundesrat wird in der ersten Jahreshälfte 2015, in Erfüllung der Postulate 14.3094 sowie 14.3089, "Komplementärmedizin. Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung und Ausblick", im Rahmen eines Kurzberichtes genauer über den Stand der Arbeiten berichten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat kürzlich ihre Strategie für traditionelle und komplementärmedizinische Medizin (T&amp;CM) für die nächste Dekade publiziert: "The WHO Traditional Medicine (TM) Strategy 2014-2023".</p><p>Ziele der Strategie sind die Unterstützung der Mitgliedstaaten in:</p><p>1. der Nutzbarmachung des Potenzials von traditioneller und komplementärmedizinischer Medizin für Gesundheit, Wohlbefinden und eine menschenzentrierte Gesundheitsversorgung;</p><p>2. der Förderung einer sicheren und effektiven Verwendung von traditioneller und komplementärmedizinischer Medizin durch Regulierung, Forschung und Integration von traditionellen und komplementärmedizinischen Produkten, Therapeuten und Praktiken ins Gesundheitssystem, wo angebracht.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat die WHO-Strategie zu traditioneller und komplementärer Medizin in der Schweiz umzusetzen?</p>
  • Umsetzung der WHO-Strategie zu traditioneller und komplementärer Medizin in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wendet sich mit ihrer Strategie "The WHO Traditional Medicine (TM) Strategy 2014-2023" an alle Länder. Während in ärmeren Ländern, insbesondere in Afrika, diese Medizin teilweise die ungenügende medizinische Versorgung ergänzt, stehen in den wohlhabenden Ländern die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten sowie der weltweite Austausch von regional entstandenen Traditionen im Vordergrund. Die WHO-Strategie konzentriert sich auf die allen Ländern gemeinsamen Aspekte wie Ausbildung, Produktesicherheit und Integration verschiedener Medizinsysteme.</p><p>Mit der Annahme des neuen Verfassungsartikels zur Komplementärmedizin (Art. 118a der Bundesverfassung) besteht in der Schweiz bereits ein verfassungsmässiger Auftrag zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verfassungsartikels sind im Gange. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat im Frühjahr 2011 eine Gruppe zur Begleitung der Konkretisierungsarbeiten zum neuen Verfassungsartikel eingesetzt. Die Umsetzungsarbeiten betreffen im Wesentlichen die gleichen Aspekte, die in der Strategie der WHO angesprochen werden:</p><p>In der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes schlägt der Bundesrat einige Erleichterungen für die Zulassung von komplementärmedizinischen Arzneimitteln vor. Insbesondere für traditionell verwendete, nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel, welche Wirkstoffe pflanzlicher oder synthetischer Herkunft enthalten, werden die Anforderungen an die Zulassung wesentlich vereinfacht. Die Schweiz arbeitet ausserdem weiterhin in Expertengruppen des Europarates mit. So wird u. a. die sichere Verwendung von qualitativ hochwertigen traditionellen und komplementärmedizinischen Arzneimitteln verfolgt. Damit kann in diesem Rahmen die Implementierung der WHO-Strategie auf europäischer Ebene unterstützt und begleitet werden.</p><p>Die Vorlage zur Teilrevision des Medizinalberufegesetzes sieht die Vermittlung von Kenntnissen über die Komplementärmedizin in der Ausbildung der universitären Medizinalberufe vor. Die Regelung der Ausbildung von nichtärztlichen komplementärmedizinischen Therapeuten steht in der Verantwortung des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation, wobei das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über den Stand der Arbeiten informiert ist. Was schliesslich die Kostenübernahme von komplementärmedizinischen Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) betrifft, so schlägt das EDI vor, die vier komplementärmedizinischen Fachrichtungen den anderen von der OKP vergüteten medizinischen Fachrichtungen insofern gleichzustellen, als grundsätzlich die Pflichtleistungsvermutung gilt. Demnach werden einzelne Leistungen dieser vier Fachrichtungen nur dann anhand der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft, wenn deren Erfüllung begründet infrage gestellt wird (Umstrittenheitsabklärung). Das EDI und das BAG haben die betroffenen Kreise über das geplante Vorgehen informiert und sie eingeladen, bei der Erarbeitung der Kriterien und Prozesse mitzuwirken. Diese Arbeiten sind im Gang.</p><p>Der Bundesrat wird in der ersten Jahreshälfte 2015, in Erfüllung der Postulate 14.3094 sowie 14.3089, "Komplementärmedizin. Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung und Ausblick", im Rahmen eines Kurzberichtes genauer über den Stand der Arbeiten berichten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat kürzlich ihre Strategie für traditionelle und komplementärmedizinische Medizin (T&amp;CM) für die nächste Dekade publiziert: "The WHO Traditional Medicine (TM) Strategy 2014-2023".</p><p>Ziele der Strategie sind die Unterstützung der Mitgliedstaaten in:</p><p>1. der Nutzbarmachung des Potenzials von traditioneller und komplementärmedizinischer Medizin für Gesundheit, Wohlbefinden und eine menschenzentrierte Gesundheitsversorgung;</p><p>2. der Förderung einer sicheren und effektiven Verwendung von traditioneller und komplementärmedizinischer Medizin durch Regulierung, Forschung und Integration von traditionellen und komplementärmedizinischen Produkten, Therapeuten und Praktiken ins Gesundheitssystem, wo angebracht.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat die WHO-Strategie zu traditioneller und komplementärer Medizin in der Schweiz umzusetzen?</p>
    • Umsetzung der WHO-Strategie zu traditioneller und komplementärer Medizin in der Schweiz

Back to List