Sind das Bundesamt für Migration und das Grenzwachtkorps auf Ebola-Fälle vorbereitet?

ShortId
14.1077
Id
20141077
Updated
24.06.2025 22:17
Language
de
Title
Sind das Bundesamt für Migration und das Grenzwachtkorps auf Ebola-Fälle vorbereitet?
AdditionalIndexing
2841;2811;Asylbewerber/in;Epidemie;Gesundheitsüberwachung;Infektionskrankheit
1
  • L04K01050109, Infektionskrankheit
  • L04K01050104, Epidemie
  • L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorbemerkung: Die nachfolgenden Antworten basieren auf der aktuellen Situationsbeurteilung. Da sich die Situation bezüglich Ebola laufend verändert, überprüft der Bund seine Lageeinschätzung sowie die darauf basierenden Empfehlungen und Massnahmen fortlaufend.</p><p>Die Schweiz hat sich seit Anbeginn der Gesundheitskrise in Westafrika bereiterklärt, Personen, die für humanitäre Organisationen tätig sind, in der Schweiz behandeln zu lassen, sollten diese an Ebola erkranken. Dieser Fall ist nun eingetreten. Ein Arzt, der in Sierra Leone tätig ist, hat sich angesteckt und ist zur medizinischen Behandlung am 21. November 2014 nach Genf überführt worden.</p><p>1. Asylsuchende Personen aus den betroffenen Ländern werden genau beobachtet. In enger Zusammenarbeit haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Migration (BFM) ein Vorgehen bei Verdachtsfällen definiert, dessen Umsetzung auf den Kantonsärzten, ihren designierten Spezialisten und der vorhandenen medizinischen Infrastruktur beruht. Das Grenzwachtkorps verfügt über die 24-Stunden-Notfallnummer des BAG, falls sich bei der Kontrolle von Personen aus den betroffenen Ländern Fragen stellen.</p><p>Die Schweiz orientiert sich bei der Lagebeurteilung und allfälligen Massnahmen an den Empfehlungen der WHO. Die Massnahmen konzentrieren sich auf die Früherkennung von an Ebola erkrankten Personen und die Identifizierung und Überwachung von Personen, die angesteckt sein könnten und sich noch in der Inkubationszeit (bis zu 21 Tage) befinden.</p><p>2. Zurzeit sind in der Schweiz wie auch in den meisten anderen Ländern Europas keine speziellen Einreisekontrollen vorgesehen. Ausnahmen bilden Frankreich und Belgien, da dies die einzigen Länder mit Direktflügen aus den betroffenen Ländern sind. Weiterführende Kontrollen wurden auch im Vereinigten Königreich eingeführt. An den Schweizer Flughäfen besteht jedoch ein Konzept zum Umgang mit Verdachtsfällen.</p><p>Für die Behandlung von Ebola-Kranken haben die grossen Schweizer Spitäler die dafür erforderlichen Isolationszimmer und entsprechend ausgebildetes medizinisches Personal. Damit soll sichergestellt werden, dass Verdachtsfälle rechtzeitig erkannt und richtig behandelt werden können.</p><p>Der Prozess im Umgang mit dem ersten Verdachtsfall hat gezeigt, dass die Umsetzung der vom BAG zusammen mit dem BFM getroffenen Massnahmen für die Empfangs- und Verfahrenszentren funktioniert. Die Massnahmen haben sich bewährt und werden weiterhin eingehalten.</p><p>3. Seit Ende August 2014 wird jede asylsuchende Person aus einem der Länder mit Ebola-Epidemie von der Loge der Empfangs- und Verfahrenszentren nach dem Zeitpunkt des Verlassens des Epidemiegebiets befragt, und bei weniger als 21 Tagen oder unbekanntem Reisedatum wird telefonisch das BAG kontaktiert. Dieses veranlasst eine sofortige genaue Abklärung durch den kantonsärztlichen Dienst. Es gibt keine Tests für Personen ohne Symptome, die eine Ebola-Infektion schon in der Inkubationszeit von 2 bis 21 Tagen anzeigen. Deshalb werden diese Personen nach möglichen Kontakten zu an Ebola Erkrankten oder Verstorbenen befragt und falls nötig bis zum Ende der Inkubationszeit ausserhalb des Zentrums überwacht, um bei Auftreten von Symptomen sofort zu reagieren.</p><p>Personen aus den betroffenen Ländern, die sich mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz befinden und deren Adressen bekannt sind (etwa 1000 Personen), wurden in Zusammenarbeit mit dem BFM mit einem Rundschreiben in mehreren Sprachen auf das richtige Verhalten bei Reisen in ihre Herkunftsländer oder beim Empfang von Besuchern aus diesen Ländern informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Mitteilung des BAG liegt in der Schweiz ein erster Verdachtsfall auf Ebola vor.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind das Bundesamt für Migration und das Grenzwachtkorps als Erstansprecher für Asylsuchende für die Bewältigung der Ebola-Problematik vorbereitet?</p><p>2. Welche Massnahmen wurden getroffen, um Verdachtsfälle zu erkennen und diese sicher abzuklären, sodass eine Weiterverbreitung möglichst ausgeschlossen werden kann?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden getroffen, um Ernstfälle zu behandeln, sodass die Ansteckungsgefahr für die Bevölkerung ausgeschlossen werden kann?</p>
  • Sind das Bundesamt für Migration und das Grenzwachtkorps auf Ebola-Fälle vorbereitet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorbemerkung: Die nachfolgenden Antworten basieren auf der aktuellen Situationsbeurteilung. Da sich die Situation bezüglich Ebola laufend verändert, überprüft der Bund seine Lageeinschätzung sowie die darauf basierenden Empfehlungen und Massnahmen fortlaufend.</p><p>Die Schweiz hat sich seit Anbeginn der Gesundheitskrise in Westafrika bereiterklärt, Personen, die für humanitäre Organisationen tätig sind, in der Schweiz behandeln zu lassen, sollten diese an Ebola erkranken. Dieser Fall ist nun eingetreten. Ein Arzt, der in Sierra Leone tätig ist, hat sich angesteckt und ist zur medizinischen Behandlung am 21. November 2014 nach Genf überführt worden.</p><p>1. Asylsuchende Personen aus den betroffenen Ländern werden genau beobachtet. In enger Zusammenarbeit haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Migration (BFM) ein Vorgehen bei Verdachtsfällen definiert, dessen Umsetzung auf den Kantonsärzten, ihren designierten Spezialisten und der vorhandenen medizinischen Infrastruktur beruht. Das Grenzwachtkorps verfügt über die 24-Stunden-Notfallnummer des BAG, falls sich bei der Kontrolle von Personen aus den betroffenen Ländern Fragen stellen.</p><p>Die Schweiz orientiert sich bei der Lagebeurteilung und allfälligen Massnahmen an den Empfehlungen der WHO. Die Massnahmen konzentrieren sich auf die Früherkennung von an Ebola erkrankten Personen und die Identifizierung und Überwachung von Personen, die angesteckt sein könnten und sich noch in der Inkubationszeit (bis zu 21 Tage) befinden.</p><p>2. Zurzeit sind in der Schweiz wie auch in den meisten anderen Ländern Europas keine speziellen Einreisekontrollen vorgesehen. Ausnahmen bilden Frankreich und Belgien, da dies die einzigen Länder mit Direktflügen aus den betroffenen Ländern sind. Weiterführende Kontrollen wurden auch im Vereinigten Königreich eingeführt. An den Schweizer Flughäfen besteht jedoch ein Konzept zum Umgang mit Verdachtsfällen.</p><p>Für die Behandlung von Ebola-Kranken haben die grossen Schweizer Spitäler die dafür erforderlichen Isolationszimmer und entsprechend ausgebildetes medizinisches Personal. Damit soll sichergestellt werden, dass Verdachtsfälle rechtzeitig erkannt und richtig behandelt werden können.</p><p>Der Prozess im Umgang mit dem ersten Verdachtsfall hat gezeigt, dass die Umsetzung der vom BAG zusammen mit dem BFM getroffenen Massnahmen für die Empfangs- und Verfahrenszentren funktioniert. Die Massnahmen haben sich bewährt und werden weiterhin eingehalten.</p><p>3. Seit Ende August 2014 wird jede asylsuchende Person aus einem der Länder mit Ebola-Epidemie von der Loge der Empfangs- und Verfahrenszentren nach dem Zeitpunkt des Verlassens des Epidemiegebiets befragt, und bei weniger als 21 Tagen oder unbekanntem Reisedatum wird telefonisch das BAG kontaktiert. Dieses veranlasst eine sofortige genaue Abklärung durch den kantonsärztlichen Dienst. Es gibt keine Tests für Personen ohne Symptome, die eine Ebola-Infektion schon in der Inkubationszeit von 2 bis 21 Tagen anzeigen. Deshalb werden diese Personen nach möglichen Kontakten zu an Ebola Erkrankten oder Verstorbenen befragt und falls nötig bis zum Ende der Inkubationszeit ausserhalb des Zentrums überwacht, um bei Auftreten von Symptomen sofort zu reagieren.</p><p>Personen aus den betroffenen Ländern, die sich mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz befinden und deren Adressen bekannt sind (etwa 1000 Personen), wurden in Zusammenarbeit mit dem BFM mit einem Rundschreiben in mehreren Sprachen auf das richtige Verhalten bei Reisen in ihre Herkunftsländer oder beim Empfang von Besuchern aus diesen Ländern informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Mitteilung des BAG liegt in der Schweiz ein erster Verdachtsfall auf Ebola vor.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind das Bundesamt für Migration und das Grenzwachtkorps als Erstansprecher für Asylsuchende für die Bewältigung der Ebola-Problematik vorbereitet?</p><p>2. Welche Massnahmen wurden getroffen, um Verdachtsfälle zu erkennen und diese sicher abzuklären, sodass eine Weiterverbreitung möglichst ausgeschlossen werden kann?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden getroffen, um Ernstfälle zu behandeln, sodass die Ansteckungsgefahr für die Bevölkerung ausgeschlossen werden kann?</p>
    • Sind das Bundesamt für Migration und das Grenzwachtkorps auf Ebola-Fälle vorbereitet?

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