Pflegefinanzierung. Bevorstehende Evaluation

ShortId
14.1087
Id
20141087
Updated
24.06.2025 22:18
Language
de
Title
Pflegefinanzierung. Bevorstehende Evaluation
AdditionalIndexing
24;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hat ein Unternehmen im Bereich der Politikforschung und -beratung ein Konzept zur Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung ausgearbeitet. Das Evaluationskonzept liegt seit Mitte Januar 2015 vor. Das BAG wird nun die genaue Ausgestaltung der Evaluation und die konkreten Evaluationsfragen festlegen. Die folgenden Ausführungen weisen deshalb lediglich einen vorläufigen Charakter auf.</p><p>1.-3. Voraussichtlich werden drei Fragen im Zentrum der Evaluation stehen: erstens der Stand der Umsetzung, zweitens, ob und inwieweit die Reformziele erreicht wurden, sowie drittens, welche weiteren, insbesondere sozialpolitischen und finanziellen Wirkungen die Neuordnung der Pflegefinanzierung ausgelöst hat. Die Evaluation soll sich hauptsächlich an den Reformzielen der Neuordnung der Pflegefinanzierung orientieren. Diese bezweckten einerseits, die sozialpolitisch schwierige Situation bestimmter Gruppen pflegebedürftiger Personen zu entschärfen. Andererseits sollte die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziell nicht zusätzlich belastet werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird von der Evaluation erwartet, dass sie Klarheit über die Kosten und die Finanzierung der Pflege schafft. Entsprechend sollte die Evaluation aufzeigen, wie sich die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf die Finanzierungsanteile der verschiedenen Finanzierungsregimes, d. h. insbesondere der OKP, der Kantone und der Versicherten, ausgewirkt hat. Zudem soll sie Transparenz bezüglich der Regelung der Restfinanzierung durch die Kantone schaffen. Auch die Perspektive der pflegebedürftigen Personen soll mit der Analyse der sozialpolitischen Wirkungen bei der Evaluation mitberücksichtigt werden. Die Frage, wie sich die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf die Reputation der Pflegeheime ausgewirkt hat, steht hingegen eher am Rand.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die heutige Situation der Pflegefinanzierung setzt sich wie folgt zusammen (gemäss KVG und KLV):</p><p>- der Bundesrat setzt die Pflegeleistungsbeiträge fest (12 Stufen);</p><p>- die Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen maximal Fr. 21.60;</p><p>- die Restkosten übernehmen Kantone oder Gemeinden (je nach Lösung in den Kantonen);</p><p>- der Bundesrat hat seit Einführung (2011) die Beiträge der Krankenversicherung nie angepasst (Teuerung, höherer Pflegebedarf usw.);</p><p>- da die Gesamtkosten der Pflege steigen, die Beiträge der Krankenversicherung und der Bewohnerinnen und Bewohner gesetzlich festgesetzt sind, steigen entsprechend die Kosten für die Kantone oder Gemeinden.</p><p>Zurzeit werden verschiedene Fragestellungen für die Evaluation des Pflegegesetzes erarbeitet. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Werden in der Evaluation des Pflegegesetzes folgende Fragestellungen beleuchtet?</p><p>1. Wie hat sich die Kostenbelastung (Restkosten) für die Kantone respektive Gemeinden seit der Gesetzeseinführung entwickelt?</p><p>2. Wie stark wurden die Krankenversicherer durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung entlastet, respektive wie haben sich diese seit der Gesetzeseinführung verändert?</p><p>3. Welche Auswirkungen hat die finanzielle Belastung der Kantone respektive Gemeinden auf die Reputation der Pflegeheime und insbesondere der pflegebedürftigen Menschen?</p>
  • Pflegefinanzierung. Bevorstehende Evaluation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hat ein Unternehmen im Bereich der Politikforschung und -beratung ein Konzept zur Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung ausgearbeitet. Das Evaluationskonzept liegt seit Mitte Januar 2015 vor. Das BAG wird nun die genaue Ausgestaltung der Evaluation und die konkreten Evaluationsfragen festlegen. Die folgenden Ausführungen weisen deshalb lediglich einen vorläufigen Charakter auf.</p><p>1.-3. Voraussichtlich werden drei Fragen im Zentrum der Evaluation stehen: erstens der Stand der Umsetzung, zweitens, ob und inwieweit die Reformziele erreicht wurden, sowie drittens, welche weiteren, insbesondere sozialpolitischen und finanziellen Wirkungen die Neuordnung der Pflegefinanzierung ausgelöst hat. Die Evaluation soll sich hauptsächlich an den Reformzielen der Neuordnung der Pflegefinanzierung orientieren. Diese bezweckten einerseits, die sozialpolitisch schwierige Situation bestimmter Gruppen pflegebedürftiger Personen zu entschärfen. Andererseits sollte die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziell nicht zusätzlich belastet werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird von der Evaluation erwartet, dass sie Klarheit über die Kosten und die Finanzierung der Pflege schafft. Entsprechend sollte die Evaluation aufzeigen, wie sich die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf die Finanzierungsanteile der verschiedenen Finanzierungsregimes, d. h. insbesondere der OKP, der Kantone und der Versicherten, ausgewirkt hat. Zudem soll sie Transparenz bezüglich der Regelung der Restfinanzierung durch die Kantone schaffen. Auch die Perspektive der pflegebedürftigen Personen soll mit der Analyse der sozialpolitischen Wirkungen bei der Evaluation mitberücksichtigt werden. Die Frage, wie sich die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf die Reputation der Pflegeheime ausgewirkt hat, steht hingegen eher am Rand.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die heutige Situation der Pflegefinanzierung setzt sich wie folgt zusammen (gemäss KVG und KLV):</p><p>- der Bundesrat setzt die Pflegeleistungsbeiträge fest (12 Stufen);</p><p>- die Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen maximal Fr. 21.60;</p><p>- die Restkosten übernehmen Kantone oder Gemeinden (je nach Lösung in den Kantonen);</p><p>- der Bundesrat hat seit Einführung (2011) die Beiträge der Krankenversicherung nie angepasst (Teuerung, höherer Pflegebedarf usw.);</p><p>- da die Gesamtkosten der Pflege steigen, die Beiträge der Krankenversicherung und der Bewohnerinnen und Bewohner gesetzlich festgesetzt sind, steigen entsprechend die Kosten für die Kantone oder Gemeinden.</p><p>Zurzeit werden verschiedene Fragestellungen für die Evaluation des Pflegegesetzes erarbeitet. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Werden in der Evaluation des Pflegegesetzes folgende Fragestellungen beleuchtet?</p><p>1. Wie hat sich die Kostenbelastung (Restkosten) für die Kantone respektive Gemeinden seit der Gesetzeseinführung entwickelt?</p><p>2. Wie stark wurden die Krankenversicherer durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung entlastet, respektive wie haben sich diese seit der Gesetzeseinführung verändert?</p><p>3. Welche Auswirkungen hat die finanzielle Belastung der Kantone respektive Gemeinden auf die Reputation der Pflegeheime und insbesondere der pflegebedürftigen Menschen?</p>
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