Überprüfung von Personendaten im Abrufverfahren

ShortId
14.3001
Id
20143001
Updated
24.06.2025 23:50
Language
de
Title
Überprüfung von Personendaten im Abrufverfahren
AdditionalIndexing
48;12;öffentlicher Verkehr;Verkehrsteilnehmer/in;Schienenverkehr;Personendaten;Polizei;Datenbasis;Polizeikontrolle
1
  • L05K1801020101, Verkehrsteilnehmer/in
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K04030304, Polizei
  • L05K0403030401, Polizeikontrolle
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L06K120301010301, Datenbasis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat ist die Gewährleistung der Sicherheit der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr wichtig. Die vorliegende Motion ist zielgerichteter formuliert als die vergleichbare, aber nicht identische Motion Glanzmann 13.3895, "Zugang der Bahnpolizei zum Informationssystem der Polizei". Der Transportpolizei sollen lediglich zum Zweck der Überprüfung von Personalien und zur Identifizierung von Personen Online-Zugriffsrechte zugestanden werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich durch diese Massnahme die derzeit langen Wartezeiten angehaltener Person verkürzen lassen, weil deren Identität schneller festgestellt werden kann. Der Bundesrat ist bereit, um die beschriebenen Ziele unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit zu erfüllen, die notwendigen Systeme zu definieren, die Zugriffe auf die benötigten Daten zu beschränken sowie die gesetzlichen Bestimmungen dazu auszuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche für die Transportpolizei für die Überprüfung von Personalien und die Identifizierung von Personen dieselben Rechte zum Abruf von Personendaten vorsieht, wie sie dem Grenzwachtkorps zur Verfügung stehen.</p><p>Eine Minderheit (Trede, Rytz Regula) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Überprüfung von Personendaten im Abrufverfahren
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20130072
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat ist die Gewährleistung der Sicherheit der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr wichtig. Die vorliegende Motion ist zielgerichteter formuliert als die vergleichbare, aber nicht identische Motion Glanzmann 13.3895, "Zugang der Bahnpolizei zum Informationssystem der Polizei". Der Transportpolizei sollen lediglich zum Zweck der Überprüfung von Personalien und zur Identifizierung von Personen Online-Zugriffsrechte zugestanden werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich durch diese Massnahme die derzeit langen Wartezeiten angehaltener Person verkürzen lassen, weil deren Identität schneller festgestellt werden kann. Der Bundesrat ist bereit, um die beschriebenen Ziele unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit zu erfüllen, die notwendigen Systeme zu definieren, die Zugriffe auf die benötigten Daten zu beschränken sowie die gesetzlichen Bestimmungen dazu auszuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche für die Transportpolizei für die Überprüfung von Personalien und die Identifizierung von Personen dieselben Rechte zum Abruf von Personendaten vorsieht, wie sie dem Grenzwachtkorps zur Verfügung stehen.</p><p>Eine Minderheit (Trede, Rytz Regula) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Überprüfung von Personendaten im Abrufverfahren

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