Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme

ShortId
14.3004
Id
20143004
Updated
28.07.2023 15:02
Language
de
Title
Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Steuerpolitik;Finanzplanung;Sparmassnahme;Regierungsprogramm;Haushaltspolitik;Reform
1
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L03K110801, Haushaltspolitik
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L06K080602010102, Regierungsprogramm
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K08020310, Reform
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den kommenden Jahren sind wichtige Steuerreformen geplant. Die Unternehmenssteuerreform III hat nicht nur aus steuerpolitischer, sondern auch aus finanz- und wirtschaftspolitischer Sicht höchste Priorität. Für den Bund sind Gesellschaften, die heute unter Artikel 28 des Steuerharmonisierungsgesetzes fallen, von grosser Bedeutung. Rund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes oder 7 Prozent der Gesamteinnahmen entfallen auf diese Gesellschaften. Ein substanzieller Beitrag des Bundes zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zum Erhalt der internationalen Standortattraktivität der Schweiz ist deshalb berechtigt.</p><p>Die längere Planungs- und Umsetzungszeit der Unternehmenssteuerreform erlaubt es, finanzpolitisch die Weichen frühzeitig zu stellen, sodass zum Zeitpunkt der Umsetzung der Reform die notwendigen finanziellen Spielräume vorhanden sind. Mit der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform ist nicht vor 2018 zu rechnen. Der Beginn der Unternehmenssteuerreform wird also frühestens auf das Ende der nächsten Legislatur fallen, die eigentliche Reform zum grossen Teil auf die übernächste Legislatur. Bis dahin muss der Bund wichtige finanzpolitische Entscheide treffen, die die finanzpolitische Planung im Vorlauf und während der Reform massgeblich beeinflussen werden. Dazu zählen die mehrjährigen Finanzbeschlüsse, die 2017/18 erneuert werden müssen. Zudem beabsichtigt der Bundesrat gemäss der Legislaturplanung 2011-2015, im Rahmen der kommenden Legislaturplanung ein ausgabenpolitisches Prioritätenprofil für die nächsten acht bis zehn Jahre festzulegen (Ziel 1: "Das Gleichgewicht des Bundeshaushaltes bleibt gewahrt"). Die genannten Entscheide sind so zu fällen, dass ein massvolles Ausgabenwachstum zum Aufbau der benötigten finanziellen Handlungsspielräume sichergestellt wird. Konkret ist das Ausgabenwachstum bis zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform dauerhaft tiefer als das Einnahmenwachstum zu halten. Bei neuen Ausgaben ist konsequente Zurückhaltung zu üben. Sogenannte "windfall profits" sind zum Aufbau der Handlungsspielräume zu nutzen. Spezielle Sparprogramme sind dagegen möglichst zu vermeiden. Bei der Drosselung des Ausgabenwachstums ist darauf zu achten, dass Staatstätigkeiten mit positiver Wirkung auf Wachstum und Wohlstand weiterhin eine hohe Priorität geniessen. Um dies zu ermöglichen, sind die im Rahmen der Aufgabenüberprüfung geplanten Strukturreformen weiterzuführen bzw. zu verstärken.</p>
  • <p>Die anstehenden Steuerreformen werden erhebliche Mittel binden. Der Bundesrat ist bestrebt, zu deren Gegenfinanzierung rechtzeitig finanzpolitischen Spielraum zu schaffen. Er widersetzt sich der Motion daher nicht, denn sie ermöglicht, mit einer vorsichtigen Finanzpolitik vorzusorgen und spätere Einschnitte im Haushalt, die eine Stop-and-go-Politik zur Konsequenz hätten, zu vermeiden. Der Bundesrat wird deshalb gestützt auf die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III einen Grundsatz- und Planungsbeschluss vorlegen. Der Bundesrat hält aber fest, dass die Steuerreformen aufgrund der grossen Belastungen des Bundeshaushalts nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Grundsatz- und Planungsbeschluss gemäss Artikel 28 ParlG zu unterbreiten, welcher vorsieht, das Wachstum der Ausgaben so weit einzudämmen bzw. strukturelle Überschüsse aufzubauen, dass die anstehenden Steuerreformen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhung umgesetzt werden können, ohne Wachstum und Wohlstand übermässig zu beeinträchtigen. Auf diese Zielsetzung hin auszurichten sind die Legislaturplanung 2015-2019, der Legislaturfinanzplan 2017-2019 und die damit verbundenen mehrjährigen Finanzbeschlüsse sowie das für die nächsten zwei Legislaturperioden geplante ausgabenpolitische Prioritätenprofil.</p><p>Eine Minderheit (Hadorn, Carobbio Guscetti, Gilli, Gmür, Gschwind, Gysi, Jositsch, Kiener Nellen) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20143007
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den kommenden Jahren sind wichtige Steuerreformen geplant. Die Unternehmenssteuerreform III hat nicht nur aus steuerpolitischer, sondern auch aus finanz- und wirtschaftspolitischer Sicht höchste Priorität. Für den Bund sind Gesellschaften, die heute unter Artikel 28 des Steuerharmonisierungsgesetzes fallen, von grosser Bedeutung. Rund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes oder 7 Prozent der Gesamteinnahmen entfallen auf diese Gesellschaften. Ein substanzieller Beitrag des Bundes zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zum Erhalt der internationalen Standortattraktivität der Schweiz ist deshalb berechtigt.</p><p>Die längere Planungs- und Umsetzungszeit der Unternehmenssteuerreform erlaubt es, finanzpolitisch die Weichen frühzeitig zu stellen, sodass zum Zeitpunkt der Umsetzung der Reform die notwendigen finanziellen Spielräume vorhanden sind. Mit der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform ist nicht vor 2018 zu rechnen. Der Beginn der Unternehmenssteuerreform wird also frühestens auf das Ende der nächsten Legislatur fallen, die eigentliche Reform zum grossen Teil auf die übernächste Legislatur. Bis dahin muss der Bund wichtige finanzpolitische Entscheide treffen, die die finanzpolitische Planung im Vorlauf und während der Reform massgeblich beeinflussen werden. Dazu zählen die mehrjährigen Finanzbeschlüsse, die 2017/18 erneuert werden müssen. Zudem beabsichtigt der Bundesrat gemäss der Legislaturplanung 2011-2015, im Rahmen der kommenden Legislaturplanung ein ausgabenpolitisches Prioritätenprofil für die nächsten acht bis zehn Jahre festzulegen (Ziel 1: "Das Gleichgewicht des Bundeshaushaltes bleibt gewahrt"). Die genannten Entscheide sind so zu fällen, dass ein massvolles Ausgabenwachstum zum Aufbau der benötigten finanziellen Handlungsspielräume sichergestellt wird. Konkret ist das Ausgabenwachstum bis zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform dauerhaft tiefer als das Einnahmenwachstum zu halten. Bei neuen Ausgaben ist konsequente Zurückhaltung zu üben. Sogenannte "windfall profits" sind zum Aufbau der Handlungsspielräume zu nutzen. Spezielle Sparprogramme sind dagegen möglichst zu vermeiden. Bei der Drosselung des Ausgabenwachstums ist darauf zu achten, dass Staatstätigkeiten mit positiver Wirkung auf Wachstum und Wohlstand weiterhin eine hohe Priorität geniessen. Um dies zu ermöglichen, sind die im Rahmen der Aufgabenüberprüfung geplanten Strukturreformen weiterzuführen bzw. zu verstärken.</p>
    • <p>Die anstehenden Steuerreformen werden erhebliche Mittel binden. Der Bundesrat ist bestrebt, zu deren Gegenfinanzierung rechtzeitig finanzpolitischen Spielraum zu schaffen. Er widersetzt sich der Motion daher nicht, denn sie ermöglicht, mit einer vorsichtigen Finanzpolitik vorzusorgen und spätere Einschnitte im Haushalt, die eine Stop-and-go-Politik zur Konsequenz hätten, zu vermeiden. Der Bundesrat wird deshalb gestützt auf die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III einen Grundsatz- und Planungsbeschluss vorlegen. Der Bundesrat hält aber fest, dass die Steuerreformen aufgrund der grossen Belastungen des Bundeshaushalts nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Grundsatz- und Planungsbeschluss gemäss Artikel 28 ParlG zu unterbreiten, welcher vorsieht, das Wachstum der Ausgaben so weit einzudämmen bzw. strukturelle Überschüsse aufzubauen, dass die anstehenden Steuerreformen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhung umgesetzt werden können, ohne Wachstum und Wohlstand übermässig zu beeinträchtigen. Auf diese Zielsetzung hin auszurichten sind die Legislaturplanung 2015-2019, der Legislaturfinanzplan 2017-2019 und die damit verbundenen mehrjährigen Finanzbeschlüsse sowie das für die nächsten zwei Legislaturperioden geplante ausgabenpolitische Prioritätenprofil.</p><p>Eine Minderheit (Hadorn, Carobbio Guscetti, Gilli, Gmür, Gschwind, Gysi, Jositsch, Kiener Nellen) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme

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