Volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung

ShortId
14.3005
Id
20143005
Updated
18.10.2024 09:11
Language
de
Title
Volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung
AdditionalIndexing
24;Individualbesteuerung;Evaluation;Steuer natürlicher Personen;Ehepaarbesteuerung
1
  • L05K1107040302, Individualbesteuerung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
  • L05K1107040303, Ehepaarbesteuerung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" soll in der Bundesverfassung u. a. verankert werden, dass Ehepaare in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Damit würde vorgegeben, dass für Ehepaare eine gemeinsame Besteuerung vorzusehen ist. Der Wechsel zur Individualbesteuerung wäre damit bei Annahme der Volksinitiative ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen.</p><p>Die Auswirkungen einer Einführung der Individualbesteuerung wurden in den letzten Jahren bereits wiederholt vom Bundesrat untersucht. Im Jahr 2004 wurde eine breitangelegte Studie einer unter der Leitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung stehenden gemischten Arbeitsgruppe zur Einführung der Individualbesteuerung auf Stufe Bund und Kantone veröffentlicht. Die Studie wurde aufgrund eines überwiesenen Postulates Lauri 02.3549, "Individualbesteuerung. Bericht zur Einführung der Individualbesteuerung", erarbeitet. Anhand von drei unterschiedlichen Grobkonzepten erörterte die Arbeitsgruppe eingehend die steuerrechtlichen Folgen eines Wechsels zur Individualbesteuerung.</p><p>Die verschiedenen Modelle der Ehegattenbesteuerung, darunter auch die Individualbesteuerung, wurden zudem 2006 in der Vernehmlassungsvorlage zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung ausführlich dargelegt. Letztmals untersuchte der Bundesrat die Individualbesteuerung im Rahmen der Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung, die 2012 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen möglichen Besteuerungsmodelle beschloss der Bundesrat damals, keinen Wechsel zur Individualbesteuerung ins Auge zu fassen, sondern am geltenden Gemeinschaftsbesteuerungssystem festzuhalten. Begründet wurde dieser Entscheid insbesondere damit, dass sowohl bei den Steuerpflichtigen wie auch bei den veranlagenden Behörden ein beträchtlicher administrativer Mehraufwand entstehen würde. Zudem liesse sich ein solcher Wechsel nur gesamtschweizerisch und auf den gleichen Zeitpunkt hin bewerkstelligen. Eine unterschiedliche Regelung auf Stufe Bund und Kantone wäre veranlagungstechnisch nicht zu bewältigen und würde auch hinsichtlich der interkantonalen Steuerausscheidung zu Problemen führen. Schliesslich hätte ein solcher Wechsel beträchtliche Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben ergeben, dass allein bei der direkten Bundessteuer mit Mindereinnahmen von rund 2 bis 2,35 Milliarden Franken zu rechnen wäre (Basis Soll-Ertrag 2012), wenn für die Steuerpflichtigen gegenüber dem aktuellen Stand keine Mehrbelastungen entstehen sollen.</p><p>Die detaillierten Ausführungen in den erwähnten Berichten - namentlich auch zu den volkswirtschaftlichen und den finanziellen Auswirkungen - haben nach wie vor Gültigkeit und sind im Internet abrufbar. Aus Sicht des Bundesrates erübrigt sich daher eine weitere Analyse zur Individualbesteuerung.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" (<a href="http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/8513.pdf">www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/8513.pdf</a>) beantragt, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Falls die Initiative vom Volk angenommen wird, ist die Einführung der Individualbesteuerung ohne weitere Verfassungsänderung nicht mehr möglich. Dadurch dürfte die Chance wesentlich erhöht werden, einen politischen Kompromiss zu finden, wie die Überbesteuerung von Ehepaaren beseitigt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Die Finanzkommission des Nationalrates beauftragt den Bundesrat, konkrete Modelle der Individualbesteuerung zu erarbeiten, entsprechende Folgenabschätzungen in volkswirtschaftlicher und fiskalpolitischer Hinsicht vorzunehmen und dem Parlament als Ergänzung zur Botschaft zur Abschaffung der Heiratsstrafe (13.085) darüber Bericht zu erstatten.</p>
  • Volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20160019
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" soll in der Bundesverfassung u. a. verankert werden, dass Ehepaare in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Damit würde vorgegeben, dass für Ehepaare eine gemeinsame Besteuerung vorzusehen ist. Der Wechsel zur Individualbesteuerung wäre damit bei Annahme der Volksinitiative ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen.</p><p>Die Auswirkungen einer Einführung der Individualbesteuerung wurden in den letzten Jahren bereits wiederholt vom Bundesrat untersucht. Im Jahr 2004 wurde eine breitangelegte Studie einer unter der Leitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung stehenden gemischten Arbeitsgruppe zur Einführung der Individualbesteuerung auf Stufe Bund und Kantone veröffentlicht. Die Studie wurde aufgrund eines überwiesenen Postulates Lauri 02.3549, "Individualbesteuerung. Bericht zur Einführung der Individualbesteuerung", erarbeitet. Anhand von drei unterschiedlichen Grobkonzepten erörterte die Arbeitsgruppe eingehend die steuerrechtlichen Folgen eines Wechsels zur Individualbesteuerung.</p><p>Die verschiedenen Modelle der Ehegattenbesteuerung, darunter auch die Individualbesteuerung, wurden zudem 2006 in der Vernehmlassungsvorlage zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung ausführlich dargelegt. Letztmals untersuchte der Bundesrat die Individualbesteuerung im Rahmen der Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung, die 2012 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen möglichen Besteuerungsmodelle beschloss der Bundesrat damals, keinen Wechsel zur Individualbesteuerung ins Auge zu fassen, sondern am geltenden Gemeinschaftsbesteuerungssystem festzuhalten. Begründet wurde dieser Entscheid insbesondere damit, dass sowohl bei den Steuerpflichtigen wie auch bei den veranlagenden Behörden ein beträchtlicher administrativer Mehraufwand entstehen würde. Zudem liesse sich ein solcher Wechsel nur gesamtschweizerisch und auf den gleichen Zeitpunkt hin bewerkstelligen. Eine unterschiedliche Regelung auf Stufe Bund und Kantone wäre veranlagungstechnisch nicht zu bewältigen und würde auch hinsichtlich der interkantonalen Steuerausscheidung zu Problemen führen. Schliesslich hätte ein solcher Wechsel beträchtliche Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben ergeben, dass allein bei der direkten Bundessteuer mit Mindereinnahmen von rund 2 bis 2,35 Milliarden Franken zu rechnen wäre (Basis Soll-Ertrag 2012), wenn für die Steuerpflichtigen gegenüber dem aktuellen Stand keine Mehrbelastungen entstehen sollen.</p><p>Die detaillierten Ausführungen in den erwähnten Berichten - namentlich auch zu den volkswirtschaftlichen und den finanziellen Auswirkungen - haben nach wie vor Gültigkeit und sind im Internet abrufbar. Aus Sicht des Bundesrates erübrigt sich daher eine weitere Analyse zur Individualbesteuerung.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" (<a href="http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/8513.pdf">www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/8513.pdf</a>) beantragt, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Falls die Initiative vom Volk angenommen wird, ist die Einführung der Individualbesteuerung ohne weitere Verfassungsänderung nicht mehr möglich. Dadurch dürfte die Chance wesentlich erhöht werden, einen politischen Kompromiss zu finden, wie die Überbesteuerung von Ehepaaren beseitigt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Die Finanzkommission des Nationalrates beauftragt den Bundesrat, konkrete Modelle der Individualbesteuerung zu erarbeiten, entsprechende Folgenabschätzungen in volkswirtschaftlicher und fiskalpolitischer Hinsicht vorzunehmen und dem Parlament als Ergänzung zur Botschaft zur Abschaffung der Heiratsstrafe (13.085) darüber Bericht zu erstatten.</p>
    • Volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung

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