Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme

ShortId
14.3007
Id
20143007
Updated
28.07.2023 15:02
Language
de
Title
Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Steuerpolitik;Finanzplanung;Sparmassnahme;Regierungsprogramm;Haushaltspolitik;Reform
1
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L03K110801, Haushaltspolitik
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L06K080602010102, Regierungsprogramm
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K08020310, Reform
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mündlich</p>
  • <p>Die anstehenden Steuerreformen werden erhebliche Mittel binden. Der Bundesrat ist bestrebt, zu deren Gegenfinanzierung rechtzeitig finanzpolitischen Spielraum zu schaffen. Er widersetzt sich der Motion daher nicht; denn sie ermöglicht, mit einer vorsichtigen Finanzpolitik vorzusorgen und spätere Einschnitte im Haushalt, die eine Stop-and-go-Politik zur Konsequenz hätten, zu vermeiden. Der Bundesrat wird deshalb gestützt auf die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III einen Grundsatz- und Planungsbeschluss vorlegen. Der Bundesrat hält aber fest, dass die Steuerreformen aufgrund der grossen Belastungen des Bundeshaushalts nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Grundsatz- und Planungsbeschluss gemäss Artikel 28 ParlG zu unterbreiten, welcher vorsieht, das Wachstum der Ausgaben so weit einzudämmen bzw. strukturelle Überschüsse aufzubauen, dass die anstehenden Steuerreformen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhung umgesetzt werden können, ohne Wachstum und Wohlstand übermässig zu beeinträchtigen. Auf diese Zielsetzung hin auszurichten sind die Legislaturplanung 2015-2019, der Legislaturfinanzplan 2017-2019 und die damit verbundenen mehrjährigen Finanzbeschlüsse sowie das für die nächsten zwei Legislaturperioden geplante ausgabenpolitische Prioritätenprofil.</p><p>Eine Minderheit (Schwaller, Bieri, Zanetti) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20143004
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mündlich</p>
    • <p>Die anstehenden Steuerreformen werden erhebliche Mittel binden. Der Bundesrat ist bestrebt, zu deren Gegenfinanzierung rechtzeitig finanzpolitischen Spielraum zu schaffen. Er widersetzt sich der Motion daher nicht; denn sie ermöglicht, mit einer vorsichtigen Finanzpolitik vorzusorgen und spätere Einschnitte im Haushalt, die eine Stop-and-go-Politik zur Konsequenz hätten, zu vermeiden. Der Bundesrat wird deshalb gestützt auf die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III einen Grundsatz- und Planungsbeschluss vorlegen. Der Bundesrat hält aber fest, dass die Steuerreformen aufgrund der grossen Belastungen des Bundeshaushalts nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Grundsatz- und Planungsbeschluss gemäss Artikel 28 ParlG zu unterbreiten, welcher vorsieht, das Wachstum der Ausgaben so weit einzudämmen bzw. strukturelle Überschüsse aufzubauen, dass die anstehenden Steuerreformen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhung umgesetzt werden können, ohne Wachstum und Wohlstand übermässig zu beeinträchtigen. Auf diese Zielsetzung hin auszurichten sind die Legislaturplanung 2015-2019, der Legislaturfinanzplan 2017-2019 und die damit verbundenen mehrjährigen Finanzbeschlüsse sowie das für die nächsten zwei Legislaturperioden geplante ausgabenpolitische Prioritätenprofil.</p><p>Eine Minderheit (Schwaller, Bieri, Zanetti) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme

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