Zulassung von Arzneimitteln mit neuen Kombinationen bekannter Wirkstoffe
- ShortId
-
14.3017
- Id
-
20143017
- Updated
-
24.06.2025 23:31
- Language
-
de
- Title
-
Zulassung von Arzneimitteln mit neuen Kombinationen bekannter Wirkstoffe
- AdditionalIndexing
-
2841;Arzneimittelrecht;Bewilligung;Schweizerisches Heilmittelinstitut;Vereinfachung von Verfahren
- 1
-
- L04K01050502, Arzneimittelrecht
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L05K0806010102, Bewilligung
- L04K08040110, Schweizerisches Heilmittelinstitut
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der Institutsrat des Schweizerischen Heilmittelinstituts die Verordnung über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren (VAZV; SR 812.212.23) mit folgendem Ziel revidiert: Enthält ein Arzneimittel einen oder mehrere in einem anderen Arzneimittel bereits zugelassene Wirkstoffe, die noch nicht mit anderen Wirkstoffen kombiniert wurden, so sind lediglich für diese Kombination die Ergebnisse neuer präklinischer oder neuer klinischer Versuche oder Prüfungen einzureichen, nicht jedoch zu den einzelnen dabei verwendeten Wirkstoffen.</p>
- Zulassung von Arzneimitteln mit neuen Kombinationen bekannter Wirkstoffe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der Institutsrat des Schweizerischen Heilmittelinstituts die Verordnung über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren (VAZV; SR 812.212.23) mit folgendem Ziel revidiert: Enthält ein Arzneimittel einen oder mehrere in einem anderen Arzneimittel bereits zugelassene Wirkstoffe, die noch nicht mit anderen Wirkstoffen kombiniert wurden, so sind lediglich für diese Kombination die Ergebnisse neuer präklinischer oder neuer klinischer Versuche oder Prüfungen einzureichen, nicht jedoch zu den einzelnen dabei verwendeten Wirkstoffen.</p>
- Zulassung von Arzneimitteln mit neuen Kombinationen bekannter Wirkstoffe
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