Volljährige Lernende von jenseits der Grenze im Tessin. Beunruhigende Zunahme

ShortId
14.3025
Id
20143025
Updated
28.07.2023 07:11
Language
de
Title
Volljährige Lernende von jenseits der Grenze im Tessin. Beunruhigende Zunahme
AdditionalIndexing
15;32;Lohndumping;Wettbewerb;Grenzgänger/in;Missbrauch;Italien;Auszubildende/r;erwachsener Mensch;Tessin
1
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L05K0702020203, Auszubildende/r
  • L05K0107010202, erwachsener Mensch
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L05K0702010303, Lohndumping
  • L05K0301010117, Tessin
  • L04K03010503, Italien
  • L04K01010219, Missbrauch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Grenzregionen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, und hat Verständnis für das Anliegen des Interpellanten. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) steht mit dem kantonalen Berufsbildungsamt in Kontakt und prüft der Lage entsprechende Massnahmen.</p><p>Auf dem Lehrstellenmarkt treffen sich die Angebote der Unternehmen und die Nachfrage der Jugendlichen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation Carobbio Guscetti 13.3347 festgehalten hat, haben Unternehmen in Industrie und Gewerbe, u. a. namentlich im Baubereich, oft Mühe, alle angebotenen Lehrstellen mit im Tessin wohnhaften Lernenden zu besetzen. Lehrverhältnisse mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern finden sich hauptsächlich in diesen Bereichen.</p><p>Zu den beiden Fragen:</p><p>1. Der Lehrbetrieb ist frei in der Auswahl der Lernenden. Der Lehrvertrag ist im Obligationenrecht geregelt (Art. 344-346a OR,) und es gilt die Vertragsfreiheit, wie generell im schweizerischen Arbeitsrecht. Die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10) schränken diese Wahlfreiheit nicht ein. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Regelung die Voraussetzung für ein konstruktives Ausbildungsverhältnis bildet.</p><p>2. Gemäss Artikel 22 Absatz 2 BBG ist der obligatorische Unterricht an den Berufsfachschulen unentgeltlich. Dies gilt ungeachtet der Nationalität oder Vorbildung der Lernenden. Auch Schweizer Staatsangehörige haben zum Teil bereits eine abgeschlossene Ausbildung, wenn sie in die Berufsfachschule eintreten. Nach Artikel 344 OR verpflichtet der Lehrvertrag den Betrieb, Ausbildung gegen Arbeitsleistung anzubieten. Würde die Ausbildung den Lernenden künftig in Rechnung gestellt, so ergäbe sich eine Vermischung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, Massnahmen in diesem Bereich im Rahmen der laufenden Umsetzungsarbeiten zu Artikel 121a der Bundesverfassung vertieft zu prüfen. Der Kanton Tessin ist sich der vom Interpellanten geschilderten Situation bewusst und hat am 6. Mai 2014 seinerseits Massnahmen zum Schutz einheimischer Lernender getroffen. Die Sensibilisierung der Unternehmen für das Thema erfolgt einerseits durch das kantonale Berufsbildungsamt; andererseits braucht es auch Informationen vonseiten der Organisationen der Arbeitswelt. Massnahmen, die der Kanton Tessin ergreift, werden vom Bund im Rahmen der bestehenden Subventionierungsmöglichkeiten gemäss BBG unterstützt.</p><p>Das SBFI beobachtet die Entwicklungen auf dem Lehrstellenmarkt, ist mit dem kantonalen Berufsbildungsamt im Gespräch und unterstützt den Kanton Tessin bei Bedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seiner Antwort auf eine Anfrage (239.13) hat der Tessiner Staatsrat Zahlen geliefert zu den Grenzgängerinnen und Grenzgängern - insbesondere den volljährigen - unter den Lernenden der Scuola professionale artigianale industriale (Spai) in Mendrisio, der Berufsschule für Bau- und Handwerksberufe. Im laufenden Schuljahr besuchen 810 Lernende die Spai, darunter 270 von jenseits der Grenze. Das sind 33,3 Prozent. Der Anteil der volljährigen Lernenden, die in Italien wohnhaft sind, beträgt 57,8 Prozent (156 von 270). Er ist damit deutlich höher als der Prozentsatz der volljährigen Lernenden, die in der Schweiz wohnhaft sind (26,5 Prozent, 143 von 540). Bei den Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateuren sowie den Montage-Elektrikerinnen und Montage-Elektrikern beträgt der Anteil der volljährigen Lernenden von jenseits der Grenze 56,2 Prozent (81 von 144).</p><p>Nach Aussage des Staatsrates führt die Situation nicht zu Konkurrenzproblemen zwischen ortsansässigen und nichtortsansässigen Kandidatinnen und Kandidaten für die Lehre in Elektrikerberufen. Gleichzeitig hält er aber fest, dass unter den volljährigen Lernenden von jenseits der Grenze Personen sind, die bereits über eine partielle oder vollständige technische Ausbildung verfügen. Mit Personen, die im Tessin eine Vorlehre absolvieren, konnte hingegen "merkwürdigerweise" aus diversen Gründen kein Lehrvertrag abgeschlossen werden.</p><p>Diesen Ausführungen lässt sich entnehmen, dass zahlreiche Bau- und Handwerksbetriebe volljährige, in Italien wohnhafte Lernende anstellen, die bereits über Erfahrung verfügen, nur um bei den Löhnen sparen zu können und daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen - worauf die Gewerkschaft OCST übrigens bereits in den letzten Monaten hingewiesen hat.</p><p>Und es darf nicht vergessen werden, dass der obligatorische Unterricht nach Artikel 22 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes gratis ist.</p><p>Unser Land gibt also Geld aus, um Personen auszubilden, die bereits ausgebildet sind und die später ortsansässigen Personen Arbeitsplätze wegnehmen und so zu dem Verdrängungseffekt führen, den der Bundesrat bislang immer bestritten hat, der aber nun von Studien, die der Tessiner Staatsrat in Auftrag gegeben hat, anerkannt wird! Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um zu vermeiden, dass lokale Betriebe einzig und allein zu ihrem wirtschaftlichen Vorteil volljährige, bereits ausgebildete Lernende einstellen?</p><p>2. Gedenkt er, den volljährigen, nichtortsansässigen Lernenden mindestens einen Teil der Ausbildung in Rechnung zu stellen, um die Ausgaben für die Wissensvermittlung wieder hereinzuholen?</p>
  • Volljährige Lernende von jenseits der Grenze im Tessin. Beunruhigende Zunahme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Grenzregionen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, und hat Verständnis für das Anliegen des Interpellanten. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) steht mit dem kantonalen Berufsbildungsamt in Kontakt und prüft der Lage entsprechende Massnahmen.</p><p>Auf dem Lehrstellenmarkt treffen sich die Angebote der Unternehmen und die Nachfrage der Jugendlichen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation Carobbio Guscetti 13.3347 festgehalten hat, haben Unternehmen in Industrie und Gewerbe, u. a. namentlich im Baubereich, oft Mühe, alle angebotenen Lehrstellen mit im Tessin wohnhaften Lernenden zu besetzen. Lehrverhältnisse mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern finden sich hauptsächlich in diesen Bereichen.</p><p>Zu den beiden Fragen:</p><p>1. Der Lehrbetrieb ist frei in der Auswahl der Lernenden. Der Lehrvertrag ist im Obligationenrecht geregelt (Art. 344-346a OR,) und es gilt die Vertragsfreiheit, wie generell im schweizerischen Arbeitsrecht. Die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10) schränken diese Wahlfreiheit nicht ein. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Regelung die Voraussetzung für ein konstruktives Ausbildungsverhältnis bildet.</p><p>2. Gemäss Artikel 22 Absatz 2 BBG ist der obligatorische Unterricht an den Berufsfachschulen unentgeltlich. Dies gilt ungeachtet der Nationalität oder Vorbildung der Lernenden. Auch Schweizer Staatsangehörige haben zum Teil bereits eine abgeschlossene Ausbildung, wenn sie in die Berufsfachschule eintreten. Nach Artikel 344 OR verpflichtet der Lehrvertrag den Betrieb, Ausbildung gegen Arbeitsleistung anzubieten. Würde die Ausbildung den Lernenden künftig in Rechnung gestellt, so ergäbe sich eine Vermischung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, Massnahmen in diesem Bereich im Rahmen der laufenden Umsetzungsarbeiten zu Artikel 121a der Bundesverfassung vertieft zu prüfen. Der Kanton Tessin ist sich der vom Interpellanten geschilderten Situation bewusst und hat am 6. Mai 2014 seinerseits Massnahmen zum Schutz einheimischer Lernender getroffen. Die Sensibilisierung der Unternehmen für das Thema erfolgt einerseits durch das kantonale Berufsbildungsamt; andererseits braucht es auch Informationen vonseiten der Organisationen der Arbeitswelt. Massnahmen, die der Kanton Tessin ergreift, werden vom Bund im Rahmen der bestehenden Subventionierungsmöglichkeiten gemäss BBG unterstützt.</p><p>Das SBFI beobachtet die Entwicklungen auf dem Lehrstellenmarkt, ist mit dem kantonalen Berufsbildungsamt im Gespräch und unterstützt den Kanton Tessin bei Bedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seiner Antwort auf eine Anfrage (239.13) hat der Tessiner Staatsrat Zahlen geliefert zu den Grenzgängerinnen und Grenzgängern - insbesondere den volljährigen - unter den Lernenden der Scuola professionale artigianale industriale (Spai) in Mendrisio, der Berufsschule für Bau- und Handwerksberufe. Im laufenden Schuljahr besuchen 810 Lernende die Spai, darunter 270 von jenseits der Grenze. Das sind 33,3 Prozent. Der Anteil der volljährigen Lernenden, die in Italien wohnhaft sind, beträgt 57,8 Prozent (156 von 270). Er ist damit deutlich höher als der Prozentsatz der volljährigen Lernenden, die in der Schweiz wohnhaft sind (26,5 Prozent, 143 von 540). Bei den Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateuren sowie den Montage-Elektrikerinnen und Montage-Elektrikern beträgt der Anteil der volljährigen Lernenden von jenseits der Grenze 56,2 Prozent (81 von 144).</p><p>Nach Aussage des Staatsrates führt die Situation nicht zu Konkurrenzproblemen zwischen ortsansässigen und nichtortsansässigen Kandidatinnen und Kandidaten für die Lehre in Elektrikerberufen. Gleichzeitig hält er aber fest, dass unter den volljährigen Lernenden von jenseits der Grenze Personen sind, die bereits über eine partielle oder vollständige technische Ausbildung verfügen. Mit Personen, die im Tessin eine Vorlehre absolvieren, konnte hingegen "merkwürdigerweise" aus diversen Gründen kein Lehrvertrag abgeschlossen werden.</p><p>Diesen Ausführungen lässt sich entnehmen, dass zahlreiche Bau- und Handwerksbetriebe volljährige, in Italien wohnhafte Lernende anstellen, die bereits über Erfahrung verfügen, nur um bei den Löhnen sparen zu können und daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen - worauf die Gewerkschaft OCST übrigens bereits in den letzten Monaten hingewiesen hat.</p><p>Und es darf nicht vergessen werden, dass der obligatorische Unterricht nach Artikel 22 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes gratis ist.</p><p>Unser Land gibt also Geld aus, um Personen auszubilden, die bereits ausgebildet sind und die später ortsansässigen Personen Arbeitsplätze wegnehmen und so zu dem Verdrängungseffekt führen, den der Bundesrat bislang immer bestritten hat, der aber nun von Studien, die der Tessiner Staatsrat in Auftrag gegeben hat, anerkannt wird! Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um zu vermeiden, dass lokale Betriebe einzig und allein zu ihrem wirtschaftlichen Vorteil volljährige, bereits ausgebildete Lernende einstellen?</p><p>2. Gedenkt er, den volljährigen, nichtortsansässigen Lernenden mindestens einen Teil der Ausbildung in Rechnung zu stellen, um die Ausgaben für die Wissensvermittlung wieder hereinzuholen?</p>
    • Volljährige Lernende von jenseits der Grenze im Tessin. Beunruhigende Zunahme

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