Bedürfnisgerechte Gesamtplanung für Güterverkehr und Logistik
- ShortId
-
14.3029
- Id
-
20143029
- Updated
-
14.11.2025 07:09
- Language
-
de
- Title
-
Bedürfnisgerechte Gesamtplanung für Güterverkehr und Logistik
- AdditionalIndexing
-
48;Logistik;Koordination;Güterverkehr;Schienenverkehr;Beförderungsart;nationaler Verkehr;Strassenverkehr;Verkehrsplanung;Luftverkehr
- 1
-
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L04K18010202, Güterverkehr
- L05K0703050107, Logistik
- L04K18010106, nationaler Verkehr
- L03K180103, Beförderungsart
- L03K180301, Strassenverkehr
- L03K180302, Schienenverkehr
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2014 die Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes verabschiedet. Damit legt er entsprechend dem Auftrag des Parlamentes aus der Motion 10.3881, "Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche", eine Gesamtkonzeption zum Schienengüterverkehr in der Fläche vor. In der Botschaft wurden die erwartete Entwicklung im gesamten Güterverkehr und die daraus entstehenden Herausforderungen des Güterverkehrsmarktes detailliert dargelegt. Die effiziente Abwicklung des Güterverkehrs im Binnen-, Import- und Exportverkehr auf allen Verkehrsträgern ist ein bedeutender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz.</p><p>2. Der Bundesrat strebt mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes eine nachhaltige Entwicklung des Gütertransports und ein effizientes Zusammenwirken der Verkehrsträger beim Gütertransport an. Der Begriff der Nachhaltigkeit umfasst hierbei ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Dies beinhaltet neben kostengünstigen und qualitativ hochwertigen Transportdienstleistungen auch eine Einbettung der Güterverkehrspolitik in die raumplanerischen, umwelt- und energiepolitischen Zielsetzungen des Bundes.</p><p>3. Der Bundesrat unterstützt den Grundsatz der freien Verkehrsmittelwahl und der effizienten Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger. Aus diesem Grund verzichtet er auf einen Verlagerungsauftrag für den Gütertransport in der Fläche im Gegensatz zum alpenquerenden Verkehr. Die Verkehrsträger sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Kapazitäten optimal entwickelt und genutzt werden und ihre jeweiligen Stärken zum Tragen kommen. Zugleich sollen die Transportdienstleistungen nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit angeboten werden. Von diesem Grundsatz soll nur in klar definierten Ausnahmefällen abgewichen werden.</p><p>4. Grundsätzlich strebt der Bundesrat eine Verstärkung der Koordination und Integration der nationalen und internationalen Verkehrspolitik zwischen allen Verkehrsträgern an. So hat er denn auch die Annahme des Postulates Regazzi 13.3608 beantragt, um zu überprüfen, ob mit der Einsetzung einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs die Koordination in der Verkehrspolitik verbessert werden kann.</p><p>Die Ziele und Grundsätze der Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes berücksichtigen das Zusammenspiel und die Bedeutung des Güterverkehrs der verschiedenen Verkehrsträger. Die Gesamtkonzeption für die zukünftige Förderung bezieht sich entsprechend dem Wortlaut der Motion 10.3881 auf den Schienengüterverkehr. Eine Ausweitung des Gestaltungsbereichs der Botschaft auf alle Verkehrsträger würde die Komplexität der Vorlage massgeblich erhöhen, ohne einen entsprechenden Gegenwert zu generieren. Gleichzeitig ist aber eine verbesserte Abstimmung in den Planungsprozessen für die Infrastrukturbereitstellung bei den verschiedenen Verkehrsträgern anzustreben.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich der Bund auf die Aufgabe einer bedarfsgerechten Infrastrukturbereitstellung konzentriert. Er führt die damit verbundenen Planungen für die öffentlich zugängliche Infrastruktur. Von einer weiter gehenden Planung auf Stufe der Transport- und Logistikdienstleistungen ist aus ordnungspolitischen Gründen abzusehen. Dementsprechend erachtet der Bundesrat Angebotsvorgaben für den Güterverkehr in der Fläche als nicht sinnvoll.</p><p>6. Mit der Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes verfolgt der Bundesrat den Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit der Transportdienstleistungen. Die Botschaft sieht gegenüber heute einen deutlichen Abbau der Betriebsabgeltungen vor. Betriebsabgeltungen sollen nach einer Übergangsfrist nur noch in klar definierten Ausnahmefällen ausgerichtet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Güterverkehrsmarkt steht vor vielfältigen Herausforderungen. Alle Prognosen deuten auf eine stetige Zunahme des Transportaufkommens in den nächsten Jahren hin. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Verlässlichkeit, Qualität, aber auch die Effizienz.</p><p>Eine zeitgemässe und wirtschaftsfreundliche Verkehrspolitik für den "Güterverkehr in der Fläche" (Binnen-, Export- und Importverkehr) sollte sich nach den Bedürfnissen der Wirtschaft und den Anforderungen der Konsumenten richten. Das Ziel sollte ein "wesensgerechter Verkehr" mit einem optimalen Zusammenspiel der einzelnen Verkehrsträger aufgrund ihrer jeweiligen Stärken sein (Ko-Modalität), wobei das Gesamtverkehrssystem ohne Abstrafung einzelner Transportleistungserbringer (z. B. Strassentransport) möglichst eigenwirtschaftlich sein sollte.</p><p>Von dieser Interpellation soll explizit der alpenquerende Transitverkehr von Grenze zu Grenze ausgeklammert werden, der gemäss Verfassung von der Strasse auf die Schiene zu verlagern ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich der geschilderten Entwicklungen auf dem Güterverkehrsmarkt bewusst, und teilt er die Auffassung, dass sich daraus grosse Herausforderungen ergeben?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die Verkehrspolitik für den Güterverkehr in der Fläche konsequent auf die Bedürfnisse von Wirtschaft und Konsumenten ausgerichtet werden muss und die gesamtwirtschaftlichen Kosten berücksichtigt werden müssen?</p><p>3. Beurteilt er eine echte "Ko-Modalität", d. h. das Zusammenspiel aller Verkehrsträger auf Grundlage der freien Verkehrsmittelwahl, ebenfalls als den geeigneten Ansatz zur Lösung der zukünftigen Herausforderungen?</p><p>4. Ist er bereit, die vom Bund vorgeschlagene sogenannte "Gesamtkonzeption" unter Einbezug aller Transportdienstleister (Strassen-, Wasser- und Luftverkehr) vorzunehmen und nicht nur die Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche ohne Berücksichtigung aller anderen Transportdienstleister?</p><p>5. Ist er bereit, eine umfassende Gesamtplanung für Güterverkehr und Logistik für alle Verkehrsträger zu erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen von Wirtschaft und Konsumenten und nicht an staatlichen Angebotsvorgaben orientiert?</p><p>6. Ist er - sofern er anderer Auffassung wäre - bereit, andernfalls die immer höher werdenden Defizite durch zusätzliche Subventionen auszugleichen und damit das postulierte Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit weiter zu schwächen?</p>
- Bedürfnisgerechte Gesamtplanung für Güterverkehr und Logistik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2014 die Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes verabschiedet. Damit legt er entsprechend dem Auftrag des Parlamentes aus der Motion 10.3881, "Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche", eine Gesamtkonzeption zum Schienengüterverkehr in der Fläche vor. In der Botschaft wurden die erwartete Entwicklung im gesamten Güterverkehr und die daraus entstehenden Herausforderungen des Güterverkehrsmarktes detailliert dargelegt. Die effiziente Abwicklung des Güterverkehrs im Binnen-, Import- und Exportverkehr auf allen Verkehrsträgern ist ein bedeutender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz.</p><p>2. Der Bundesrat strebt mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes eine nachhaltige Entwicklung des Gütertransports und ein effizientes Zusammenwirken der Verkehrsträger beim Gütertransport an. Der Begriff der Nachhaltigkeit umfasst hierbei ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Dies beinhaltet neben kostengünstigen und qualitativ hochwertigen Transportdienstleistungen auch eine Einbettung der Güterverkehrspolitik in die raumplanerischen, umwelt- und energiepolitischen Zielsetzungen des Bundes.</p><p>3. Der Bundesrat unterstützt den Grundsatz der freien Verkehrsmittelwahl und der effizienten Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger. Aus diesem Grund verzichtet er auf einen Verlagerungsauftrag für den Gütertransport in der Fläche im Gegensatz zum alpenquerenden Verkehr. Die Verkehrsträger sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Kapazitäten optimal entwickelt und genutzt werden und ihre jeweiligen Stärken zum Tragen kommen. Zugleich sollen die Transportdienstleistungen nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit angeboten werden. Von diesem Grundsatz soll nur in klar definierten Ausnahmefällen abgewichen werden.</p><p>4. Grundsätzlich strebt der Bundesrat eine Verstärkung der Koordination und Integration der nationalen und internationalen Verkehrspolitik zwischen allen Verkehrsträgern an. So hat er denn auch die Annahme des Postulates Regazzi 13.3608 beantragt, um zu überprüfen, ob mit der Einsetzung einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs die Koordination in der Verkehrspolitik verbessert werden kann.</p><p>Die Ziele und Grundsätze der Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes berücksichtigen das Zusammenspiel und die Bedeutung des Güterverkehrs der verschiedenen Verkehrsträger. Die Gesamtkonzeption für die zukünftige Förderung bezieht sich entsprechend dem Wortlaut der Motion 10.3881 auf den Schienengüterverkehr. Eine Ausweitung des Gestaltungsbereichs der Botschaft auf alle Verkehrsträger würde die Komplexität der Vorlage massgeblich erhöhen, ohne einen entsprechenden Gegenwert zu generieren. Gleichzeitig ist aber eine verbesserte Abstimmung in den Planungsprozessen für die Infrastrukturbereitstellung bei den verschiedenen Verkehrsträgern anzustreben.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich der Bund auf die Aufgabe einer bedarfsgerechten Infrastrukturbereitstellung konzentriert. Er führt die damit verbundenen Planungen für die öffentlich zugängliche Infrastruktur. Von einer weiter gehenden Planung auf Stufe der Transport- und Logistikdienstleistungen ist aus ordnungspolitischen Gründen abzusehen. Dementsprechend erachtet der Bundesrat Angebotsvorgaben für den Güterverkehr in der Fläche als nicht sinnvoll.</p><p>6. Mit der Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes verfolgt der Bundesrat den Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit der Transportdienstleistungen. Die Botschaft sieht gegenüber heute einen deutlichen Abbau der Betriebsabgeltungen vor. Betriebsabgeltungen sollen nach einer Übergangsfrist nur noch in klar definierten Ausnahmefällen ausgerichtet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Güterverkehrsmarkt steht vor vielfältigen Herausforderungen. Alle Prognosen deuten auf eine stetige Zunahme des Transportaufkommens in den nächsten Jahren hin. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Verlässlichkeit, Qualität, aber auch die Effizienz.</p><p>Eine zeitgemässe und wirtschaftsfreundliche Verkehrspolitik für den "Güterverkehr in der Fläche" (Binnen-, Export- und Importverkehr) sollte sich nach den Bedürfnissen der Wirtschaft und den Anforderungen der Konsumenten richten. Das Ziel sollte ein "wesensgerechter Verkehr" mit einem optimalen Zusammenspiel der einzelnen Verkehrsträger aufgrund ihrer jeweiligen Stärken sein (Ko-Modalität), wobei das Gesamtverkehrssystem ohne Abstrafung einzelner Transportleistungserbringer (z. B. Strassentransport) möglichst eigenwirtschaftlich sein sollte.</p><p>Von dieser Interpellation soll explizit der alpenquerende Transitverkehr von Grenze zu Grenze ausgeklammert werden, der gemäss Verfassung von der Strasse auf die Schiene zu verlagern ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich der geschilderten Entwicklungen auf dem Güterverkehrsmarkt bewusst, und teilt er die Auffassung, dass sich daraus grosse Herausforderungen ergeben?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die Verkehrspolitik für den Güterverkehr in der Fläche konsequent auf die Bedürfnisse von Wirtschaft und Konsumenten ausgerichtet werden muss und die gesamtwirtschaftlichen Kosten berücksichtigt werden müssen?</p><p>3. Beurteilt er eine echte "Ko-Modalität", d. h. das Zusammenspiel aller Verkehrsträger auf Grundlage der freien Verkehrsmittelwahl, ebenfalls als den geeigneten Ansatz zur Lösung der zukünftigen Herausforderungen?</p><p>4. Ist er bereit, die vom Bund vorgeschlagene sogenannte "Gesamtkonzeption" unter Einbezug aller Transportdienstleister (Strassen-, Wasser- und Luftverkehr) vorzunehmen und nicht nur die Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche ohne Berücksichtigung aller anderen Transportdienstleister?</p><p>5. Ist er bereit, eine umfassende Gesamtplanung für Güterverkehr und Logistik für alle Verkehrsträger zu erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen von Wirtschaft und Konsumenten und nicht an staatlichen Angebotsvorgaben orientiert?</p><p>6. Ist er - sofern er anderer Auffassung wäre - bereit, andernfalls die immer höher werdenden Defizite durch zusätzliche Subventionen auszugleichen und damit das postulierte Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit weiter zu schwächen?</p>
- Bedürfnisgerechte Gesamtplanung für Güterverkehr und Logistik
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