Finma. Sicherheitsüberprüfung der Führungskräfte vor ihrer Ernennung

ShortId
14.3031
Id
20143031
Updated
28.07.2023 15:01
Language
de
Title
Finma. Sicherheitsüberprüfung der Führungskräfte vor ihrer Ernennung
AdditionalIndexing
04;Personalverwaltung;Einstellung;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;berufliche Eignung;Sicherheitsüberprüfung von Beamten/-innen
1
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L05K0403030302, Sicherheitsüberprüfung von Beamten/-innen
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K07020102, Personalverwaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finma spielt für den Ruf des Finanzplatzes Schweiz eine zentrale Rolle, indem sie die Aufsicht von Banken, Versicherungsunternehmen, Börsen, Effektenhändlern und weiteren Finanzintermediären gewährleistet. Entsprechend müssten vor der Ernennung sämtlicher Führungskräfte deren Unabhängigkeit und Integrität mittels einer Sicherheitsüberprüfung bestätigt werden.</p><p>Eine derartige Überprüfung (oder ein derartiger "due diligence process", wie die Angelsachsen dies nennen) ermöglicht abzuklären, ob die bisherigen Tätigkeiten einer Kandidatin oder eines Kandidaten mit den künftigen Funktionen innerhalb der Finma in einen Interessenkonflikt geraten könnten. Ebenso kann die berufliche und persönliche Integrität der Kandidatin oder des Kandidaten überprüft werden.</p><p>Wie anlässlich der Ernennung von Mark Branson zum interimistischen Direktor der Finanzmarktaufsicht bekanntgeworden ist, führt der Bund bei den Führungskräften der Finma vor ihrer Ernennung nicht systematisch eine Sicherheitsüberprüfung durch. In einem am 21. Januar 2014 auf den Internetseiten der Tageszeitungen "24 heures", "Tribune de Genève" und "Le Matin" veröffentlichten Artikel hat der Sprecher der Finma, Tobias Lux, bestätigt, dass bei der Verwaltungsratspräsidentin, Anne Héritier Lachat, zwar eine reglementskonforme Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden sei, Mark Branson aber keiner solchen Überprüfung unterzogen worden sei.</p><p>Falls es ein derartiges Reglement gibt, muss es geändert werden. Die Direktorin oder der Direktor der Finanzmarktaufsicht haftet ebenso wie die Präsidentin oder der Präsident des Verwaltungsrates für den Ruf der Finma. Wenn ein Direktionsmitglied offenbar interimistischer Direktor oder interimistische Direktorin werden kann, ist es zentral, dass bei sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Finma vor ihrer Ernennung eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird.</p>
  • <p>Bei der Ernennung von Mark Branson wurde gestützt auf das geltende Recht eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt. In Bezug auf die einfachen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ist eine solche dagegen nicht vorgesehen.</p><p>Angesichts der Bedeutung der Geschäfte im Aufgabenbereich der Finma ist eine Personensicherheitsprüfung für alle Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Finma angezeigt. Der Bundesrat wird den Anhang zur Verordnung über die Personensicherheitsprüfung (PSPV; SR 120.4) anpassen. Die PSPV unterscheidet die Grundsicherheitsprüfung (Art. 10 PSPV), die erweiterte Sicherheitsprüfung (Art. 11 PSPV) sowie die erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung (Art. 12 PSPV). Welche Prüfstufe zur Anwendung kommen soll, wird das EFD in Absprache mit der Finma in einer Departementsverordnung festlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die Führungskräfte der Finma (Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung) vor ihrer Ernennung systematisch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.</p>
  • Finma. Sicherheitsüberprüfung der Führungskräfte vor ihrer Ernennung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finma spielt für den Ruf des Finanzplatzes Schweiz eine zentrale Rolle, indem sie die Aufsicht von Banken, Versicherungsunternehmen, Börsen, Effektenhändlern und weiteren Finanzintermediären gewährleistet. Entsprechend müssten vor der Ernennung sämtlicher Führungskräfte deren Unabhängigkeit und Integrität mittels einer Sicherheitsüberprüfung bestätigt werden.</p><p>Eine derartige Überprüfung (oder ein derartiger "due diligence process", wie die Angelsachsen dies nennen) ermöglicht abzuklären, ob die bisherigen Tätigkeiten einer Kandidatin oder eines Kandidaten mit den künftigen Funktionen innerhalb der Finma in einen Interessenkonflikt geraten könnten. Ebenso kann die berufliche und persönliche Integrität der Kandidatin oder des Kandidaten überprüft werden.</p><p>Wie anlässlich der Ernennung von Mark Branson zum interimistischen Direktor der Finanzmarktaufsicht bekanntgeworden ist, führt der Bund bei den Führungskräften der Finma vor ihrer Ernennung nicht systematisch eine Sicherheitsüberprüfung durch. In einem am 21. Januar 2014 auf den Internetseiten der Tageszeitungen "24 heures", "Tribune de Genève" und "Le Matin" veröffentlichten Artikel hat der Sprecher der Finma, Tobias Lux, bestätigt, dass bei der Verwaltungsratspräsidentin, Anne Héritier Lachat, zwar eine reglementskonforme Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden sei, Mark Branson aber keiner solchen Überprüfung unterzogen worden sei.</p><p>Falls es ein derartiges Reglement gibt, muss es geändert werden. Die Direktorin oder der Direktor der Finanzmarktaufsicht haftet ebenso wie die Präsidentin oder der Präsident des Verwaltungsrates für den Ruf der Finma. Wenn ein Direktionsmitglied offenbar interimistischer Direktor oder interimistische Direktorin werden kann, ist es zentral, dass bei sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Finma vor ihrer Ernennung eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird.</p>
    • <p>Bei der Ernennung von Mark Branson wurde gestützt auf das geltende Recht eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt. In Bezug auf die einfachen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ist eine solche dagegen nicht vorgesehen.</p><p>Angesichts der Bedeutung der Geschäfte im Aufgabenbereich der Finma ist eine Personensicherheitsprüfung für alle Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Finma angezeigt. Der Bundesrat wird den Anhang zur Verordnung über die Personensicherheitsprüfung (PSPV; SR 120.4) anpassen. Die PSPV unterscheidet die Grundsicherheitsprüfung (Art. 10 PSPV), die erweiterte Sicherheitsprüfung (Art. 11 PSPV) sowie die erweiterte Sicherheitsprüfung mit Befragung (Art. 12 PSPV). Welche Prüfstufe zur Anwendung kommen soll, wird das EFD in Absprache mit der Finma in einer Departementsverordnung festlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die Führungskräfte der Finma (Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung) vor ihrer Ernennung systematisch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.</p>
    • Finma. Sicherheitsüberprüfung der Führungskräfte vor ihrer Ernennung

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