Notwendige Reaktionen auf die Abstimmung vom 9. Februar 2014

ShortId
14.3034
Id
20143034
Updated
28.07.2023 07:14
Language
de
Title
Notwendige Reaktionen auf die Abstimmung vom 9. Februar 2014
AdditionalIndexing
2811;15;10;32;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Beziehungen Schweiz-EU;Arbeitskräftebedarf;Einwanderung;Kontrolle der Zuwanderungen;Vollzug von Beschlüssen
1
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien wurde in einem Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) ausgehandelt; dieses konnte letztes Jahr paraphiert werden. Das Abkommen sieht nach einem zehnjährigen Übergangsregime die volle Freizügigkeit mit Kroatien vor. Aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ist der Abschluss neuer Abkommen untersagt, die gegen die neuen, in Artikel 121a der Bundesverfassung verankerten Verfassungsbestimmungen verstossen. Der Bundesrat ist daher in den aktuellen Umständen nicht in der Lage, das Protokoll über die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien in seiner jetzigen Form zu unterzeichnen. Der Bundesrat ist bestrebt, gegenüber kroatischen Staatsbürgern den Grundsatz der Gleichbehandlung zu gewährleisten, und er strebt auch eine Wiederaufnahme der von der EU sistierten Verhandlungen in den Bereichen Bildung (Erasmus plus) und Forschung (Horizon 2020) an. Er hat das WBF beauftragt, die Arbeiten an den Übergangsmassnahmen ab 2014 für beide Bereiche im Sinne der früheren indirekten Teilnahme weiterzuführen.</p><p>2. EU- und Efta-Staatsangehörige, die bereits in der Schweiz leben, können sich bei einer Kündigung weiterhin auf das Freizügigkeitsabkommen berufen. Artikel 23 FZA sieht ausdrücklich vor, dass bereits erworbene Ansprüche bestehen bleiben. Das Gleiche gilt für Schweizerinnen und Schweizer im EU/Efta-Ausland. Die Bestimmung sieht auch vor, dass die Einzelheiten zwischen den Vertragsparteien zu regeln sind und die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen eine Regelung für die Anwartschaften treffen.</p><p>3. Der Bundesrat ist überzeugt davon, dass flankierende Massnahmen weiterhin nötig sind. Er prüft im Rahmen der Umsetzungsarbeiten, in welcher Form die flankierenden Massnahmen weitergeführt werden sollen.</p><p>4. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 4. Juli 2012 über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung aufgezeigt, dass die Zuwanderung auch indirekt über die Standort- und Steuerpolitik beeinflusst wird. Der Bericht "Standortförderung und Zuwanderung", der im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) erstellt wurde, schätzt die Zuwanderung infolge von Standortförderungsmassnahmen des Bundes auf jährlich 750 bis 3000 Personen. Dieser Zusammenhang ist nun auch bei den anstehenden Umsetzungsarbeiten zu berücksichtigen.</p><p>5. Der Bund kann im Rahmen der bereits genehmigten Kredite Übergangsmassnahmen finanzieren. Eine solche Förderung einer "projektweisen Beteiligung" im Sinne der früheren indirekten Teilnahme (1995-2010) ist in Erarbeitung.</p><p>6. Bei der Erarbeitung dieser Übergangslösung werden Prioritäten für die verschiedenen Mobilitäten in allen Bildungsbereichen gesetzt. Diese sind noch nicht definiert. Es wird aber eine grösstmögliche Kontinuität angestrebt. Im Kulturbereich hat die Sistierung des EU-Filmförderprogramms Media negative Auswirkungen auf die Schweizer Filmbranche (u. a. auf Schweizer Filmproduzenten, Kinobetriebe, Filmverleiher, Filmfestivals sowie Weiterbildungsprogramme). Der Bundesrat beauftragte deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Umsetzung einer Übergangslösung für das Jahr 2014. Diese soll eine möglichst nahtlose Fortsetzung von mehrjährigen Projekten bzw. einen allfällig späteren Wiedereinstieg in das Media-Programm ermöglichen.</p><p>7. Das WBF wurde vom Bundesrat beauftragt, die Arbeiten für Übergangsmassnahmen ab 2014 für das Programm Horizon 2020 im Sinne der früheren indirekten Teilnahme, vorbehältlich einer erneuten Assoziierung, bis zur Umsetzungsreife weiterzuführen. Beteiligungen von Schweizer Forschungsinstitutionen an Projekten aus früheren EU-Forschungsprogrammen sind nicht bedroht. Die Schweizer Koordination des Human Brain Project (HBP) ist ein prominentes Beispiel für Beteiligungen, die sich über FP-7 hinaus auch in Horizon 2020 erstrecken. Die noch unter FP-7 gestarteten Projektanteile laufen ohne Einschränkung bis März 2016 weiter. Für die unter Horizon 2020 zu startenden Projektteile greifen jedoch die Regeln der Beteiligung als Drittstaat (Koordination durch Schweizer Partner möglich, Finanzierung muss jedoch selbst mitgebracht werden).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar wirft viele Fragen auf. Der Bundesrat hat zwar eine Auslegeordnung im Juni angekündigt. Der Entscheid hatte aber bereits konkrete Reaktionen der EU zur Folge, die schnelle Antworten verdienen.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Ausweitung der Bilateralen auf Kroatien? Offensichtlich hat der Abbruch des Ratifizierungsprozesses wesentlich zur Reaktion der EU bei den Bildungs- und Kulturprogrammen geführt. Könnte eine Wiederaufnahme dieses Prozesses nicht dazu beitragen, dass eher konkrete Lösungen im Bereich Bildung und Kultur und für die Umsetzung der Initiative gefunden werden könnten, weil der Bundesrat damit klarstellen würde, dass er den EU-Grundsatz respektiert, dass im Grundsatz alle EU-Länder gleich behandelt werden müssen?</p><p>2. Bundespräsident Burkhalter hat gegenüber den Medien im Nachgang der Abstimmung ausgeführt, dass für EU-Bürger, die bereits in der Schweiz leben, gewissermassen eine Bestandesgarantie für den aktuell geltenden Diskriminierungsschutz gegenüber Schweizern gelten soll. Wie gedenkt der Bundesrat dies rechtlich zu sichern?</p><p>3. Wie will er jene flankierenden Massnahmen sicherstellen, die heute explizit mit der Personenfreizügigkeit in Verbindung stehen?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass ein quantitatives Wirtschaftswachstum um jeden Preis kritisch betrachtet werden muss und darum auch die Wirtschaftsförderung mit Steuerdumping hinterfragt werden muss?</p><p>5. Vor Inkrafttreten der Bilateralen konnten Schweizer Studentinnen und Studenten mit Einschränkungen am Erasmus-Programm teilnehmen. Allerdings musste die Schweiz für Outgoing- wie Incoming-Studierende die Kosten übernehmen. Ist der Bundesrat bereit, rasch für eine entsprechende Finanzierung zu sorgen?</p><p>6. Welche Möglichkeiten sieht er, auch die Austauschmöglichkeiten in allen Bereichen von Erasmus plus (Schule, Berufsbildung, Hochschule, Erwachsenenbildung sowie ausserschulischer Bereich Jugend) auf eine solche Weise zu regeln? Welche Möglichkeiten sieht er im Kulturbereich?</p><p>7. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die Teilnahme der Schweiz an den 8. Forschungsrahmenprogrammen der EU (Horizon 2020) nicht bedroht ist? Ist er allenfalls bereit, die vorgesehenen Summen unseren Hochschulen direkt zur Verfügung zu stellen? Sind auch Beteiligungen von Schweizer Forschungsinstitutionen an früheren EU-Forschungsprogrammen bedroht?</p>
  • Notwendige Reaktionen auf die Abstimmung vom 9. Februar 2014
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien wurde in einem Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) ausgehandelt; dieses konnte letztes Jahr paraphiert werden. Das Abkommen sieht nach einem zehnjährigen Übergangsregime die volle Freizügigkeit mit Kroatien vor. Aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ist der Abschluss neuer Abkommen untersagt, die gegen die neuen, in Artikel 121a der Bundesverfassung verankerten Verfassungsbestimmungen verstossen. Der Bundesrat ist daher in den aktuellen Umständen nicht in der Lage, das Protokoll über die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien in seiner jetzigen Form zu unterzeichnen. Der Bundesrat ist bestrebt, gegenüber kroatischen Staatsbürgern den Grundsatz der Gleichbehandlung zu gewährleisten, und er strebt auch eine Wiederaufnahme der von der EU sistierten Verhandlungen in den Bereichen Bildung (Erasmus plus) und Forschung (Horizon 2020) an. Er hat das WBF beauftragt, die Arbeiten an den Übergangsmassnahmen ab 2014 für beide Bereiche im Sinne der früheren indirekten Teilnahme weiterzuführen.</p><p>2. EU- und Efta-Staatsangehörige, die bereits in der Schweiz leben, können sich bei einer Kündigung weiterhin auf das Freizügigkeitsabkommen berufen. Artikel 23 FZA sieht ausdrücklich vor, dass bereits erworbene Ansprüche bestehen bleiben. Das Gleiche gilt für Schweizerinnen und Schweizer im EU/Efta-Ausland. Die Bestimmung sieht auch vor, dass die Einzelheiten zwischen den Vertragsparteien zu regeln sind und die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen eine Regelung für die Anwartschaften treffen.</p><p>3. Der Bundesrat ist überzeugt davon, dass flankierende Massnahmen weiterhin nötig sind. Er prüft im Rahmen der Umsetzungsarbeiten, in welcher Form die flankierenden Massnahmen weitergeführt werden sollen.</p><p>4. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 4. Juli 2012 über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung aufgezeigt, dass die Zuwanderung auch indirekt über die Standort- und Steuerpolitik beeinflusst wird. Der Bericht "Standortförderung und Zuwanderung", der im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) erstellt wurde, schätzt die Zuwanderung infolge von Standortförderungsmassnahmen des Bundes auf jährlich 750 bis 3000 Personen. Dieser Zusammenhang ist nun auch bei den anstehenden Umsetzungsarbeiten zu berücksichtigen.</p><p>5. Der Bund kann im Rahmen der bereits genehmigten Kredite Übergangsmassnahmen finanzieren. Eine solche Förderung einer "projektweisen Beteiligung" im Sinne der früheren indirekten Teilnahme (1995-2010) ist in Erarbeitung.</p><p>6. Bei der Erarbeitung dieser Übergangslösung werden Prioritäten für die verschiedenen Mobilitäten in allen Bildungsbereichen gesetzt. Diese sind noch nicht definiert. Es wird aber eine grösstmögliche Kontinuität angestrebt. Im Kulturbereich hat die Sistierung des EU-Filmförderprogramms Media negative Auswirkungen auf die Schweizer Filmbranche (u. a. auf Schweizer Filmproduzenten, Kinobetriebe, Filmverleiher, Filmfestivals sowie Weiterbildungsprogramme). Der Bundesrat beauftragte deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Umsetzung einer Übergangslösung für das Jahr 2014. Diese soll eine möglichst nahtlose Fortsetzung von mehrjährigen Projekten bzw. einen allfällig späteren Wiedereinstieg in das Media-Programm ermöglichen.</p><p>7. Das WBF wurde vom Bundesrat beauftragt, die Arbeiten für Übergangsmassnahmen ab 2014 für das Programm Horizon 2020 im Sinne der früheren indirekten Teilnahme, vorbehältlich einer erneuten Assoziierung, bis zur Umsetzungsreife weiterzuführen. Beteiligungen von Schweizer Forschungsinstitutionen an Projekten aus früheren EU-Forschungsprogrammen sind nicht bedroht. Die Schweizer Koordination des Human Brain Project (HBP) ist ein prominentes Beispiel für Beteiligungen, die sich über FP-7 hinaus auch in Horizon 2020 erstrecken. Die noch unter FP-7 gestarteten Projektanteile laufen ohne Einschränkung bis März 2016 weiter. Für die unter Horizon 2020 zu startenden Projektteile greifen jedoch die Regeln der Beteiligung als Drittstaat (Koordination durch Schweizer Partner möglich, Finanzierung muss jedoch selbst mitgebracht werden).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar wirft viele Fragen auf. Der Bundesrat hat zwar eine Auslegeordnung im Juni angekündigt. Der Entscheid hatte aber bereits konkrete Reaktionen der EU zur Folge, die schnelle Antworten verdienen.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Ausweitung der Bilateralen auf Kroatien? Offensichtlich hat der Abbruch des Ratifizierungsprozesses wesentlich zur Reaktion der EU bei den Bildungs- und Kulturprogrammen geführt. Könnte eine Wiederaufnahme dieses Prozesses nicht dazu beitragen, dass eher konkrete Lösungen im Bereich Bildung und Kultur und für die Umsetzung der Initiative gefunden werden könnten, weil der Bundesrat damit klarstellen würde, dass er den EU-Grundsatz respektiert, dass im Grundsatz alle EU-Länder gleich behandelt werden müssen?</p><p>2. Bundespräsident Burkhalter hat gegenüber den Medien im Nachgang der Abstimmung ausgeführt, dass für EU-Bürger, die bereits in der Schweiz leben, gewissermassen eine Bestandesgarantie für den aktuell geltenden Diskriminierungsschutz gegenüber Schweizern gelten soll. Wie gedenkt der Bundesrat dies rechtlich zu sichern?</p><p>3. Wie will er jene flankierenden Massnahmen sicherstellen, die heute explizit mit der Personenfreizügigkeit in Verbindung stehen?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass ein quantitatives Wirtschaftswachstum um jeden Preis kritisch betrachtet werden muss und darum auch die Wirtschaftsförderung mit Steuerdumping hinterfragt werden muss?</p><p>5. Vor Inkrafttreten der Bilateralen konnten Schweizer Studentinnen und Studenten mit Einschränkungen am Erasmus-Programm teilnehmen. Allerdings musste die Schweiz für Outgoing- wie Incoming-Studierende die Kosten übernehmen. Ist der Bundesrat bereit, rasch für eine entsprechende Finanzierung zu sorgen?</p><p>6. Welche Möglichkeiten sieht er, auch die Austauschmöglichkeiten in allen Bereichen von Erasmus plus (Schule, Berufsbildung, Hochschule, Erwachsenenbildung sowie ausserschulischer Bereich Jugend) auf eine solche Weise zu regeln? Welche Möglichkeiten sieht er im Kulturbereich?</p><p>7. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die Teilnahme der Schweiz an den 8. Forschungsrahmenprogrammen der EU (Horizon 2020) nicht bedroht ist? Ist er allenfalls bereit, die vorgesehenen Summen unseren Hochschulen direkt zur Verfügung zu stellen? Sind auch Beteiligungen von Schweizer Forschungsinstitutionen an früheren EU-Forschungsprogrammen bedroht?</p>
    • Notwendige Reaktionen auf die Abstimmung vom 9. Februar 2014

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