Masseneinwanderungs-Initiative. Volkswillen umsetzen und Bilaterale retten

ShortId
14.3036
Id
20143036
Updated
28.07.2023 07:11
Language
de
Title
Masseneinwanderungs-Initiative. Volkswillen umsetzen und Bilaterale retten
AdditionalIndexing
2811;15;10;32;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Beziehungen Schweiz-EU;Arbeitskräftebedarf;Einwanderung;Kontrolle der Zuwanderungen;Vollzug von Beschlüssen
1
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Umsetzungskonzept dient als Basis für die Gesetzgebungsarbeiten. Es wird vom EJPD in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF erarbeitet und dem Bundesrat bis Ende Juni unterbreitet. Der Bundesrat wird anschliessend über die Inhalte des Umsetzungskonzepts informieren. Die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung (Art. 121a der Bundesverfassung) erfolgt gemäss dem üblichen Vorgehen bei grossen Gesetzesprojekten.</p><p>2. Der Bundesrat hat im Vorfeld der Abstimmung oft und deutlich darauf hingewiesen, dass eine Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative zwangsläufig eine gewisse Unsicherheit auslösen würde. In Bezug auf die Rechtssicherheit gilt: Bis zu einer allfälligen Aufkündigung oder Anpassung gilt das Freizügigkeitsabkommen weiterhin. Für die Anpassungen ist eine Frist von drei Jahren vorgesehen. Der Bundesrat hat die Umsetzungsarbeiten so rasch wie möglich an die Hand genommen und ist bestrebt, den Verfassungsauftrag innerhalb der gesetzten Fristen zu erfüllen.</p><p>3. Im Rahmen einer technischen Expertengruppe werden insbesondere die Sozialpartner, die vollziehenden Behörden von Kantonen und Gemeinden sowie die betroffenen Departemente und Ämter in die Arbeiten einbezogen. Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten wird das BFM weitere interessierte Kreise anhören. Sie werden auch die Möglichkeit haben, sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Gesetzentwurf und bei den parlamentarischen Beratungen umfassend einzubringen.</p><p>4.a./b. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien wurde in einem neuen Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen ausgehandelt, dieses konnte letztes Jahr paraphiert werden. Das Abkommen sieht nach einem zehnjährigen Übergangsregime die volle Freizügigkeit mit Kroatien vor. Aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ist der Abschluss neuer Abkommen untersagt, die gegen die neuen, in Artikel 121a der Bundesverfassung verankerten Verfassungsbestimmungen verstossen. Der Bundesrat ist daher unter den aktuellen Umständen nicht in der Lage, das Protokoll über die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien in seiner jetzigen Form zu unterzeichnen. Der Bundesrat will eine Diskriminierung Kroatiens jedoch vermeiden. Er sucht derzeit nach entsprechenden Lösungen.</p><p>5.a./d. Die EU hat die Verhandlungen zur Erneuerung der Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen in den Bereichen Forschung (Horizon 2020), Bildung (Erasmus plus) und Media/Kultur ausgesetzt. Die EU hat zudem vorgesehene Treffen in den Dossiers Strom und Emissionshandelssystem (ETS) abgesagt und die Verabschiedung ihres institutionellen Verhandlungsmandats verschoben, weil sie sich zunächst mehr Klarheit über die Zukunft der Beziehungen Schweiz/EU verschaffen will. Der Bundesrat beabsichtigt, mit der EU eine mit den neuen Verfassungsbestimmungen konforme Regelung für die Zuwanderung von EU-Bürgern auszuhandeln, die bilateralen Abkommen zu erhalten sowie die laufenden Verhandlungen fortzusetzen. Auch sollen nach Möglichkeit die Verhandlungen über die institutionellen Fragen aufgenommen werden. Die Realisierung dieser Ziele hängt einerseits von den Interessen der EU, andererseits von den Vorschlägen der Schweiz zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen ab. Genauere Aussagen über Chancen und Risiken einzelner Dossiers der Beziehungen Schweiz/EU können deshalb derzeit nicht gemacht werden.</p><p>5.b. Der Bundesrat strebt eine Wiederaufnahme der von der EU sistierten Verhandlungen in den Bereichen Bildung (Erasmus plus) und Forschung (Horizon 2020) an. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, die Arbeiten für Übergangsmassnahmen ab 2014 für beide Bereiche im Sinne der früheren indirekten Teilnahme weiterzuführen.</p><p>5.c. Die Studenten aus der EU, die ein oder zwei Semester in der Schweiz studieren wollen, können weiterhin zugelassen werden. Sie können aber kein Erasmus-Stipendium von ihrer Heimat-Hochschule mehr bekommen.</p><p>6. Die Nachbarländer sind unsere wichtigsten Partner. Qualität und Intensität der Beziehungen der Schweiz zu ihren Nachbarländern hängen stark von unseren Beziehungen zur EU ab. Die Konsequenzen des neuen Verfassungsartikels auf die hängigen Verhandlungsdossiers mit unseren Nachbarstaaten sind entsprechend schwierig abzuschätzen. Die laufenden Diskussionen über Steuer- und Finanzfragen mit Italien und Frankreich werden im März 2014 weitergeführt.</p><p>7.a. Der Bundesrat beabsichtigt, die Attraktivität der Schweiz als Gaststaat - insbesondere des internationalen Genfs - zu stärken. Er wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Botschaft über eine neue Strategie für die Zukunft des internationalen Genfs diskutieren.</p><p>7.b. Bereits vor der Abstimmung hat der Bund (WBF) mit der Fachkräfteinitiative (FKI) das Ziel einer besseren Ausschöpfung des einheimischen Arbeitskräftepotenzials verfolgt. Die bei der Fachkräfteinitiative aufgegriffenen Lösungsansätze im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich gewinnen mit dem Abstimmungsergebnis zusätzlich an Bedeutung. Es muss geprüft werden, ob zusätzliche Anstrengungen notwendig sind.</p><p>7.c. Der Bundesrat strebt die Wiederaufnahme der von der EU sistierten Verhandlungen über eine weitere Beteiligung der Schweiz als assoziierter Staat an Horizon 2020 an. Bis zu dieser Entscheidung werden die Eingabefristen von 2014 für einige Ausschreibungen für Forschungsprojekte jedoch abgelaufen sein. Für die definitiv verpassten Ausschreibungen und für den Fall einer Nicht-Assoziierung im Jahr 2014 werden deshalb Übergangslösungen ausgearbeitet. Im Rahmen der bereits genehmigten Kredite kann der Bund solche Übergangsmassnahmen finanzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Initianten der Masseneinwanderungs-Initiative haben immer betont, dass sie den bilateralen Weg nicht gefährden wollen. Nun muss eine Lösung gefunden werden, wie die Schweiz die Einwanderung steuern kann, ohne die Bilateralen zu gefährden.</p><p>Im Wissen, dass der Bundesrat im Juni ein Umsetzungskonzept und bis Ende 2014 einen Gesetzentwurf vorlegen will, fordern wir den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird das Konzept inhaltliche Schwerpunkte (Verteilung der Kontingente) oder nur strategische Vorgehensweisen beinhalten?</p><p>2. Wie wird er die in Bedrängnis geratene Rechtssicherheit in der Schweiz stärken, vor allem um eine Abwanderungswelle von Unternehmen zu verhindern?</p><p>3. Wie werden die Kantone einbezogen und unterstützt in Bezug auf die Grenzgänger-Problematik? Könnte ihnen diesbezüglich mehr Autonomie zugestanden werden? Was ist möglich im Rahmen der bestehenden Gesetze?</p><p>4. Die CVP/EVP-Fraktion will Kroatien nicht diskriminieren.</p><p>a. Wird mit dem Zusatzprotokoll III weiter verfahren? Wenn ja, wie und mit welchem Zeitplan?</p><p>b. Kann die Schweiz den EU-Erwartungen entgegenkommen, indem sie Kroatien das Drittstaatenkontingent entsprechend dem Zusatzprotokoll III erhöht, falls dieses nicht ratifiziert wird?</p><p>5. In Bezug auf laufende Verhandlungen reagiert die EU uneinheitlich. Gewisse Verhandlungen (Strom-, Media-Abkommen usw.) werden sistiert, andere werden aufrechterhalten oder gar genehmigt (Zinsbesteuerungs- bzw. Teilnahme am EU-Unterstützungsbüro für Asylfragen).</p><p>a. Wo sieht er Chancen oder Handlungsspielraum für kommende Verhandlungen?</p><p>b. Was unternimmt er in Bezug auf die von der EU sistierten Verhandlungen, namentlich im Bildungs- und Forschungsbereich?</p><p>c. Wird nach einer Sistierung von Erasmus auch der Zugang von EU-Studierenden an Schweizer Universitäten erschwert?</p><p>d. Welche weiteren Abkommen sieht er gefährdet?</p><p>6. Hat der neue Verfassungsartikel Auswirkungen auf laufende bilaterale Verhandlungen mit den Nachbarstaaten, z. B. in den Bereichen Steuern, Mobilität und Energie?</p><p>7. Wird er spezielle Massnahmen ergreifen zugunsten:</p><p>a. der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Gaststaat, z. B. für das internationale Genf?</p><p>b. der Fachkräfteinitiative? Wird das WBF sie überarbeiten bzw. intensivieren müssen?</p><p>c. akademischen Forschungs- und Dozentenstellen?</p>
  • Masseneinwanderungs-Initiative. Volkswillen umsetzen und Bilaterale retten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Umsetzungskonzept dient als Basis für die Gesetzgebungsarbeiten. Es wird vom EJPD in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF erarbeitet und dem Bundesrat bis Ende Juni unterbreitet. Der Bundesrat wird anschliessend über die Inhalte des Umsetzungskonzepts informieren. Die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung (Art. 121a der Bundesverfassung) erfolgt gemäss dem üblichen Vorgehen bei grossen Gesetzesprojekten.</p><p>2. Der Bundesrat hat im Vorfeld der Abstimmung oft und deutlich darauf hingewiesen, dass eine Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative zwangsläufig eine gewisse Unsicherheit auslösen würde. In Bezug auf die Rechtssicherheit gilt: Bis zu einer allfälligen Aufkündigung oder Anpassung gilt das Freizügigkeitsabkommen weiterhin. Für die Anpassungen ist eine Frist von drei Jahren vorgesehen. Der Bundesrat hat die Umsetzungsarbeiten so rasch wie möglich an die Hand genommen und ist bestrebt, den Verfassungsauftrag innerhalb der gesetzten Fristen zu erfüllen.</p><p>3. Im Rahmen einer technischen Expertengruppe werden insbesondere die Sozialpartner, die vollziehenden Behörden von Kantonen und Gemeinden sowie die betroffenen Departemente und Ämter in die Arbeiten einbezogen. Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten wird das BFM weitere interessierte Kreise anhören. Sie werden auch die Möglichkeit haben, sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Gesetzentwurf und bei den parlamentarischen Beratungen umfassend einzubringen.</p><p>4.a./b. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien wurde in einem neuen Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen ausgehandelt, dieses konnte letztes Jahr paraphiert werden. Das Abkommen sieht nach einem zehnjährigen Übergangsregime die volle Freizügigkeit mit Kroatien vor. Aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ist der Abschluss neuer Abkommen untersagt, die gegen die neuen, in Artikel 121a der Bundesverfassung verankerten Verfassungsbestimmungen verstossen. Der Bundesrat ist daher unter den aktuellen Umständen nicht in der Lage, das Protokoll über die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien in seiner jetzigen Form zu unterzeichnen. Der Bundesrat will eine Diskriminierung Kroatiens jedoch vermeiden. Er sucht derzeit nach entsprechenden Lösungen.</p><p>5.a./d. Die EU hat die Verhandlungen zur Erneuerung der Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen in den Bereichen Forschung (Horizon 2020), Bildung (Erasmus plus) und Media/Kultur ausgesetzt. Die EU hat zudem vorgesehene Treffen in den Dossiers Strom und Emissionshandelssystem (ETS) abgesagt und die Verabschiedung ihres institutionellen Verhandlungsmandats verschoben, weil sie sich zunächst mehr Klarheit über die Zukunft der Beziehungen Schweiz/EU verschaffen will. Der Bundesrat beabsichtigt, mit der EU eine mit den neuen Verfassungsbestimmungen konforme Regelung für die Zuwanderung von EU-Bürgern auszuhandeln, die bilateralen Abkommen zu erhalten sowie die laufenden Verhandlungen fortzusetzen. Auch sollen nach Möglichkeit die Verhandlungen über die institutionellen Fragen aufgenommen werden. Die Realisierung dieser Ziele hängt einerseits von den Interessen der EU, andererseits von den Vorschlägen der Schweiz zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen ab. Genauere Aussagen über Chancen und Risiken einzelner Dossiers der Beziehungen Schweiz/EU können deshalb derzeit nicht gemacht werden.</p><p>5.b. Der Bundesrat strebt eine Wiederaufnahme der von der EU sistierten Verhandlungen in den Bereichen Bildung (Erasmus plus) und Forschung (Horizon 2020) an. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, die Arbeiten für Übergangsmassnahmen ab 2014 für beide Bereiche im Sinne der früheren indirekten Teilnahme weiterzuführen.</p><p>5.c. Die Studenten aus der EU, die ein oder zwei Semester in der Schweiz studieren wollen, können weiterhin zugelassen werden. Sie können aber kein Erasmus-Stipendium von ihrer Heimat-Hochschule mehr bekommen.</p><p>6. Die Nachbarländer sind unsere wichtigsten Partner. Qualität und Intensität der Beziehungen der Schweiz zu ihren Nachbarländern hängen stark von unseren Beziehungen zur EU ab. Die Konsequenzen des neuen Verfassungsartikels auf die hängigen Verhandlungsdossiers mit unseren Nachbarstaaten sind entsprechend schwierig abzuschätzen. Die laufenden Diskussionen über Steuer- und Finanzfragen mit Italien und Frankreich werden im März 2014 weitergeführt.</p><p>7.a. Der Bundesrat beabsichtigt, die Attraktivität der Schweiz als Gaststaat - insbesondere des internationalen Genfs - zu stärken. Er wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Botschaft über eine neue Strategie für die Zukunft des internationalen Genfs diskutieren.</p><p>7.b. Bereits vor der Abstimmung hat der Bund (WBF) mit der Fachkräfteinitiative (FKI) das Ziel einer besseren Ausschöpfung des einheimischen Arbeitskräftepotenzials verfolgt. Die bei der Fachkräfteinitiative aufgegriffenen Lösungsansätze im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich gewinnen mit dem Abstimmungsergebnis zusätzlich an Bedeutung. Es muss geprüft werden, ob zusätzliche Anstrengungen notwendig sind.</p><p>7.c. Der Bundesrat strebt die Wiederaufnahme der von der EU sistierten Verhandlungen über eine weitere Beteiligung der Schweiz als assoziierter Staat an Horizon 2020 an. Bis zu dieser Entscheidung werden die Eingabefristen von 2014 für einige Ausschreibungen für Forschungsprojekte jedoch abgelaufen sein. Für die definitiv verpassten Ausschreibungen und für den Fall einer Nicht-Assoziierung im Jahr 2014 werden deshalb Übergangslösungen ausgearbeitet. Im Rahmen der bereits genehmigten Kredite kann der Bund solche Übergangsmassnahmen finanzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Initianten der Masseneinwanderungs-Initiative haben immer betont, dass sie den bilateralen Weg nicht gefährden wollen. Nun muss eine Lösung gefunden werden, wie die Schweiz die Einwanderung steuern kann, ohne die Bilateralen zu gefährden.</p><p>Im Wissen, dass der Bundesrat im Juni ein Umsetzungskonzept und bis Ende 2014 einen Gesetzentwurf vorlegen will, fordern wir den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird das Konzept inhaltliche Schwerpunkte (Verteilung der Kontingente) oder nur strategische Vorgehensweisen beinhalten?</p><p>2. Wie wird er die in Bedrängnis geratene Rechtssicherheit in der Schweiz stärken, vor allem um eine Abwanderungswelle von Unternehmen zu verhindern?</p><p>3. Wie werden die Kantone einbezogen und unterstützt in Bezug auf die Grenzgänger-Problematik? Könnte ihnen diesbezüglich mehr Autonomie zugestanden werden? Was ist möglich im Rahmen der bestehenden Gesetze?</p><p>4. Die CVP/EVP-Fraktion will Kroatien nicht diskriminieren.</p><p>a. Wird mit dem Zusatzprotokoll III weiter verfahren? Wenn ja, wie und mit welchem Zeitplan?</p><p>b. Kann die Schweiz den EU-Erwartungen entgegenkommen, indem sie Kroatien das Drittstaatenkontingent entsprechend dem Zusatzprotokoll III erhöht, falls dieses nicht ratifiziert wird?</p><p>5. In Bezug auf laufende Verhandlungen reagiert die EU uneinheitlich. Gewisse Verhandlungen (Strom-, Media-Abkommen usw.) werden sistiert, andere werden aufrechterhalten oder gar genehmigt (Zinsbesteuerungs- bzw. Teilnahme am EU-Unterstützungsbüro für Asylfragen).</p><p>a. Wo sieht er Chancen oder Handlungsspielraum für kommende Verhandlungen?</p><p>b. Was unternimmt er in Bezug auf die von der EU sistierten Verhandlungen, namentlich im Bildungs- und Forschungsbereich?</p><p>c. Wird nach einer Sistierung von Erasmus auch der Zugang von EU-Studierenden an Schweizer Universitäten erschwert?</p><p>d. Welche weiteren Abkommen sieht er gefährdet?</p><p>6. Hat der neue Verfassungsartikel Auswirkungen auf laufende bilaterale Verhandlungen mit den Nachbarstaaten, z. B. in den Bereichen Steuern, Mobilität und Energie?</p><p>7. Wird er spezielle Massnahmen ergreifen zugunsten:</p><p>a. der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Gaststaat, z. B. für das internationale Genf?</p><p>b. der Fachkräfteinitiative? Wird das WBF sie überarbeiten bzw. intensivieren müssen?</p><p>c. akademischen Forschungs- und Dozentenstellen?</p>
    • Masseneinwanderungs-Initiative. Volkswillen umsetzen und Bilaterale retten

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