Realisierbares Verlagerungsziel festlegen

ShortId
14.3037
Id
20143037
Updated
24.06.2025 23:44
Language
de
Title
Realisierbares Verlagerungsziel festlegen
AdditionalIndexing
48;Alpentransitverkehr;Güterverkehr auf der Strasse;Vollzug von Beschlüssen;Verkehrsverlagerung;Güterverkehr auf der Schiene
1
  • L04K18020211, Verkehrsverlagerung
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L05K1801010101, Alpentransitverkehr
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bericht des Bundesrates über die Verkehrsverlagerung (November 2013) hält zum wiederholten Mal fest, dass die "gemäss Artikel 3 Absatz 4 GVVG festgelegten Ziele der schweizerischen Verlagerungspolitik" nicht erreichbar sind (S. 135). Die Ziele schreiben vor, dass spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels pro Jahr höchstens 650 000 Fahrten im alpenquerenden Güterschwerverkehr erfolgen. Der Gotthard-Basistunnel wird voraussichtlich 2016 in Betrieb genommen. Bereits das Zwischenziel, das ab dem Jahr 2011 höchstens 1 Million Fahrten vorsah, wurde deutlich verfehlt. Es ist daher angebracht, das im GVVG festgelegte Ziel durch ein realisierbares Verlagerungsziel zu ersetzen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, Möglichkeiten der Neuausrichtung der Verlagerungspolitik und die Möglichkeiten alternativer Zielvorgaben zu prüfen und im Verlagerungsbericht 2015 darüber Bericht zu erstatten.</p><p>Im Verlagerungsbericht 2013 hat der Bundesrat die Notwendigkeit einer politischen Diskussion zur Frage, ob an einem Fahrtenziel für den Schwerverkehr als Vorgabe festgehalten werden soll, betont. Die Erfüllung des Postulates kann für diese Diskussion einen Beitrag leisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und wie das Verlagerungsziel gemäss Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG; SR 740.1) im Sinne der Ausführungen seines Verlagerungsberichtes vom November 2013 ersetzt werden könnte.</p>
  • Realisierbares Verlagerungsziel festlegen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht des Bundesrates über die Verkehrsverlagerung (November 2013) hält zum wiederholten Mal fest, dass die "gemäss Artikel 3 Absatz 4 GVVG festgelegten Ziele der schweizerischen Verlagerungspolitik" nicht erreichbar sind (S. 135). Die Ziele schreiben vor, dass spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels pro Jahr höchstens 650 000 Fahrten im alpenquerenden Güterschwerverkehr erfolgen. Der Gotthard-Basistunnel wird voraussichtlich 2016 in Betrieb genommen. Bereits das Zwischenziel, das ab dem Jahr 2011 höchstens 1 Million Fahrten vorsah, wurde deutlich verfehlt. Es ist daher angebracht, das im GVVG festgelegte Ziel durch ein realisierbares Verlagerungsziel zu ersetzen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, Möglichkeiten der Neuausrichtung der Verlagerungspolitik und die Möglichkeiten alternativer Zielvorgaben zu prüfen und im Verlagerungsbericht 2015 darüber Bericht zu erstatten.</p><p>Im Verlagerungsbericht 2013 hat der Bundesrat die Notwendigkeit einer politischen Diskussion zur Frage, ob an einem Fahrtenziel für den Schwerverkehr als Vorgabe festgehalten werden soll, betont. Die Erfüllung des Postulates kann für diese Diskussion einen Beitrag leisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und wie das Verlagerungsziel gemäss Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG; SR 740.1) im Sinne der Ausführungen seines Verlagerungsberichtes vom November 2013 ersetzt werden könnte.</p>
    • Realisierbares Verlagerungsziel festlegen

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