Daniel Senn und die Untersuchung durch die Revisionsaufsicht des Bundes
- ShortId
-
14.3041
- Id
-
20143041
- Updated
-
28.07.2023 06:53
- Language
-
de
- Title
-
Daniel Senn und die Untersuchung durch die Revisionsaufsicht des Bundes
- AdditionalIndexing
-
24;Revisionsaufsicht;Buchprüfung;Bewilligung;Retrozession;Wirtschaftsstrafrecht;Finanzberuf;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Beratung
- 1
-
- L05K0703020202, Buchprüfung
- L06K070302020201, Revisionsaufsicht
- L04K11060108, Finanzberuf
- L05K0806010102, Bewilligung
- L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
- L04K11040213, Retrozession
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- L06K070106020203, Beratung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Daniel Senn amtete mehr als zehn Jahre als Beobachter der EBK/Finma bei Banken und wurde vom Bankrat der Nationalbank als Revisor und Gutachter in der Affäre Hildebrand eingesetzt. Anfang 2013 musste Senn die Firma KPMG als Senior Partner verlassen. Am 2. Juni 2014 machte die "NZZ am Sonntag" publik, dass die Revisionsaufsicht des Bundes (RAB) gegen Senn ein Gewährleistungsverfahren eröffnet hat. Die RAB entzog Senn am 20. Februar 2014 die Zulassung als Revisor.</p>
- <p>1.-5. Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Sie ist unter anderem zuständig für die Zulassung von Personen und Unternehmen, die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsdienstleistungen erbringen, und für die Aufsicht über die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften. Die RAB übt ihre Tätigkeit unabhängig aus und ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) administrativ zugeordnet.</p><p>Die RAB führt ein öffentlich zugängliches Register, in dem alle von ihr zugelassenen Personen sowie die spezialgesetzlichen Zulassungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) aufgeführt werden. Dem aktuellen Register kann entnommen werden, dass Herr Daniel Senn bzw. seine Zulassung als Revisionsexperte Anfang 2014 aus dem Register gelöscht wurde. Der Löschung war die Eröffnung eines verwaltungsrechtlichen Gewährsverfahrens vorangegangen. Der Grund für die Löschung aus dem Register wird im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nicht veröffentlicht.</p><p>Für die Löschung aus dem Register ist die RAB zuständig. Der Bundesrat kann daher keine Auskunft erteilen über den Stand oder den Ausgang konkreter Verfahren oder wie vorliegend über die Begründung für eine Löschung aus dem Register. Die RAB wiederum ist an das Amtsgeheimnis gebunden und kann die Öffentlichkeit nur bei überwiegenden privaten oder öffentlichen Interessen über Verfahren informieren. Sie behält sich daher vor, die Öffentlichkeit gegebenenfalls auch im vorliegenden Zusammenhang zu informieren.</p><p>6./7. Der Medienmitteilung der KPMG AG vom 24. Januar 2013 lässt sich entnehmen, dass sich Herr Senn nach 16 Jahren bei der KPMG AG entschieden hat, einen neuen Karriereschritt zu machen und das Unternehmen zu verlassen. Es entzieht sich der Kenntnis des Bundesrates, ob es einen anderen Grund für das Ausscheiden gegeben hat, der gegebenenfalls auch Anlass für eine Strafanzeige hätte bieten können.</p><p>8. Die Finma hat am Gewährsverfahren der RAB nur insoweit mitgewirkt, als sie der RAB auf deren Anfrage hin im üblichen Rahmen der Amtshilfe Auskunft erteilt hat.</p><p>9. Die Finma erteilt auf der Basis der Grundzulassung durch die RAB auch spezialgesetzliche Zulassungen zur Prüfung im Finanzmarkt. Herr Senn war bis zu seinem Ausscheiden aus der KPMG AG sowohl von der RAB zugelassener Revisionsexperte als auch von der Finma zugelassener Prüfer für Banken, Effektenhändler, Kapitalanlagen, Vermögensverwalter und Geldwäscherei-Bekämpfung. Da diese spezialgesetzlichen Zulassungen an die Tätigkeit für eine ebenfalls zugelassene Prüfgesellschaft geknüpft sind, wurden sie mit dem Ausscheiden von Herrn Senn aus der KPMG AG und auf Mitteilung der Finma hin ebenfalls aus dem Register der RAB gelöscht. Da Herr Senn ab diesem Zeitpunkt über keine Zulassung der Finma mehr verfügte, besteht aus Sicht der Finma keine Veranlassung, sich zur später erfolgten Löschung der Grundzulassung durch die RAB zu äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit dem Entzug der Zulassung als Revisor für Daniel Senn durch die Revisionsaufsicht des Bundes (RAB), "NZZ am Sonntag", 20. Februar 2014) und damit gegen einen langjährigen Beobachter der EBK/Finma und Revisor/Gutachter in der Affäre Nationalbank/Hildebrand ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Steht der Entzug im Zusammenhang mit Senns Funktion als Revisor und Gutachter?</p><p>2. Hat das Gewährleistungsverfahren der RAB allenfalls Offizialdelikte von Senn aufgedeckt?</p><p>3. Wurden bei der Untersuchung der RAB die Wertschriftentransaktionen von Senn und seiner Familie wegen möglicher Insiderdelikte untersucht?</p><p>4. Hat die RAB untersucht, ob Senn in seiner Funktion als Beobachter der Finma eventuell Kickbacks bei Bankenzusammenschlüssen kassierte?</p><p>5. Läuft gegen Senn im Rahmen der RAB-Untersuchung ein Strafverfahren? Wenn ja, zu welchem möglichen Strafbestand?</p><p>6. Welche Verstösse oder Gesetzesverletzungen veranlassten die KPMG, das Arbeitsverhältnis mit Senn aufzulösen?</p><p>7. Aus welchen Gründen hat die KPMG auf eine eventuelle Strafanzeige verzichtet?</p><p>8. Welche Rolle spielte die Finma bei der Untersuchung der RAB?</p><p>9. Aus welchen Gründen hat sich die Finma zum Entzug der Zulassung als Revisor von Senn nicht geäussert? Schliesslich war Senn in einem direkten Auftragsverhältnis als Beobachter für die Finma tätig.</p>
- Daniel Senn und die Untersuchung durch die Revisionsaufsicht des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Daniel Senn amtete mehr als zehn Jahre als Beobachter der EBK/Finma bei Banken und wurde vom Bankrat der Nationalbank als Revisor und Gutachter in der Affäre Hildebrand eingesetzt. Anfang 2013 musste Senn die Firma KPMG als Senior Partner verlassen. Am 2. Juni 2014 machte die "NZZ am Sonntag" publik, dass die Revisionsaufsicht des Bundes (RAB) gegen Senn ein Gewährleistungsverfahren eröffnet hat. Die RAB entzog Senn am 20. Februar 2014 die Zulassung als Revisor.</p>
- <p>1.-5. Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Sie ist unter anderem zuständig für die Zulassung von Personen und Unternehmen, die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsdienstleistungen erbringen, und für die Aufsicht über die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften. Die RAB übt ihre Tätigkeit unabhängig aus und ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) administrativ zugeordnet.</p><p>Die RAB führt ein öffentlich zugängliches Register, in dem alle von ihr zugelassenen Personen sowie die spezialgesetzlichen Zulassungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) aufgeführt werden. Dem aktuellen Register kann entnommen werden, dass Herr Daniel Senn bzw. seine Zulassung als Revisionsexperte Anfang 2014 aus dem Register gelöscht wurde. Der Löschung war die Eröffnung eines verwaltungsrechtlichen Gewährsverfahrens vorangegangen. Der Grund für die Löschung aus dem Register wird im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nicht veröffentlicht.</p><p>Für die Löschung aus dem Register ist die RAB zuständig. Der Bundesrat kann daher keine Auskunft erteilen über den Stand oder den Ausgang konkreter Verfahren oder wie vorliegend über die Begründung für eine Löschung aus dem Register. Die RAB wiederum ist an das Amtsgeheimnis gebunden und kann die Öffentlichkeit nur bei überwiegenden privaten oder öffentlichen Interessen über Verfahren informieren. Sie behält sich daher vor, die Öffentlichkeit gegebenenfalls auch im vorliegenden Zusammenhang zu informieren.</p><p>6./7. Der Medienmitteilung der KPMG AG vom 24. Januar 2013 lässt sich entnehmen, dass sich Herr Senn nach 16 Jahren bei der KPMG AG entschieden hat, einen neuen Karriereschritt zu machen und das Unternehmen zu verlassen. Es entzieht sich der Kenntnis des Bundesrates, ob es einen anderen Grund für das Ausscheiden gegeben hat, der gegebenenfalls auch Anlass für eine Strafanzeige hätte bieten können.</p><p>8. Die Finma hat am Gewährsverfahren der RAB nur insoweit mitgewirkt, als sie der RAB auf deren Anfrage hin im üblichen Rahmen der Amtshilfe Auskunft erteilt hat.</p><p>9. Die Finma erteilt auf der Basis der Grundzulassung durch die RAB auch spezialgesetzliche Zulassungen zur Prüfung im Finanzmarkt. Herr Senn war bis zu seinem Ausscheiden aus der KPMG AG sowohl von der RAB zugelassener Revisionsexperte als auch von der Finma zugelassener Prüfer für Banken, Effektenhändler, Kapitalanlagen, Vermögensverwalter und Geldwäscherei-Bekämpfung. Da diese spezialgesetzlichen Zulassungen an die Tätigkeit für eine ebenfalls zugelassene Prüfgesellschaft geknüpft sind, wurden sie mit dem Ausscheiden von Herrn Senn aus der KPMG AG und auf Mitteilung der Finma hin ebenfalls aus dem Register der RAB gelöscht. Da Herr Senn ab diesem Zeitpunkt über keine Zulassung der Finma mehr verfügte, besteht aus Sicht der Finma keine Veranlassung, sich zur später erfolgten Löschung der Grundzulassung durch die RAB zu äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit dem Entzug der Zulassung als Revisor für Daniel Senn durch die Revisionsaufsicht des Bundes (RAB), "NZZ am Sonntag", 20. Februar 2014) und damit gegen einen langjährigen Beobachter der EBK/Finma und Revisor/Gutachter in der Affäre Nationalbank/Hildebrand ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Steht der Entzug im Zusammenhang mit Senns Funktion als Revisor und Gutachter?</p><p>2. Hat das Gewährleistungsverfahren der RAB allenfalls Offizialdelikte von Senn aufgedeckt?</p><p>3. Wurden bei der Untersuchung der RAB die Wertschriftentransaktionen von Senn und seiner Familie wegen möglicher Insiderdelikte untersucht?</p><p>4. Hat die RAB untersucht, ob Senn in seiner Funktion als Beobachter der Finma eventuell Kickbacks bei Bankenzusammenschlüssen kassierte?</p><p>5. Läuft gegen Senn im Rahmen der RAB-Untersuchung ein Strafverfahren? Wenn ja, zu welchem möglichen Strafbestand?</p><p>6. Welche Verstösse oder Gesetzesverletzungen veranlassten die KPMG, das Arbeitsverhältnis mit Senn aufzulösen?</p><p>7. Aus welchen Gründen hat die KPMG auf eine eventuelle Strafanzeige verzichtet?</p><p>8. Welche Rolle spielte die Finma bei der Untersuchung der RAB?</p><p>9. Aus welchen Gründen hat sich die Finma zum Entzug der Zulassung als Revisor von Senn nicht geäussert? Schliesslich war Senn in einem direkten Auftragsverhältnis als Beobachter für die Finma tätig.</p>
- Daniel Senn und die Untersuchung durch die Revisionsaufsicht des Bundes
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