Wirkungen der IV-Revision 6a und Folgen für die Betroffenen
- ShortId
-
14.3046
- Id
-
20143046
- Updated
-
28.07.2023 07:09
- Language
-
de
- Title
-
Wirkungen der IV-Revision 6a und Folgen für die Betroffenen
- AdditionalIndexing
-
2836;IV-Rente;behinderte/r Arbeitnehmer/in;sechste IV-Revision;Sozialhilfe;Statistik;Gesetzesevaluation;berufliche Wiedereingliederung
- 1
-
- L06K010401030401, sechste IV-Revision
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L05K0104010303, IV-Rente
- L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
- L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
- L03K020218, Statistik
- L04K01040408, Sozialhilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Praxis erfordern eingliederungsorientierte Rentenrevisionen sowie Rentenrevisionen gemäss den sogenannten Schlussbestimmungen mehrere komplexe Arbeitsschritte der kantonalen IV-Stellen. Insbesondere angesichts der Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, die mehrere Jahre dauern können, bedarf es einiger Zeit, bevor die Auswirkungen der 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket (IV-Revision 6a) gemessen werden können. Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1./2. Im Rahmen des Monitorings ist zurzeit eine differenzierte Auswertung zur Überprüfung der Renten im Gang. Voraussichtlich vor der Sommerpause 2014 können die ersten Tendenzen der Rentenrevisionen und deren Effekte kommuniziert werden.</p><p>3./7. Insgesamt zeigen die Massnahmen zur beruflichen Eingliederung ein erfreuliches Resultat. In den letzten Jahren ist die Anzahl der den Versicherten gewährten Massnahmen beruflicher Art deutlich angestiegen, was zu einem entsprechenden Rückgang bei der Zusprache von Neurenten geführt hat. 2013 sorgten die IV-Stellen dafür, dass 17 552 gesundheitlich beeinträchtigte Personen in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden oder im Arbeitsmarkt verbleiben konnten. Diese Zahl umfasst alle Personen, die an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verbleiben, im selben Unternehmen weiterbeschäftigt werden oder den Arbeitgeber wechseln; nicht miteingerechnet sind Ausbildungs- und Praktikumsplätze. Für eine Beurteilung der IV-Revision 6a im Allgemeinen und der Auswirkungen auf die nachhaltige Eingliederung der Versicherten sind jedoch die vorgesehenen wissenschaftlichen Studien abzuwarten. Aktuell wird im Rahmen des Forschungsprogramms der IV (FoP-IV) ein Projekt vorbereitet, das im Sinne einer Zwischenbilanz die Umsetzung der IV-Revision 6a in den IV-Stellen inklusive der zugesprochenen Massnahmen untersuchen wird. Die Ergebnisse sollten bis Ende 2015 vorliegen. Ein weiteres Forschungsprojekt wird 2019 eine definitive Bewertung der Resultate ermöglichen.</p><p>4. Eine Anfang 2012 durchgeführte Befragung von über 1400 Arbeitgebenden ergab, dass in den letzten drei Jahren 23 Prozent von ihnen eine oder mehrere beeinträchtigte Personen oder Rentenbezüger, die nie vorher im Unternehmen gearbeitet hatten, eingestellt hatten. Unter den Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden hatten über 40 Prozent solche Personen eingestellt. Zwischen den Landesteilen wurden keine signifikanten Unterschiede festgestellt. Die Stichprobe ist zu klein, um Rückschlüsse auf einzelne Kantone zu ziehen. Im zweiten Quartal 2014 werden die Ergebnisse der zweiten Arbeitgeberbefragung vorliegen, sodass die Entwicklung seit der Befragung von 2012 ausgewertet werden kann. Auch die zweite Befragung wird wiederum nicht nach allen Kantonen einzeln aufgeschlüsselt werden können. Die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern als wichtigen Partnern bleibt eine hohe Priorität.</p><p>5. Die IV verfügt über alle Urteile der kantonalen Gerichte und ist zurzeit daran, eine differenzierte Auswertung der bisher ergangenen Urteile im Zusammenhang mit der IV-Revision 6a vorzunehmen. Diese Angaben stehen ebenfalls vor der Sommerpause 2014 zur Verfügung. Allgemein kann zu den Beschwerden gegen Rentenentscheide der IV-Stellen gesagt werden, dass es in den vergangenen zwei Jahren zu rund 4800 bzw. 4100 Urteilen vor kantonalen Gerichten gekommen ist, was einen Rückgang gegenüber den Vorjahren darstellt. Das Bundesgericht entschied jeweils in rund 570 Fällen. Vor den kantonalen Gerichten wie auch vor Bundesgericht obsiegten die Versicherten in etwa 10 Prozent der Fälle, in 55 Prozent der Fälle obsiegten die IV-Stellen (69 Prozent vor Bundesgericht), und in rund 25 Prozent (10 Prozent vor Bundesgericht) der Fälle mussten weitere Abklärungen vorgenommen werden (bei den übrigen Entscheiden handelt es sich um teilweise Gutheissungen, Rückzüge, Nichteintreten).</p><p>6. Aus dem Monitoring Sozialhilfe-Invalidenversicherung-Arbeitslosenversicherung ist ersichtlich, dass die IV, obwohl sie zwischen 2004 und 2009 weniger Renten, dafür aber mehr Eingliederungsmassnahmen zugesprochen hatte, den Druck auf die Sozialhilfe nicht wesentlich verstärkte. Dementsprechend sollte auch die IV-Revision 6a keine bedeutenden Auswirkungen auf die Sozialhilfe haben. Von den erwähnten FoP-IV-Forschungsprojekten wird das erste 2015 Erkenntnisse zur Umsetzung in den IV-Stellen liefern, erst das zweite hingegen wird 2019 diese Frage zu den Auswirkungen wissenschaftlich auswerten können, auch weil Übergänge zwischen Systemen der sozialen Sicherheit Verzögerungen unterworfen und Daten erst rückblickend auswertbar sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit dem 1. Januar 2012 ist die IV-Revision 6a in Kraft. Ziel der IV-Revision ist es, die Erwerbsfähigkeit von rund 17 000 IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit entsprechendem Potenzial zu erhöhen, damit sie in den Arbeitsmarkt integriert werden oder ihre bestehende Tätigkeit ausbauen können. Gemäss Schlussbestimmung werden innerhalb von drei Jahren Renten bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage überprüft und herabgesetzt oder aufgehoben, sofern die Voraussetzungen nach Artikel 17 Absatz 1 ATSG nicht erfüllt sind. Betroffene sollten wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Nach zwei Jahren Umsetzungserfahrung ersuche ich den Bundesrat, über den Stand der Arbeiten und die Erfahrungen in den einzelnen Kantonen Auskunft zu geben:</p><p>1. Wie viele Renten wurden in den Jahren 2012 und 2013 pro Kanton überprüft, in absoluten Zahlen und prozentual?</p><p>2. Wie viele Renten wurden pro Kanton aufgehoben, in absoluten Zahlen und prozentual?</p><p>3. Wie viele Betroffene wurden in den jeweiligen Kantonen nachhaltig in den Arbeitsmarkt eingegliedert?</p><p>4. Wie ist die Bereitschaft der Arbeitgeber in den einzelnen Kantonen zur Mitwirkung bei der Wiedereingliederung? Sind bei der Wiedereingliederung Unterschiede zwischen KMU und Grossunternehmen festzustellen? Wenn ja, welche?</p><p>5. Wie viele Beschwerden gegen Aufhebungs- und Herabsetzungsentscheide wurden in den einzelnen Kantonen eingereicht?</p><p>6. Sind in den Kantonen Auswirkungen auf die Sozialhilfe festzustellen? Wenn ja, in welchem Umfang?</p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirkung der IV-Revision 6a im Verhältnis zu deren Zielsetzung?</p>
- Wirkungen der IV-Revision 6a und Folgen für die Betroffenen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Praxis erfordern eingliederungsorientierte Rentenrevisionen sowie Rentenrevisionen gemäss den sogenannten Schlussbestimmungen mehrere komplexe Arbeitsschritte der kantonalen IV-Stellen. Insbesondere angesichts der Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, die mehrere Jahre dauern können, bedarf es einiger Zeit, bevor die Auswirkungen der 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket (IV-Revision 6a) gemessen werden können. Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1./2. Im Rahmen des Monitorings ist zurzeit eine differenzierte Auswertung zur Überprüfung der Renten im Gang. Voraussichtlich vor der Sommerpause 2014 können die ersten Tendenzen der Rentenrevisionen und deren Effekte kommuniziert werden.</p><p>3./7. Insgesamt zeigen die Massnahmen zur beruflichen Eingliederung ein erfreuliches Resultat. In den letzten Jahren ist die Anzahl der den Versicherten gewährten Massnahmen beruflicher Art deutlich angestiegen, was zu einem entsprechenden Rückgang bei der Zusprache von Neurenten geführt hat. 2013 sorgten die IV-Stellen dafür, dass 17 552 gesundheitlich beeinträchtigte Personen in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden oder im Arbeitsmarkt verbleiben konnten. Diese Zahl umfasst alle Personen, die an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verbleiben, im selben Unternehmen weiterbeschäftigt werden oder den Arbeitgeber wechseln; nicht miteingerechnet sind Ausbildungs- und Praktikumsplätze. Für eine Beurteilung der IV-Revision 6a im Allgemeinen und der Auswirkungen auf die nachhaltige Eingliederung der Versicherten sind jedoch die vorgesehenen wissenschaftlichen Studien abzuwarten. Aktuell wird im Rahmen des Forschungsprogramms der IV (FoP-IV) ein Projekt vorbereitet, das im Sinne einer Zwischenbilanz die Umsetzung der IV-Revision 6a in den IV-Stellen inklusive der zugesprochenen Massnahmen untersuchen wird. Die Ergebnisse sollten bis Ende 2015 vorliegen. Ein weiteres Forschungsprojekt wird 2019 eine definitive Bewertung der Resultate ermöglichen.</p><p>4. Eine Anfang 2012 durchgeführte Befragung von über 1400 Arbeitgebenden ergab, dass in den letzten drei Jahren 23 Prozent von ihnen eine oder mehrere beeinträchtigte Personen oder Rentenbezüger, die nie vorher im Unternehmen gearbeitet hatten, eingestellt hatten. Unter den Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden hatten über 40 Prozent solche Personen eingestellt. Zwischen den Landesteilen wurden keine signifikanten Unterschiede festgestellt. Die Stichprobe ist zu klein, um Rückschlüsse auf einzelne Kantone zu ziehen. Im zweiten Quartal 2014 werden die Ergebnisse der zweiten Arbeitgeberbefragung vorliegen, sodass die Entwicklung seit der Befragung von 2012 ausgewertet werden kann. Auch die zweite Befragung wird wiederum nicht nach allen Kantonen einzeln aufgeschlüsselt werden können. Die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern als wichtigen Partnern bleibt eine hohe Priorität.</p><p>5. Die IV verfügt über alle Urteile der kantonalen Gerichte und ist zurzeit daran, eine differenzierte Auswertung der bisher ergangenen Urteile im Zusammenhang mit der IV-Revision 6a vorzunehmen. Diese Angaben stehen ebenfalls vor der Sommerpause 2014 zur Verfügung. Allgemein kann zu den Beschwerden gegen Rentenentscheide der IV-Stellen gesagt werden, dass es in den vergangenen zwei Jahren zu rund 4800 bzw. 4100 Urteilen vor kantonalen Gerichten gekommen ist, was einen Rückgang gegenüber den Vorjahren darstellt. Das Bundesgericht entschied jeweils in rund 570 Fällen. Vor den kantonalen Gerichten wie auch vor Bundesgericht obsiegten die Versicherten in etwa 10 Prozent der Fälle, in 55 Prozent der Fälle obsiegten die IV-Stellen (69 Prozent vor Bundesgericht), und in rund 25 Prozent (10 Prozent vor Bundesgericht) der Fälle mussten weitere Abklärungen vorgenommen werden (bei den übrigen Entscheiden handelt es sich um teilweise Gutheissungen, Rückzüge, Nichteintreten).</p><p>6. Aus dem Monitoring Sozialhilfe-Invalidenversicherung-Arbeitslosenversicherung ist ersichtlich, dass die IV, obwohl sie zwischen 2004 und 2009 weniger Renten, dafür aber mehr Eingliederungsmassnahmen zugesprochen hatte, den Druck auf die Sozialhilfe nicht wesentlich verstärkte. Dementsprechend sollte auch die IV-Revision 6a keine bedeutenden Auswirkungen auf die Sozialhilfe haben. Von den erwähnten FoP-IV-Forschungsprojekten wird das erste 2015 Erkenntnisse zur Umsetzung in den IV-Stellen liefern, erst das zweite hingegen wird 2019 diese Frage zu den Auswirkungen wissenschaftlich auswerten können, auch weil Übergänge zwischen Systemen der sozialen Sicherheit Verzögerungen unterworfen und Daten erst rückblickend auswertbar sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit dem 1. Januar 2012 ist die IV-Revision 6a in Kraft. Ziel der IV-Revision ist es, die Erwerbsfähigkeit von rund 17 000 IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit entsprechendem Potenzial zu erhöhen, damit sie in den Arbeitsmarkt integriert werden oder ihre bestehende Tätigkeit ausbauen können. Gemäss Schlussbestimmung werden innerhalb von drei Jahren Renten bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage überprüft und herabgesetzt oder aufgehoben, sofern die Voraussetzungen nach Artikel 17 Absatz 1 ATSG nicht erfüllt sind. Betroffene sollten wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Nach zwei Jahren Umsetzungserfahrung ersuche ich den Bundesrat, über den Stand der Arbeiten und die Erfahrungen in den einzelnen Kantonen Auskunft zu geben:</p><p>1. Wie viele Renten wurden in den Jahren 2012 und 2013 pro Kanton überprüft, in absoluten Zahlen und prozentual?</p><p>2. Wie viele Renten wurden pro Kanton aufgehoben, in absoluten Zahlen und prozentual?</p><p>3. Wie viele Betroffene wurden in den jeweiligen Kantonen nachhaltig in den Arbeitsmarkt eingegliedert?</p><p>4. Wie ist die Bereitschaft der Arbeitgeber in den einzelnen Kantonen zur Mitwirkung bei der Wiedereingliederung? Sind bei der Wiedereingliederung Unterschiede zwischen KMU und Grossunternehmen festzustellen? Wenn ja, welche?</p><p>5. Wie viele Beschwerden gegen Aufhebungs- und Herabsetzungsentscheide wurden in den einzelnen Kantonen eingereicht?</p><p>6. Sind in den Kantonen Auswirkungen auf die Sozialhilfe festzustellen? Wenn ja, in welchem Umfang?</p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirkung der IV-Revision 6a im Verhältnis zu deren Zielsetzung?</p>
- Wirkungen der IV-Revision 6a und Folgen für die Betroffenen
Back to List