Mammografie. Mehr Qualität und Diagnosesicherheit

ShortId
14.3049
Id
20143049
Updated
28.07.2023 07:08
Language
de
Title
Mammografie. Mehr Qualität und Diagnosesicherheit
AdditionalIndexing
2841;medizinische Diagnose;Prävention;Evaluation;Qualitätskontrolle;Qualitätssicherung;Krebs;Frau
1
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L04K01050110, Krebs
  • L05K0107010301, Frau
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0706010309, Qualitätskontrolle
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0105050702, Prävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die systematischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramme (Screenings) sind für Frauen freiwillige, organisierte und in Bezug auf Qualität kontrollierte Programme, die auf international anerkannten Erkenntnissen basieren. Die Früherkennung mittels Screening soll den Brustkrebs in einem frühen Stadium erkennen und behandeln. </p><p>In der Praxis stellt sich heute nicht die Frage "Screening, ja oder nein?", sondern die Frage "Brustkrebsprävention über Screenings oder über individuelle Lösungen?" (sogenannt opportunistische Methode). </p><p>Der Bericht "Systematisches Mammografie-Screening" des Swiss Medical Board hat eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Fachgremien ausgelöst und viele Frauen verunsichert. Dieser Bericht beschäftigt sich in erster Linie mit dem Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis von Mammografie-Screening-Programmen.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion nach optimaler Qualität und Diagnosesicherheit in der Krebsfrüherkennung und ist auch bereit, das Postulat Heim 14.3054, "Qualität der Früherkennung von Brustkrebs. Wo steht die Schweiz?", anzunehmen. Bundesweit laufen Bestrebungen im Rahmen der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017, der Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen sowie basierend auf den gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates "Gesundheit 2020", die der Prävention und Früherkennung einen hohen Stellenwert zuweisen.</p><p>1. Nach der Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammografie (SR 832.102.4) haben die für die Durchführung der Screening-Programme zuständigen Organisationen die Aufgabe der Qualitätssicherung und der Evaluation hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Kosten. Beim opportunistischen Screening, bei dem Mammografien ausserhalb von Programmen nach individuellen Entscheidungen durchgeführt werden, gibt es keine solche Stelle. Ob es sich um eine Screening-Mammografie oder um die Abklärung eines klinischen Befundes handelt, ist aus den Abrechnungsdaten nicht eruierbar. Aufgrund der fehlenden Daten beim opportunistischen Screening ist so kein schweizweiter Vergleich der Diagnosesicherheit und Kosten zwischen den beiden Formen des Screenings möglich. Mit der vorgesehenen Vorlage für ein Bundesgesetz zur Krebsregistrierung (Verabschiedung zuhanden des Parlamentes vorgesehen im vierten Quartal 2014) soll die Datengrundlage zum Krebsgeschehen weiter verbessert werden.</p><p>2. Vorschläge zur Überarbeitung der Qualitätsstandards für die organisierte Brustkrebs-Früherkennung werden derzeit unter Leitung der Krebsliga Schweiz erarbeitet und dem BAG in der ersten Jahreshälfte 2014 zugestellt. Das EDI wird diese unter Einbezug der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüfen und über geeignete Umsetzungsmassnahmen betreffend die Screening-Programme nach Artikel 12e der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) und die Mammografie zur Früherkennung von Brustkrebs bei bestimmten Risikogruppen nach Artikel 12d KLV entscheiden. Das opportunistische Screening ist keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, und es besteht keine Kontrolle über den Prozess der Aufklärung, der Lesung der Mammografie und der veranlassten weiteren Abklärungen. Eine gleichwertige Qualitätssicherung bei Screening-Programmen und opportunistischem Screening ist somit nicht möglich.</p><p>3. Die Aufklärung im Rahmen der Screening-Programme wird bereits heute in der Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammografie gefordert. Das EDI wird die Konkretisierung der Anforderungen bei der Überarbeitung der Verordnung prüfen. Kantone ohne Screening-Programme können vonseiten des Bundes nicht zu einer einheitlichen, systematischen und strukturierten Aufklärung verpflichtet werden.</p><p>4. Die Chancengleichheit des Zugangs ist im Rahmen der Screening-Programme gewährleistet, da alle Frauen der Zielgruppe zur Untersuchung eingeladen werden und die Kosten für die Frauen durch die Befreiung von der Franchise tiefer sind als beim opportunistischen Screening. Soziodemografische Faktoren der Teilnehmerinnen werden für die Programmevaluationen erhoben. Beim opportunistischen Screening sind gewisse Evaluationen aus den Gesundheitsbefragungen Schweiz möglich, wobei die Abhängigkeit von individuellen Umständen eine Beeinflussung der Teilnahme durch Bildungsstand und Einkommensverhältnisse impliziert.</p><p>5. Die Interessenbindungen der Mitglieder aller eidgenössischen Gremien sind öffentlich. Für wissenschaftliche Studien und Evaluationen wird international eine solche Offenlegung im Rahmen der Grundsätze zur wissenschaftlichen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis verlangt, worauf auch das Humanforschungsgesetz (SR 810.30) verweist. Analog nehmen die Akademien der Wissenschaften der Schweiz in "Grundsätze und Verfahrensregeln zur wissenschaftlichen Integrität" von 2008 zur Vermeidung von Interessenkonflikten Stellung. Das Swiss Medical Board ist eine privatrechtliche Organisation, welche unter Einbezug von medizinischen, ökonomischen, ethischen und rechtlichen Aspekten Berichte zur vergleichenden Kosten-Wirksamkeits-Relation von Behandlungen verfasst. Die Autoren werden in den Berichten genannt. Auf die Offenlegung der Interessenbindungen hat der Bund keinen Einfluss.</p><p>Entsprechend diesen Ausführungen sind die möglichen Aktivitäten im Kompetenzbereich des Bundes bereits im Gange. Die anderen Bereiche der Umsetzung liegen indessen nicht im Einflussbereich des Bundes, sodass er die vorgeschlagenen Massnahmen nicht umsetzen kann. Aus diesen Gründen ist die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu ergreifen: </p><p>1. Es soll ein Vergleich zwischen den Screening-Programmen und den kantonalen Gesundheitssystemen mit opportunistischer Methode - insbesondere in Bezug auf Qualität und Diagnosetreffsicherheit sowie auf die Kosten der beiden Systeme für die Grundversorgung - durchgeführt werden. </p><p>2. Es sollen die Qualitätskriterien der Screening-Programme bzw. der opportunistischen Methode in der Schweiz beurteilt werden. Gestützt darauf sind alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, um die Qualität zu erhöhen (insbesondere in Bezug auf die medizinischen Geräte, die Mindestfallzahlen pro Zentrum und Arzt respektive Ärztin sowie betreffend die Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte, welche die Mammografie durchführen respektive lesen), damit beide Methoden hinsichtlich ihrer Qualität gleichermassen den neuesten internationalen Anforderungen entsprechen.</p><p>3. Die Aufklärung zu den Screening-Programmen ist zu verstärken. Sie muss für alle Frauen flächendeckend in der ganzen Schweiz gewährleistet sein, damit die Frauen bewusst entscheiden können, ob und welcher Art von Mammografie sie sich unterziehen wollen. </p><p>4. Evaluationen sollen zeigen, welche Frauen in Bezug auf ihre soziale und geografische Herkunft Zugang zu den systematischen Brustkrebs-Früherkennungsprogrammen bzw. der opportunistischen Methode haben. </p><p>5. Es soll über die Gremien, welche Wirkungsstudien und Evaluationen durchführen, volle Transparenz in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte hergestellt werden.</p>
  • Mammografie. Mehr Qualität und Diagnosesicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die systematischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramme (Screenings) sind für Frauen freiwillige, organisierte und in Bezug auf Qualität kontrollierte Programme, die auf international anerkannten Erkenntnissen basieren. Die Früherkennung mittels Screening soll den Brustkrebs in einem frühen Stadium erkennen und behandeln. </p><p>In der Praxis stellt sich heute nicht die Frage "Screening, ja oder nein?", sondern die Frage "Brustkrebsprävention über Screenings oder über individuelle Lösungen?" (sogenannt opportunistische Methode). </p><p>Der Bericht "Systematisches Mammografie-Screening" des Swiss Medical Board hat eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Fachgremien ausgelöst und viele Frauen verunsichert. Dieser Bericht beschäftigt sich in erster Linie mit dem Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis von Mammografie-Screening-Programmen.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion nach optimaler Qualität und Diagnosesicherheit in der Krebsfrüherkennung und ist auch bereit, das Postulat Heim 14.3054, "Qualität der Früherkennung von Brustkrebs. Wo steht die Schweiz?", anzunehmen. Bundesweit laufen Bestrebungen im Rahmen der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017, der Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen sowie basierend auf den gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates "Gesundheit 2020", die der Prävention und Früherkennung einen hohen Stellenwert zuweisen.</p><p>1. Nach der Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammografie (SR 832.102.4) haben die für die Durchführung der Screening-Programme zuständigen Organisationen die Aufgabe der Qualitätssicherung und der Evaluation hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Kosten. Beim opportunistischen Screening, bei dem Mammografien ausserhalb von Programmen nach individuellen Entscheidungen durchgeführt werden, gibt es keine solche Stelle. Ob es sich um eine Screening-Mammografie oder um die Abklärung eines klinischen Befundes handelt, ist aus den Abrechnungsdaten nicht eruierbar. Aufgrund der fehlenden Daten beim opportunistischen Screening ist so kein schweizweiter Vergleich der Diagnosesicherheit und Kosten zwischen den beiden Formen des Screenings möglich. Mit der vorgesehenen Vorlage für ein Bundesgesetz zur Krebsregistrierung (Verabschiedung zuhanden des Parlamentes vorgesehen im vierten Quartal 2014) soll die Datengrundlage zum Krebsgeschehen weiter verbessert werden.</p><p>2. Vorschläge zur Überarbeitung der Qualitätsstandards für die organisierte Brustkrebs-Früherkennung werden derzeit unter Leitung der Krebsliga Schweiz erarbeitet und dem BAG in der ersten Jahreshälfte 2014 zugestellt. Das EDI wird diese unter Einbezug der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüfen und über geeignete Umsetzungsmassnahmen betreffend die Screening-Programme nach Artikel 12e der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) und die Mammografie zur Früherkennung von Brustkrebs bei bestimmten Risikogruppen nach Artikel 12d KLV entscheiden. Das opportunistische Screening ist keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, und es besteht keine Kontrolle über den Prozess der Aufklärung, der Lesung der Mammografie und der veranlassten weiteren Abklärungen. Eine gleichwertige Qualitätssicherung bei Screening-Programmen und opportunistischem Screening ist somit nicht möglich.</p><p>3. Die Aufklärung im Rahmen der Screening-Programme wird bereits heute in der Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammografie gefordert. Das EDI wird die Konkretisierung der Anforderungen bei der Überarbeitung der Verordnung prüfen. Kantone ohne Screening-Programme können vonseiten des Bundes nicht zu einer einheitlichen, systematischen und strukturierten Aufklärung verpflichtet werden.</p><p>4. Die Chancengleichheit des Zugangs ist im Rahmen der Screening-Programme gewährleistet, da alle Frauen der Zielgruppe zur Untersuchung eingeladen werden und die Kosten für die Frauen durch die Befreiung von der Franchise tiefer sind als beim opportunistischen Screening. Soziodemografische Faktoren der Teilnehmerinnen werden für die Programmevaluationen erhoben. Beim opportunistischen Screening sind gewisse Evaluationen aus den Gesundheitsbefragungen Schweiz möglich, wobei die Abhängigkeit von individuellen Umständen eine Beeinflussung der Teilnahme durch Bildungsstand und Einkommensverhältnisse impliziert.</p><p>5. Die Interessenbindungen der Mitglieder aller eidgenössischen Gremien sind öffentlich. Für wissenschaftliche Studien und Evaluationen wird international eine solche Offenlegung im Rahmen der Grundsätze zur wissenschaftlichen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis verlangt, worauf auch das Humanforschungsgesetz (SR 810.30) verweist. Analog nehmen die Akademien der Wissenschaften der Schweiz in "Grundsätze und Verfahrensregeln zur wissenschaftlichen Integrität" von 2008 zur Vermeidung von Interessenkonflikten Stellung. Das Swiss Medical Board ist eine privatrechtliche Organisation, welche unter Einbezug von medizinischen, ökonomischen, ethischen und rechtlichen Aspekten Berichte zur vergleichenden Kosten-Wirksamkeits-Relation von Behandlungen verfasst. Die Autoren werden in den Berichten genannt. Auf die Offenlegung der Interessenbindungen hat der Bund keinen Einfluss.</p><p>Entsprechend diesen Ausführungen sind die möglichen Aktivitäten im Kompetenzbereich des Bundes bereits im Gange. Die anderen Bereiche der Umsetzung liegen indessen nicht im Einflussbereich des Bundes, sodass er die vorgeschlagenen Massnahmen nicht umsetzen kann. Aus diesen Gründen ist die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu ergreifen: </p><p>1. Es soll ein Vergleich zwischen den Screening-Programmen und den kantonalen Gesundheitssystemen mit opportunistischer Methode - insbesondere in Bezug auf Qualität und Diagnosetreffsicherheit sowie auf die Kosten der beiden Systeme für die Grundversorgung - durchgeführt werden. </p><p>2. Es sollen die Qualitätskriterien der Screening-Programme bzw. der opportunistischen Methode in der Schweiz beurteilt werden. Gestützt darauf sind alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, um die Qualität zu erhöhen (insbesondere in Bezug auf die medizinischen Geräte, die Mindestfallzahlen pro Zentrum und Arzt respektive Ärztin sowie betreffend die Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte, welche die Mammografie durchführen respektive lesen), damit beide Methoden hinsichtlich ihrer Qualität gleichermassen den neuesten internationalen Anforderungen entsprechen.</p><p>3. Die Aufklärung zu den Screening-Programmen ist zu verstärken. Sie muss für alle Frauen flächendeckend in der ganzen Schweiz gewährleistet sein, damit die Frauen bewusst entscheiden können, ob und welcher Art von Mammografie sie sich unterziehen wollen. </p><p>4. Evaluationen sollen zeigen, welche Frauen in Bezug auf ihre soziale und geografische Herkunft Zugang zu den systematischen Brustkrebs-Früherkennungsprogrammen bzw. der opportunistischen Methode haben. </p><p>5. Es soll über die Gremien, welche Wirkungsstudien und Evaluationen durchführen, volle Transparenz in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte hergestellt werden.</p>
    • Mammografie. Mehr Qualität und Diagnosesicherheit

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