Filmförderprogramm Media. Fördergelder für die Schweiz?

ShortId
14.3053
Id
20143053
Updated
28.07.2023 07:09
Language
de
Title
Filmförderprogramm Media. Fördergelder für die Schweiz?
AdditionalIndexing
2831;Filmkunst;Europäische Union;Kulturförderung;Finanzierung;kulturelle Zusammenarbeit
1
  • L04K01060307, Kulturförderung
  • L05K0106040301, Filmkunst
  • L04K10010209, kulturelle Zusammenarbeit
  • L02K0903, Europäische Union
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Es muss davon ausgegangen werden, dass zumindest im Jahr 2014, möglicherweise aber in den nächsten drei bis vier Jahren die Teilnahme der Schweiz am Media-Programm (neu "kreatives Europa 2014-2020") nicht mehr möglich ist.</p><p>Neben den Schweizer Verleihern, Kinobetreibern und Produzenten und Produzentinnen sind auch diverse Schweizer Filmfestivals, die nationale Weiterbildungsstiftung Focal sowie die Supsi in Lugano betroffen, z. B. Festival tous écrans, Genf; Fantoche, Baden/AG; Festival del Film, Locarno; Internationale Kurzfilmtage Winterthur; International Fanatic Film Festival, Neuenburg; Visions du réel, Nyon usw.</p><p>Diese Institutionen haben ihre Budgets 2014 erstellt und sind auf die Media-Beiträge angewiesen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 7. März 2014 beschlossen, dem Parlament im Rahmen der Botschaft über den Nachtrag I zum Voranschlag 2014 einen Kredit im Umfang von rund 5 Millionen Franken als Kostendach für die Umsetzung einer Übergangslösung im Bereich Filmförderung (Finanzierung von Ersatzmassnahmen) für das Jahr 2014 zu unterbreiten. Dieser Betrag wird mit dem ursprünglich für die Teilnahme am Media-Programm verabschiedeten Voranschlagskredit von 7,8 Millionen Franken kompensiert.</p><p>Als Berechnungsbasis für die Höhe des Nachtragskredits wurden die Rückflüsse aus den Förderprogrammen von Media der letzten Jahre verwendet. Nicht Teil der Übergangslösung sind die ab 2014 von Media neueingeführten Förderprogramme (z. B. Gameförderung) sowie Programme, die bisher vom Bund nicht unterstützt wurden (wie z. B. TV-Koproduktionen).</p><p>Die Förderkriterien für das Übergangsjahr orientieren sich so weit wie möglich an den geltenden Media-Kriterien und werden in einer Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) festgelegt. Diese ist in Erarbeitung und soll im Sommer in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt hin werden Projekteingaben möglich sein.</p><p>Die durch die Nichtteilnahme am Media-Programm wegfallenden internationalen Kontakte, d. h. der bessere Zugang zu den europäischen Netzwerken sowie zum europäischen Filmmarkt, können finanziell nicht kompensiert werden. Deshalb muss die Weiterführung von Media auch weiterhin ein Ziel bleiben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 hat die EU die Schweiz informiert, dass die Verhandlungen für die Teilnahme am Filmförderprogramm Media seit Anfang 2014 sistiert sind. Wie gedenkt der Bundesrat diese Situation zu lösen?</p>
  • Filmförderprogramm Media. Fördergelder für die Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es muss davon ausgegangen werden, dass zumindest im Jahr 2014, möglicherweise aber in den nächsten drei bis vier Jahren die Teilnahme der Schweiz am Media-Programm (neu "kreatives Europa 2014-2020") nicht mehr möglich ist.</p><p>Neben den Schweizer Verleihern, Kinobetreibern und Produzenten und Produzentinnen sind auch diverse Schweizer Filmfestivals, die nationale Weiterbildungsstiftung Focal sowie die Supsi in Lugano betroffen, z. B. Festival tous écrans, Genf; Fantoche, Baden/AG; Festival del Film, Locarno; Internationale Kurzfilmtage Winterthur; International Fanatic Film Festival, Neuenburg; Visions du réel, Nyon usw.</p><p>Diese Institutionen haben ihre Budgets 2014 erstellt und sind auf die Media-Beiträge angewiesen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 7. März 2014 beschlossen, dem Parlament im Rahmen der Botschaft über den Nachtrag I zum Voranschlag 2014 einen Kredit im Umfang von rund 5 Millionen Franken als Kostendach für die Umsetzung einer Übergangslösung im Bereich Filmförderung (Finanzierung von Ersatzmassnahmen) für das Jahr 2014 zu unterbreiten. Dieser Betrag wird mit dem ursprünglich für die Teilnahme am Media-Programm verabschiedeten Voranschlagskredit von 7,8 Millionen Franken kompensiert.</p><p>Als Berechnungsbasis für die Höhe des Nachtragskredits wurden die Rückflüsse aus den Förderprogrammen von Media der letzten Jahre verwendet. Nicht Teil der Übergangslösung sind die ab 2014 von Media neueingeführten Förderprogramme (z. B. Gameförderung) sowie Programme, die bisher vom Bund nicht unterstützt wurden (wie z. B. TV-Koproduktionen).</p><p>Die Förderkriterien für das Übergangsjahr orientieren sich so weit wie möglich an den geltenden Media-Kriterien und werden in einer Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) festgelegt. Diese ist in Erarbeitung und soll im Sommer in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt hin werden Projekteingaben möglich sein.</p><p>Die durch die Nichtteilnahme am Media-Programm wegfallenden internationalen Kontakte, d. h. der bessere Zugang zu den europäischen Netzwerken sowie zum europäischen Filmmarkt, können finanziell nicht kompensiert werden. Deshalb muss die Weiterführung von Media auch weiterhin ein Ziel bleiben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 hat die EU die Schweiz informiert, dass die Verhandlungen für die Teilnahme am Filmförderprogramm Media seit Anfang 2014 sistiert sind. Wie gedenkt der Bundesrat diese Situation zu lösen?</p>
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