Erpressung durch die EU? Auszahlung der Kohäsionsbeiträge stoppen
- ShortId
-
14.3057
- Id
-
20143057
- Updated
-
28.07.2023 06:46
- Language
-
de
- Title
-
Erpressung durch die EU? Auszahlung der Kohäsionsbeiträge stoppen
- AdditionalIndexing
-
10;Beziehungen Schweiz-EU;Kohäsionsfonds;Volksinitiative;Einwanderung;Volksabstimmung;Kontrolle der Zuwanderungen;Retorsionsmassnahme
- 1
-
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L05K1002010502, Retorsionsmassnahme
- L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
- L04K01080303, Einwanderung
- L03K080102, Volksabstimmung
- L04K08010204, Volksinitiative
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach der Volksabstimmung vom 9. Februar ist die Schweiz vonseiten der EU mit einer Flut von Kritik und Drohungen überschüttet worden. Unser Land soll offensichtlich unter Druck gesetzt werden; als Reaktion auf einen demokratischen Volksentscheid ist dies verwerflich und inakzeptabel.</p><p>Bis jetzt war von Auswirkungen auf die Bereiche Energie und Hochschulen die Rede. In der Tat sind Schweizer Studentinnen und Studenten für 2015 von der Teilnahme am Programm Erasmus plus (dessen Wert dahingestellt sei) ausgeschlossen worden.</p><p>Solche gegen die Schweiz gerichteten Aktionen aus Brüssel können nicht unbeantwortet bleiben. So, wie auch nicht toleriert werden kann, dass sich die EU erlaubt, gegenüber einem demokratisch erfolgten Volksentscheid eines Nicht-EU-Mitgliedstaates eine solch einschüchternde und despektierliche Haltung einzunehmen. Wir sind nicht Mitglied der EU, auch wenn manche dies in den letzten Jahren offenbar geglaubt und in Brüssel den Eindruck erweckt haben, dies sei so.</p><p>Das Verhalten der EU gegenüber der Schweiz nach der Abstimmung zur Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" ist auf Repressalien ausgerichtet, und anscheinend meint in Brüssel so manch einer, sich alles erlauben zu können.</p>
- <p>Bereits seit Beginn der Neunzigerjahre unterstützt die Schweiz im Rahmen der Ostzusammenarbeit die vormals kommunistischen Länder Osteuropas mit dem Ziel der Förderung von Frieden, Demokratie und Marktwirtschaft und damit einhergehend der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Schweiz. Diese Bemühungen werden in den neuen EU-Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2007 mit dem autonomen Erweiterungsbeitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU weitergeführt. Die Rahmenkredite für den Beitrag von gesamthaft 1 Milliarde Franken an die 10 der EU 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten sowie von 257 Millionen Franken für Rumänien und Bulgarien wurden in den Jahren 2007 bzw. 2009 vom Parlament genehmigt. Beide Rahmenkredite basieren auf dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.</p><p>Eine Sistierung der Umsetzung des Erweiterungsbeitrages wäre aus Sicht des Bundesrates nicht zweckdienlich.</p><p>Die Schweiz trägt mit dem Erweiterungsbeitrag zu einem sicheren, stabilen, prosperierenden und demokratischen Europa bei. Gleichzeitig ermöglicht der Erweiterungsbeitrag, die bilateralen Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten zu festigen; er liegt damit auch im Interesse der Schweiz. Die konkrete Umsetzung des Beitrages basiert auf bilateralen Rahmenabkommen, welche die Schweiz direkt mit den neuen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen hat. Die EU ist abgesehen von einer gemeinsamen Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU, vom 27. Februar 2006 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Präsidenten des Rates der Europäischen Union sowie Addendum zum MoU für Rumänien und Bulgarien vom 25. Juni 2008), welche die grossen thematischen Finanzierungsbereiche und den Schlüssel für die Aufteilung des schweizerischen Beitrages unter den Mitgliedstaaten festhält, nicht in die Umsetzung des Erweiterungsbeitrages involviert. Die Mittel des Beitrages an die 10 im Jahr 2004 beigetretenen neuen EU-Mitgliedstaaten wurden zudem bis Mitte 2012 vollständig verpflichtet, und auch die Konzeption der Programme für Rumänien und Bulgarien ist mit einer Verpflichtungsquote von 93 Prozent (Stand April 2014: 62 Prozent der Mittel definitiv und 31 Prozent provisorisch verpflichtet) weit fortgeschritten. Eine Sistierung würde deshalb die von der Schweiz bereits genehmigten und zum Teil realisierten Projekte treffen und in erster Linie zulasten der Partnerländer und der lokalen Projektträger gehen. Entsprechend eignet sich die vom Motionär verlangte Massnahme nicht, um auf die laufenden Gespräche und Verhandlungen mit der EU Einfluss zu nehmen, die nach der Verabschiedung des institutionellen Verhandlungsmandates seitens der EU vom 6. Mai 2014 weitergeführt werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Auszahlung jeglicher Kohäsionsbeiträge an die EU so lange zu stoppen, bis diese ihre Haltung unserem Land gegenüber geändert hat.</p>
- Erpressung durch die EU? Auszahlung der Kohäsionsbeiträge stoppen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach der Volksabstimmung vom 9. Februar ist die Schweiz vonseiten der EU mit einer Flut von Kritik und Drohungen überschüttet worden. Unser Land soll offensichtlich unter Druck gesetzt werden; als Reaktion auf einen demokratischen Volksentscheid ist dies verwerflich und inakzeptabel.</p><p>Bis jetzt war von Auswirkungen auf die Bereiche Energie und Hochschulen die Rede. In der Tat sind Schweizer Studentinnen und Studenten für 2015 von der Teilnahme am Programm Erasmus plus (dessen Wert dahingestellt sei) ausgeschlossen worden.</p><p>Solche gegen die Schweiz gerichteten Aktionen aus Brüssel können nicht unbeantwortet bleiben. So, wie auch nicht toleriert werden kann, dass sich die EU erlaubt, gegenüber einem demokratisch erfolgten Volksentscheid eines Nicht-EU-Mitgliedstaates eine solch einschüchternde und despektierliche Haltung einzunehmen. Wir sind nicht Mitglied der EU, auch wenn manche dies in den letzten Jahren offenbar geglaubt und in Brüssel den Eindruck erweckt haben, dies sei so.</p><p>Das Verhalten der EU gegenüber der Schweiz nach der Abstimmung zur Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" ist auf Repressalien ausgerichtet, und anscheinend meint in Brüssel so manch einer, sich alles erlauben zu können.</p>
- <p>Bereits seit Beginn der Neunzigerjahre unterstützt die Schweiz im Rahmen der Ostzusammenarbeit die vormals kommunistischen Länder Osteuropas mit dem Ziel der Förderung von Frieden, Demokratie und Marktwirtschaft und damit einhergehend der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Schweiz. Diese Bemühungen werden in den neuen EU-Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2007 mit dem autonomen Erweiterungsbeitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU weitergeführt. Die Rahmenkredite für den Beitrag von gesamthaft 1 Milliarde Franken an die 10 der EU 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten sowie von 257 Millionen Franken für Rumänien und Bulgarien wurden in den Jahren 2007 bzw. 2009 vom Parlament genehmigt. Beide Rahmenkredite basieren auf dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.</p><p>Eine Sistierung der Umsetzung des Erweiterungsbeitrages wäre aus Sicht des Bundesrates nicht zweckdienlich.</p><p>Die Schweiz trägt mit dem Erweiterungsbeitrag zu einem sicheren, stabilen, prosperierenden und demokratischen Europa bei. Gleichzeitig ermöglicht der Erweiterungsbeitrag, die bilateralen Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten zu festigen; er liegt damit auch im Interesse der Schweiz. Die konkrete Umsetzung des Beitrages basiert auf bilateralen Rahmenabkommen, welche die Schweiz direkt mit den neuen EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen hat. Die EU ist abgesehen von einer gemeinsamen Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU, vom 27. Februar 2006 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Präsidenten des Rates der Europäischen Union sowie Addendum zum MoU für Rumänien und Bulgarien vom 25. Juni 2008), welche die grossen thematischen Finanzierungsbereiche und den Schlüssel für die Aufteilung des schweizerischen Beitrages unter den Mitgliedstaaten festhält, nicht in die Umsetzung des Erweiterungsbeitrages involviert. Die Mittel des Beitrages an die 10 im Jahr 2004 beigetretenen neuen EU-Mitgliedstaaten wurden zudem bis Mitte 2012 vollständig verpflichtet, und auch die Konzeption der Programme für Rumänien und Bulgarien ist mit einer Verpflichtungsquote von 93 Prozent (Stand April 2014: 62 Prozent der Mittel definitiv und 31 Prozent provisorisch verpflichtet) weit fortgeschritten. Eine Sistierung würde deshalb die von der Schweiz bereits genehmigten und zum Teil realisierten Projekte treffen und in erster Linie zulasten der Partnerländer und der lokalen Projektträger gehen. Entsprechend eignet sich die vom Motionär verlangte Massnahme nicht, um auf die laufenden Gespräche und Verhandlungen mit der EU Einfluss zu nehmen, die nach der Verabschiedung des institutionellen Verhandlungsmandates seitens der EU vom 6. Mai 2014 weitergeführt werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Auszahlung jeglicher Kohäsionsbeiträge an die EU so lange zu stoppen, bis diese ihre Haltung unserem Land gegenüber geändert hat.</p>
- Erpressung durch die EU? Auszahlung der Kohäsionsbeiträge stoppen
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