Vorentwurf für ein neues Tabakproduktegesetz
- ShortId
-
14.3060
- Id
-
20143060
- Updated
-
28.07.2023 07:16
- Language
-
de
- Title
-
Vorentwurf für ein neues Tabakproduktegesetz
- AdditionalIndexing
-
2841;Werbeverbot;Tabakkonsum;Gesundheitsrisiko;Substitutionserzeugnis;Gesetzgebungsverfahren;Nikotinsucht;Tabak;Indiskretion;Tabakwerbung
- 1
-
- L05K1402020104, Tabak
- L06K070101030203, Tabakwerbung
- L06K070101030205, Werbeverbot
- L05K0705070305, Substitutionserzeugnis
- L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
- L06K120102020201, Indiskretion
- L06K140202010401, Tabakkonsum
- L05K0101020104, Nikotinsucht
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Rahmen der Ämterkonsultation wurde der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgearbeitete Vorentwurf des Tabakproduktegesetzes Anfang 2014 verwaltungsintern diskutiert. Es ist davon auszugehen, dass der Vorentwurf im Rahmen dieses Verfahrens den Medien zugespielt wurde. Der Adressatenkreis bei einer Ämterkonsultation ist relativ gross. Es werden sämtliche interessierten Bundesämter, ausserparlamentarische Kommissionen und die Generalsekretariate aller Departemente mit der Vorlage bedient. Es ist deshalb nicht eruierbar, wer den Vorentwurf an die Medien weitergereicht hat.</p><p>2./3. Der Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz wird gegenwärtig verwaltungsintern konsolidiert. Der entsprechende Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich deshalb zum Inhalt des Gesetzes noch nicht geäussert. Wie er in seiner Antwort vom 20. November 2013 auf die Interpellation Comte 13.3997 erläutert hat, berücksichtigt die bestehende Gesetzgebung aber bereits die Risikoprofile der verschiedenen Produktekategorien z. B. bei den zu verwendenden Warnhinweisen.</p><p>Vor einigen Jahren wurden zudem Hinweise wie "mild" und "light" deshalb untersagt, weil sie den Konsumenten eine vermeintliche Senkung des Gesundheitsrisikos suggerierten. Das BAG ist daran zu prüfen, ob im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten Produkte, die möglicherweise für die öffentliche Gesundheit weniger schädlich sind als herkömmliche Tabakprodukte, differenziert betrachtet werden müssen. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Nachrichtensendungen "10 vor 10" des Deutschschweizer Fernsehens vom 6. und 7. Februar 2014 haben berichtet, im Besitz des Entwurfes für ein neues Tabakproduktegesetz zu sein. In der "NZZ" vom 8. März konnte man ebenfalls lesen, dass sie im Besitz des Gesetzentwurfes ist.</p><p>In den Beiträgen wurde unter anderem darüber berichtet, dass der Bundesrat Plakat-, Print- und Kinowerbung für Tabakprodukte verbieten will und dass der Bund elektronische Zigaretten gleich wie konventionelle Tabakprodukte regulieren will.</p><p>Dazu folgende Fragen:</p><p>1. Wie kommt es, dass ein vertraulicher Vorentwurf an die Medien gelangt?</p><p>2. Es macht den Anschein, dass vom BAG zurzeit weder das Risikoprofil der E-Zigaretten noch dasjenige von Tabakprodukten mit verringertem Risiko genauer geprüft und berücksichtigt werden, indem offenbar E-Zigaretten den gleich strengen Vorschriften unterstellt werden sollen wie herkömmliche Zigaretten.</p><p>3. Man konnte in letzter Zeit verschiedentlich davon lesen, dass die Tabakindustrie an Produkten mit einem wesentlich verminderten Gesundheitsrisiko arbeitet und diese bald vermarkten wird. In der Antwort des Bundesrates vom 20. November 2013 auf die Interpellation Comte 13.3997 hat der Bundesrat noch in Aussicht gestellt, die Wege zur Verminderung der Konsumrisiken zu prüfen und in den Entwurf zum neuen Tabakproduktegesetz einfliessen zu lassen. Für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz und auch für die Konsumenten ist es von enormer Wichtigkeit, dass solche Produkte anders als herkömmliche Tabakprodukte reguliert werden und über deren geringere Schädlichkeit informiert werden kann.</p>
- Vorentwurf für ein neues Tabakproduktegesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Im Rahmen der Ämterkonsultation wurde der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgearbeitete Vorentwurf des Tabakproduktegesetzes Anfang 2014 verwaltungsintern diskutiert. Es ist davon auszugehen, dass der Vorentwurf im Rahmen dieses Verfahrens den Medien zugespielt wurde. Der Adressatenkreis bei einer Ämterkonsultation ist relativ gross. Es werden sämtliche interessierten Bundesämter, ausserparlamentarische Kommissionen und die Generalsekretariate aller Departemente mit der Vorlage bedient. Es ist deshalb nicht eruierbar, wer den Vorentwurf an die Medien weitergereicht hat.</p><p>2./3. Der Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz wird gegenwärtig verwaltungsintern konsolidiert. Der entsprechende Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich deshalb zum Inhalt des Gesetzes noch nicht geäussert. Wie er in seiner Antwort vom 20. November 2013 auf die Interpellation Comte 13.3997 erläutert hat, berücksichtigt die bestehende Gesetzgebung aber bereits die Risikoprofile der verschiedenen Produktekategorien z. B. bei den zu verwendenden Warnhinweisen.</p><p>Vor einigen Jahren wurden zudem Hinweise wie "mild" und "light" deshalb untersagt, weil sie den Konsumenten eine vermeintliche Senkung des Gesundheitsrisikos suggerierten. Das BAG ist daran zu prüfen, ob im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten Produkte, die möglicherweise für die öffentliche Gesundheit weniger schädlich sind als herkömmliche Tabakprodukte, differenziert betrachtet werden müssen. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Nachrichtensendungen "10 vor 10" des Deutschschweizer Fernsehens vom 6. und 7. Februar 2014 haben berichtet, im Besitz des Entwurfes für ein neues Tabakproduktegesetz zu sein. In der "NZZ" vom 8. März konnte man ebenfalls lesen, dass sie im Besitz des Gesetzentwurfes ist.</p><p>In den Beiträgen wurde unter anderem darüber berichtet, dass der Bundesrat Plakat-, Print- und Kinowerbung für Tabakprodukte verbieten will und dass der Bund elektronische Zigaretten gleich wie konventionelle Tabakprodukte regulieren will.</p><p>Dazu folgende Fragen:</p><p>1. Wie kommt es, dass ein vertraulicher Vorentwurf an die Medien gelangt?</p><p>2. Es macht den Anschein, dass vom BAG zurzeit weder das Risikoprofil der E-Zigaretten noch dasjenige von Tabakprodukten mit verringertem Risiko genauer geprüft und berücksichtigt werden, indem offenbar E-Zigaretten den gleich strengen Vorschriften unterstellt werden sollen wie herkömmliche Zigaretten.</p><p>3. Man konnte in letzter Zeit verschiedentlich davon lesen, dass die Tabakindustrie an Produkten mit einem wesentlich verminderten Gesundheitsrisiko arbeitet und diese bald vermarkten wird. In der Antwort des Bundesrates vom 20. November 2013 auf die Interpellation Comte 13.3997 hat der Bundesrat noch in Aussicht gestellt, die Wege zur Verminderung der Konsumrisiken zu prüfen und in den Entwurf zum neuen Tabakproduktegesetz einfliessen zu lassen. Für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz und auch für die Konsumenten ist es von enormer Wichtigkeit, dass solche Produkte anders als herkömmliche Tabakprodukte reguliert werden und über deren geringere Schädlichkeit informiert werden kann.</p>
- Vorentwurf für ein neues Tabakproduktegesetz
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