Bekämpfung von Schmuggel und Fälschungen. Tabakproduktegesetz als Basis
- ShortId
-
14.3062
- Id
-
20143062
- Updated
-
28.07.2023 06:58
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung von Schmuggel und Fälschungen. Tabakproduktegesetz als Basis
- AdditionalIndexing
-
12;15;betrügerisches Handelsgeschäft;Eindämmung der Kriminalität;Nachahmung;Zoll;Tabak
- 1
-
- L05K1402020104, Tabak
- L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
- L05K0706010307, Nachahmung
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L05K0701040301, Zoll
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>2014 soll die Schweiz ein Tabakproduktegesetz erhalten. Dann will die Schweiz die WHO-Tabakkonvention ratifizieren. Diese schreibt in Artikel 15 vor, es müsse die "Bekämpfung des Zigarettenschmuggels, des illegalen Herstellens und der Fälschung von Tabakprodukten" sichergestellt werden. Die EU revidiert derzeit die Tabakprodukte-Direktive. Diese schreibt ebenfalls vor, Zigaretten seien mit einer extern kontrollierten Rückverfolgbarkeitskennzeichnung (Track and Trace) zu kontrollieren. In der Schweiz fehlen solche Massnahmen. Erstens stellen geschmuggelte und gefälschte Zigaretten wegen nichtidentifizierbarer Herkunft eine noch viel grössere gesundheitliche Bedrohung dar als Zigaretten, deren Legalität und Echtheit mittels Track and Trace nachgewiesen werden. Track-and-Trace-Systeme sind in der Luxus- und Genussmittelindustrie zusehends Standard. Zweitens gehen nichtbezifferbare Summen an Steuergeldern (zugunsten der AHV) verloren. Dies hängt auch damit zusammen, dass keine verlässlichen Daten vorhanden sind, die Aufschluss über Schmuggel und Fälschungen im Tabakproduktebereich geben. Die letzte, nichtzufriedenstellende Auskunft ans Parlament ist 12 Jahre alt (02.1017). Die Oberzolldirektion verzeichnete 2012 einen Zigarettenschmuggelzuwachs von 39 Prozent und kommunizierte: "Aufgrund der Entwicklung ... rechnen wir damit, dass in Zukunft auch in der Schweiz vermehrt grössere Mengen von geschmuggelten Zigaretten aufgegriffen werden." Für 2013 meldete die Oberzolldirektion 4939 Fälle von Zigarettenschmuggel und einen Anstieg um 38 Prozent. Die Schweiz hat als Sitz der Tabakmultis und als Sitz der WHO eine besondere Verantwortung.</p>
- <p>1./2. Aufgrund der seit mehreren Jahren beunruhigenden Situation in verschiedenen Ländern der EU in Bezug auf den Einfuhrschmuggel von Zigaretten steht die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Rahmen internationaler Abkommen laufend in Kontakt mit den entsprechenden Zollbehörden der EU-Staaten, um rechtzeitig auf eine sich verändernde Lage oder neue Erscheinungen reagieren zu können. Im Rahmen der internationalen Zoll- und Polizeikooperation arbeitet die EZV zusätzlich in einer Expertengruppe bei Europol mit, welche sich mit der Bekämpfung des Tabakschmuggels in Europa befasst.</p><p>Die EZV hat ausserdem ab 2006 mit den drei grossen inländischen Herstellern von Zigaretten Absichtserklärungen - zum Zwecke der Reduzierung und Eliminierung gefälschter sowie geschmuggelter Tabakwaren - unterzeichnet. Im Rahmen dieser Erklärungen findet ein regelmässiger Informationsaustausch zu den nationalen und internationalen Entwicklungen statt. Auf dieser Basis wurde auch gemeinsam ein unabhängiges, spezialisiertes Unternehmen bestimmt, welches im Auftrag und auf Kosten der Zigarettenhersteller seit 2010 jährlich Leerschachteluntersuchungen in 20 Schweizer Städten durchführt.</p><p>Bei diesen Leerschachteluntersuchungen werden systematisch leere Zigarettenschachteln auf der Strasse gesammelt und auf ihre Herkunft überprüft. Dabei zeigt sich, dass durchschnittlich rund 12 Prozent der Schachteln unversteuert sind, d. h. nicht aus dem schweizerischen Detailhandel stammt. Mehr als die Hälfte dieser unversteuerten Zigaretten stammen aus dem Duty-free-Verkauf (rund 25 bis 30 Prozent) bzw. aus Deutschland oder Italien. Der Rest stammt aus den unterschiedlichsten Ländern, was den Schluss zulässt, dass sie ebenfalls vornehmlich im Reise- und Touristenverkehr für den Eigenkonsum eingeführt wurden. Diese Untersuchung ist für die EZV ein Anhaltspunkt dafür, dass der Anteil der effektiv in die Schweiz geschmuggelten Zigaretten deutlich unter 5 Prozent liegen dürfte.</p><p>Trotzdem nahmen die Schmuggelfälle im Rahmen des "Einkaufstourismus" in den letzten Jahren kontinuierlich zu, dies insbesondere, weil sich das Preisgefüge zu Deutschland, Österreich und Italien in den vergangenen fünf Jahren wesentlich zuungunsten der Schweiz entwickelt hat. Fälle von gewerbsmässigem Schmuggel konnte die EZV in den vergangenen Jahren nur selten feststellen. Gefälschte Zigaretten hat man bei Zollkontrollen noch keine gefunden, bei den Leerschachteluntersuchungen findet man jedoch regelmässig einige wenige Schachteln.</p><p>Aufgrund des insgesamt geringen Volumens wurden bislang keine quantitativen Erhebungen der geschmuggelten Zigaretten vorgenommen, sondern es wurde lediglich die Anzahl der Fälle zur Lageanalyse erhoben. Mit der Einführung eines neuen Informatiksystems für Strafsachen wird die EZV ab 2015 auch für den Tabakbereich eine quantitative Erhebung einführen.</p><p>75 Prozent der in der Schweiz hergestellten Zigaretten sind für die Ausfuhr bestimmt. Die EZV überwacht sämtliche Ausfuhrsendungen. Zudem werden die Exporte nach Menge und Bestimmungsland in der Aussenhandelsstatistik transparent aufgeführt. In den letzten zehn Jahren sind uns keine Schmuggelfälle mit in der Schweiz hergestellten Zigaretten bekannt.</p><p>3./5. Die EZV konnte 2011 in einem Pilotversuch ein von der Industrie entwickeltes, aber von einem unabhängigen Drittanbieter betriebenes Informatikprogramm testen und kann dieses seither kostenlos nutzen. Ein 12-stelliger alphanumerischer Code, der auf die Zigarettenschachteln gedruckt wird, ermöglicht damit künftig eine Verfolgung und Rückverfolgung in einer international genormten, offenen Standardisierung. Da 95 Prozent der in der Schweiz verkauften Zigaretten im Inland hergestellt werden und das Steuererhebungssystem reibungslos funktioniert, ist diese Lösung für die Steuererhebung nicht notwendig, jedoch für die EZV ein wichtiges zusätzliches Kontrollinstrument.</p><p>Im Verlauf des Jahres 2014 werden sämtliche für den Schweizer Markt bestimmten Zigaretten der drei grossen Hersteller mit solchen Codes ausgerüstet sein. Für die Kontrollorgane und insbesondere die Konsumentinnen und Konsumenten ist dies von grossem Nutzen, da künftig ein öffentlich zugängliches Abfragesystem (Internet/SMS) zur Feststellung der Echtheit und Herkunft der Produkte zur Verfügung steht.</p><p>In der EU muss aufgrund der am 14. März 2014 vom Rat verabschiedeten neuen Tabakprodukterichtlinie ein Rückverfolgungssystem eingeführt werden. Die technischen Bestimmungen für den Aufbau und den Betrieb werden gegenwärtig definiert. Im Rahmen der Erarbeitung dieser technischen Vorschriften wird geprüft, ob das neue EU-System die verschiedenen Informatiklösungen der Industrie integrieren kann. Es gilt demnach, die Entwicklungen bzw. die Umsetzung in der EU abzuwarten, bevor man über Massnahmen in der Schweiz befinden kann. Rechtsgrundlage für die Einführung einer analogen Regelung in der Schweiz wäre aber ohnehin das Tabaksteuergesetz und nicht das in dieser Interpellation erwähnte Tabakproduktegesetz.</p><p>4. Die Anforderungen von Artikel 15 des Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) sind im Bereich der Bekämpfung des Schmuggels und der Fälschungen durch die Bestimmungen im geltenden Tabaksteuergesetz bereits heute erfüllt. Für die Ratifizierung des Abkommens braucht es diesbezüglich keine gesetzlichen Anpassungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welche quantifizierte Mengen geschmuggelter und gefälschter Zigaretten konnten in der Schweiz seit 2000 jährlich festgestellt werden?</p><p>2. Wie beurteilt er, dass die Schweiz mit Sitz multinationaler Tabakproduzenten gegenüber Konsumenten und Wirtschaft in der Schweiz wie international besondere Verantwortung hat?</p><p>3. Welche Massnahmen plant er mit Blick auf die Bekämpfung von Schmuggel und Fälschung und damit einhergehender höchst schädlicher Produkte und mit Blick auf die Erfüllung der WHO-Tabakkonvention und deren Ratifizierung?</p><p>4. Wie konkret soll Artikel 15 der Konvention (Bekämpfung Schmuggel/Fälschungen) erfüllt werden, und ist er willens, im Tabakproduktegesetz die Basis für die Beschaffung eines industrieunabhängigen Track-and-Trace-Systems zu schaffen?</p><p>5. Die Oberzolldirektion testete das Selbstkontrollsystem der Tabakindustrie, welches ihr von dieser gratis zur Verfügung gestellt wird, und bilanziert, sie ziehe "gegenwärtig nur einen bedingten Nutzen daraus". Was folgert er?</p>
- Bekämpfung von Schmuggel und Fälschungen. Tabakproduktegesetz als Basis
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>2014 soll die Schweiz ein Tabakproduktegesetz erhalten. Dann will die Schweiz die WHO-Tabakkonvention ratifizieren. Diese schreibt in Artikel 15 vor, es müsse die "Bekämpfung des Zigarettenschmuggels, des illegalen Herstellens und der Fälschung von Tabakprodukten" sichergestellt werden. Die EU revidiert derzeit die Tabakprodukte-Direktive. Diese schreibt ebenfalls vor, Zigaretten seien mit einer extern kontrollierten Rückverfolgbarkeitskennzeichnung (Track and Trace) zu kontrollieren. In der Schweiz fehlen solche Massnahmen. Erstens stellen geschmuggelte und gefälschte Zigaretten wegen nichtidentifizierbarer Herkunft eine noch viel grössere gesundheitliche Bedrohung dar als Zigaretten, deren Legalität und Echtheit mittels Track and Trace nachgewiesen werden. Track-and-Trace-Systeme sind in der Luxus- und Genussmittelindustrie zusehends Standard. Zweitens gehen nichtbezifferbare Summen an Steuergeldern (zugunsten der AHV) verloren. Dies hängt auch damit zusammen, dass keine verlässlichen Daten vorhanden sind, die Aufschluss über Schmuggel und Fälschungen im Tabakproduktebereich geben. Die letzte, nichtzufriedenstellende Auskunft ans Parlament ist 12 Jahre alt (02.1017). Die Oberzolldirektion verzeichnete 2012 einen Zigarettenschmuggelzuwachs von 39 Prozent und kommunizierte: "Aufgrund der Entwicklung ... rechnen wir damit, dass in Zukunft auch in der Schweiz vermehrt grössere Mengen von geschmuggelten Zigaretten aufgegriffen werden." Für 2013 meldete die Oberzolldirektion 4939 Fälle von Zigarettenschmuggel und einen Anstieg um 38 Prozent. Die Schweiz hat als Sitz der Tabakmultis und als Sitz der WHO eine besondere Verantwortung.</p>
- <p>1./2. Aufgrund der seit mehreren Jahren beunruhigenden Situation in verschiedenen Ländern der EU in Bezug auf den Einfuhrschmuggel von Zigaretten steht die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Rahmen internationaler Abkommen laufend in Kontakt mit den entsprechenden Zollbehörden der EU-Staaten, um rechtzeitig auf eine sich verändernde Lage oder neue Erscheinungen reagieren zu können. Im Rahmen der internationalen Zoll- und Polizeikooperation arbeitet die EZV zusätzlich in einer Expertengruppe bei Europol mit, welche sich mit der Bekämpfung des Tabakschmuggels in Europa befasst.</p><p>Die EZV hat ausserdem ab 2006 mit den drei grossen inländischen Herstellern von Zigaretten Absichtserklärungen - zum Zwecke der Reduzierung und Eliminierung gefälschter sowie geschmuggelter Tabakwaren - unterzeichnet. Im Rahmen dieser Erklärungen findet ein regelmässiger Informationsaustausch zu den nationalen und internationalen Entwicklungen statt. Auf dieser Basis wurde auch gemeinsam ein unabhängiges, spezialisiertes Unternehmen bestimmt, welches im Auftrag und auf Kosten der Zigarettenhersteller seit 2010 jährlich Leerschachteluntersuchungen in 20 Schweizer Städten durchführt.</p><p>Bei diesen Leerschachteluntersuchungen werden systematisch leere Zigarettenschachteln auf der Strasse gesammelt und auf ihre Herkunft überprüft. Dabei zeigt sich, dass durchschnittlich rund 12 Prozent der Schachteln unversteuert sind, d. h. nicht aus dem schweizerischen Detailhandel stammt. Mehr als die Hälfte dieser unversteuerten Zigaretten stammen aus dem Duty-free-Verkauf (rund 25 bis 30 Prozent) bzw. aus Deutschland oder Italien. Der Rest stammt aus den unterschiedlichsten Ländern, was den Schluss zulässt, dass sie ebenfalls vornehmlich im Reise- und Touristenverkehr für den Eigenkonsum eingeführt wurden. Diese Untersuchung ist für die EZV ein Anhaltspunkt dafür, dass der Anteil der effektiv in die Schweiz geschmuggelten Zigaretten deutlich unter 5 Prozent liegen dürfte.</p><p>Trotzdem nahmen die Schmuggelfälle im Rahmen des "Einkaufstourismus" in den letzten Jahren kontinuierlich zu, dies insbesondere, weil sich das Preisgefüge zu Deutschland, Österreich und Italien in den vergangenen fünf Jahren wesentlich zuungunsten der Schweiz entwickelt hat. Fälle von gewerbsmässigem Schmuggel konnte die EZV in den vergangenen Jahren nur selten feststellen. Gefälschte Zigaretten hat man bei Zollkontrollen noch keine gefunden, bei den Leerschachteluntersuchungen findet man jedoch regelmässig einige wenige Schachteln.</p><p>Aufgrund des insgesamt geringen Volumens wurden bislang keine quantitativen Erhebungen der geschmuggelten Zigaretten vorgenommen, sondern es wurde lediglich die Anzahl der Fälle zur Lageanalyse erhoben. Mit der Einführung eines neuen Informatiksystems für Strafsachen wird die EZV ab 2015 auch für den Tabakbereich eine quantitative Erhebung einführen.</p><p>75 Prozent der in der Schweiz hergestellten Zigaretten sind für die Ausfuhr bestimmt. Die EZV überwacht sämtliche Ausfuhrsendungen. Zudem werden die Exporte nach Menge und Bestimmungsland in der Aussenhandelsstatistik transparent aufgeführt. In den letzten zehn Jahren sind uns keine Schmuggelfälle mit in der Schweiz hergestellten Zigaretten bekannt.</p><p>3./5. Die EZV konnte 2011 in einem Pilotversuch ein von der Industrie entwickeltes, aber von einem unabhängigen Drittanbieter betriebenes Informatikprogramm testen und kann dieses seither kostenlos nutzen. Ein 12-stelliger alphanumerischer Code, der auf die Zigarettenschachteln gedruckt wird, ermöglicht damit künftig eine Verfolgung und Rückverfolgung in einer international genormten, offenen Standardisierung. Da 95 Prozent der in der Schweiz verkauften Zigaretten im Inland hergestellt werden und das Steuererhebungssystem reibungslos funktioniert, ist diese Lösung für die Steuererhebung nicht notwendig, jedoch für die EZV ein wichtiges zusätzliches Kontrollinstrument.</p><p>Im Verlauf des Jahres 2014 werden sämtliche für den Schweizer Markt bestimmten Zigaretten der drei grossen Hersteller mit solchen Codes ausgerüstet sein. Für die Kontrollorgane und insbesondere die Konsumentinnen und Konsumenten ist dies von grossem Nutzen, da künftig ein öffentlich zugängliches Abfragesystem (Internet/SMS) zur Feststellung der Echtheit und Herkunft der Produkte zur Verfügung steht.</p><p>In der EU muss aufgrund der am 14. März 2014 vom Rat verabschiedeten neuen Tabakprodukterichtlinie ein Rückverfolgungssystem eingeführt werden. Die technischen Bestimmungen für den Aufbau und den Betrieb werden gegenwärtig definiert. Im Rahmen der Erarbeitung dieser technischen Vorschriften wird geprüft, ob das neue EU-System die verschiedenen Informatiklösungen der Industrie integrieren kann. Es gilt demnach, die Entwicklungen bzw. die Umsetzung in der EU abzuwarten, bevor man über Massnahmen in der Schweiz befinden kann. Rechtsgrundlage für die Einführung einer analogen Regelung in der Schweiz wäre aber ohnehin das Tabaksteuergesetz und nicht das in dieser Interpellation erwähnte Tabakproduktegesetz.</p><p>4. Die Anforderungen von Artikel 15 des Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) sind im Bereich der Bekämpfung des Schmuggels und der Fälschungen durch die Bestimmungen im geltenden Tabaksteuergesetz bereits heute erfüllt. Für die Ratifizierung des Abkommens braucht es diesbezüglich keine gesetzlichen Anpassungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Welche quantifizierte Mengen geschmuggelter und gefälschter Zigaretten konnten in der Schweiz seit 2000 jährlich festgestellt werden?</p><p>2. Wie beurteilt er, dass die Schweiz mit Sitz multinationaler Tabakproduzenten gegenüber Konsumenten und Wirtschaft in der Schweiz wie international besondere Verantwortung hat?</p><p>3. Welche Massnahmen plant er mit Blick auf die Bekämpfung von Schmuggel und Fälschung und damit einhergehender höchst schädlicher Produkte und mit Blick auf die Erfüllung der WHO-Tabakkonvention und deren Ratifizierung?</p><p>4. Wie konkret soll Artikel 15 der Konvention (Bekämpfung Schmuggel/Fälschungen) erfüllt werden, und ist er willens, im Tabakproduktegesetz die Basis für die Beschaffung eines industrieunabhängigen Track-and-Trace-Systems zu schaffen?</p><p>5. Die Oberzolldirektion testete das Selbstkontrollsystem der Tabakindustrie, welches ihr von dieser gratis zur Verfügung gestellt wird, und bilanziert, sie ziehe "gegenwärtig nur einen bedingten Nutzen daraus". Was folgert er?</p>
- Bekämpfung von Schmuggel und Fälschungen. Tabakproduktegesetz als Basis
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