Nationale Containerterminal-Konferenz und Botschaft für ein Gütertransportgesetz

ShortId
14.3063
Id
20143063
Updated
28.07.2023 07:17
Language
de
Title
Nationale Containerterminal-Konferenz und Botschaft für ein Gütertransportgesetz
AdditionalIndexing
48;Basel (Kanton);Durchführung eines Projektes;kombinierter Transport;Containertransport;Güterverkehr;Beförderung zu Wasser und zu Lande;Flussschifffahrt;Güterverkehr auf der Schiene
1
  • L04K18010202, Güterverkehr
  • L05K1801020202, Containertransport
  • L04K18010303, kombinierter Transport
  • L04K18050204, Flussschifffahrt
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K0301010103, Basel (Kanton)
  • L04K18010301, Beförderung zu Wasser und zu Lande
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres wird die Botschaft zum Gütertransportgesetz den eidgenössischen Räten zur Beratung vorgelegt. Die Ergebnisse des auf Initiative des Bundesamtes für Verkehr erfolgten Mediationsprozesses für die Gestaltung der zukünftigen Terminallandschaft in der Schweiz (insbesondere für die Versorgung im maritimen und kontinentalen Import/Export) liegen vor. Die nationalen Verlader-, Logistik- und Transportverbände erzielten an einer nationalen Terminalkonferenz vom 3. Dezember 2013 Einigkeit (einstimmig) in folgenden fünf Schwerpunkten (vgl. "BAV-News" vom 16. Dezember 2013):</p><p>1. "Die Akteure sind sich einig, dass im Import- und Exportverkehr von Containern Wachstumsraten von 1 bis 2 Prozent über dem Wirtschaftswachstum realistisch sind.</p><p>2. Die bestehenden Terminals müssen bei der Planung der künftigen Terminallandschaft einbezogen werden.</p><p>3. Der trimodale Terminal Basel Nord soll realisiert werden, und zwar sowohl für den Umlad Schiene/Schiene und Schiene/Strasse als auch - in einem weiteren Ausbauschritt - für den Umlad mit der Rheinschifffahrt ('Basel Nord trimodal umsetzen').</p><p>4. Die Option für die Realisierung des Gateway Limmattal soll offengehalten werden. Bei der Umsetzung steht ein etappenweises Vorgehen im Vordergrund, das sich nach den Marktbedürfnissen richtet.</p><p>5. Zu vertiefen ist die Frage, wie der diskriminierungsfreie Zugang zu den Terminals optimal gewährleistet werden kann. Ebenfalls genauer geprüft werden muss die Frage, wie die Betreibergesellschaften der Terminals am besten organisiert werden."</p><p>Es besteht Grund zur Annahme, dass der wertvolle Konsens der Terminalkonferenz vom 3. Dezember 2013 unnötig durch eine mit den Schweizerischen Rheinhäfen nicht koordinierte Vorgehensweise des Bundesamtes für Verkehr (BAV) gefährdet wird. Das BAV scheint noch immer auf einen rein bimodalen Terminal Basel Nord (nur Bahn/Strasse) zu fokussieren und eine Benachteiligung der Rheinschifffahrt gegenüber der Bahn in Kauf zu nehmen. Ein Variantenvergleich Basel Nord mit dem deutschen Hafen Weil am Rhein ergibt keine ökonomischen Vorteile, jedoch mehr Abhängigkeiten vom und Wertschöpfungstransfer ins Ausland.</p><p>Eine Delegation der KVF des Ständerates und des Nationalrates hat sich Anfang September 2013 ein Bild vor Ort über die Ausbau- und Verlagerungsstrategie des Hafens Rotterdam für den maritimen Hinterlandverkehr auf der Rheinachse und die strategische Bedeutung einer leistungsfähigen und direkten Vernetzung der Binnenschifffahrt mit Bahn und Strasse am Standort Basel Nord für die ganze Schweiz gemacht. Ihre Erkenntnisse decken sich mit denjenigen des Mediationsprozesses.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat sieht vor, mit der Vorlage zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes die Rechtsgrundlage für ein Konzept gemäss Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1973 zu schaffen. Dadurch werden die Grundlagen für die Entwicklung verschiedener Infrastrukturen für den Schienengüterverkehr festgelegt, wie beispielsweise Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs (KV). Zugleich sieht der Bundesrat vor, dem Parlament zusammen mit der Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes einen Rahmenkredit für Investitionsbeiträge zugunsten des Gütertransports auf der Schiene vorzulegen. Die Erkenntnisse der vom Bundesamt für Verkehr (BAV) mit der Terminalkonferenz vorgenommenen Branchenabstimmung werden in der Erarbeitung des Konzeptes aufgenommen und weiterentwickelt.</p><p>2. Aus Sicht des Bundesrates ist der Raum Basel Nord als zentraler Umschlagsstandort der Schweiz zu entwickeln, um den Import- und Exportverkehr im KV in und ab der Schweiz zu stärken. Daher sind die Terminalkapazitäten - sowohl Schiene-Schiene und Schiene-Strasse als auch Schiff-Schiene und Schiff-Strasse - im Raum Basel auszubauen. Dies entspricht den Ergebnissen der vom BAV durchgeführten Terminalkonferenz.</p><p>Zwischen BAV und den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) wird parallel zur Terminalkonferenz seit Anfang 2013 ein Austausch über einen koordinierten Ausbau der Hafen- und KV-Umschlagsanlagen im Perimeter Basel Nord geführt. Eine vom BAV in Auftrag gegebene Grossterminal-Studie hat diverse Nachteile der von den SRH vorgelegten Konzeption aufgezeigt (hohe Investitionskosten für ein neues Hafenbecken, fehlende Aufwärtskompatibilität, operative Probleme, grosse Höhendifferenzen, ungeklärte Vereinbarkeit mit Stadtentwicklung). Daher haben SRH und BAV vereinbart, alternative Entwicklungsmöglichkeiten auf deren Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Im Vordergrund dieser Alternativen steht ein Ausbau der KV-Umschlagsanlagen im Hafen Weil am Rhein, mit welchem auf den Bau eines neuen Hafenbeckens verzichtet werden könnte. Dieser Ausbau wäre zu deutlich niedrigeren Investitionskosten realisierbar und würde dennoch die effiziente Anbindung der Schweiz an die Rheinschifffahrt gewährleisten. In diesem Fall würde der Umschlag Schiff-Schiene auf den Standort Hafen Weil am Rhein und der Umschlag Schiene-Strasse bzw. Schiene-Schiene auf den Standort des ehemaligen Güterbahnhofs des Badischen Bahnhofs in Basel konzentriert. Diese Variantenprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Schweizerischen Rheinhäfen haben in diesem Zusammenhang eine Konzeptstudie für einen Ausbau des Terminals Weil am Rhein in Auftrag gegeben. Der Bundesrat strebt eine möglichst aufwärtskompatible, dauerhafte sowie im Nutzen-Kosten-Verhältnis vorteilhafte Lösung an. Dies erfordert eine vertiefte Variantenprüfung für die koordinierte Entwicklung der Hafen- und KV-Umschlagsanlagen im Raum Basel.</p><p>3. Bei der finanziellen Förderung von KV-Umschlagsanlagen werden der Umschlag Strasse-Schiene, der Umschlag Schiff-Schiene und der Umschlag Schiene-Schiene gleichbehandelt. Bei der Bemessung der Beiträge werden gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs vom 4. November 2009 das verkehrs- und das umweltpolitische Interesse sowie der Grad der Eigenwirtschaftlichkeit berücksichtigt.</p><p>4. Der Bund eröffnet das Bewilligungs- und Finanzierungsverfahren erst, wenn entsprechende Gesuche vorliegen. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden beim BAV keine Gesuche zur Eröffnung eines Bewilligungs- oder Finanzierungsverfahrens eingereicht.</p><p>Gemäss geltendem Recht können für KV-Umschlagsanlagen auf Grundlage von Artikel 21 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe vom 22. März 1985 Investitionsbeiträge durch den Bund gewährt werden. Der Bundesrat sieht vor, künftig sämtliche Investitionsbeiträge des Bundes an KV-Umschlagsanlagen über Rahmenkredite zu steuern. Er wird dem Parlament gleichzeitig mit der Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes den Bundesbeschluss über den ersten dieser Rahmenkredite vorlegen.</p><p>Nach allgemeinem Verständnis und gängiger Praxis ist ein Hafenbecken Teil der Hafenanlagen und nicht Bestandteil einer KV-Umschlagsanlage. Für die finanzielle Unterstützung des Baus eines Hafenbeckens durch den Bund besteht derzeit keine gesetzliche Grundlage. Die Motion Janiak 09.3076, "Mitfinanzierung der Rheinhafen-Infrastruktur durch den Bund", die die Schaffung einer solchen gesetzlichen Grundlage forderte, wurde vom Parlament abgelehnt.</p><p>5. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind über die unter Ziffer 2 genannte Variantenprüfung bereits im August 2013 informiert worden. Um die zu prüfende Variante eines Ausbaus der KV-Umschlagsanlagen in Weil für den Umschlag Schiff-Schiene auf ihre Umsetzbarkeit hin beurteilen zu können, fand im Februar 2014 ein Meinungsaustausch zwischen Vertretern des BAV und Vertretern der Stadt und des Hafens Weil am Rhein statt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er gewillt, das Mediationsergebnis der nationalen Terminalkonferenz vom 3. Dezember 2013 uneingeschränkt in die Botschaft zum Gütertransportgesetz (Zielbild Terminallandschaft Schweiz) einfliessen zu lassen?</p><p>2. Ist er insbesondere bereit, die Anbindung der Rheinschifffahrt auf Schweizer Boden am Standort mit der direktesten und effizientesten Anbindung an Bahn und Strasse (Standort Basel Nord) sicherzustellen und auf eine nachteilige Verlagerung der Anbindung der Binnenschifffahrt ins nachbarliche Ausland zu verzichten?</p><p>3. Stellt er sicher, dass bei der Erweiterung der Terminalkapazitäten die Verkehrsträger Bahn und Rheinschifffahrt gleich behandelt werden?</p><p>4. Ist er bereit, das Bewilligungs- und Finanzierungsverfahren für einen trimodalen Terminal Basel Nord zusammen mit den Projektpartnern und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zügig anzugehen? Ist für die Finanzierung eine Sonderbotschaft zu erstellen, oder lässt sich der Terminal inklusive Hafenbecken (d. h. Schiffsanschluss) über den Rahmenkredit auf Basis der Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs finanzieren?</p><p>5. Wie beurteilt er den Umstand, dass hochrangige Vertreter des Bundesamtes für Verkehr ohne Information der für die Schweizerischen Rheinhäfen zuständigen Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit dem Oberbürgermeister der deutschen Nachbarstadt Weil am Rhein über eine Anbindung der Containerschifffahrt im Ausland verhandeln?</p>
  • Nationale Containerterminal-Konferenz und Botschaft für ein Gütertransportgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres wird die Botschaft zum Gütertransportgesetz den eidgenössischen Räten zur Beratung vorgelegt. Die Ergebnisse des auf Initiative des Bundesamtes für Verkehr erfolgten Mediationsprozesses für die Gestaltung der zukünftigen Terminallandschaft in der Schweiz (insbesondere für die Versorgung im maritimen und kontinentalen Import/Export) liegen vor. Die nationalen Verlader-, Logistik- und Transportverbände erzielten an einer nationalen Terminalkonferenz vom 3. Dezember 2013 Einigkeit (einstimmig) in folgenden fünf Schwerpunkten (vgl. "BAV-News" vom 16. Dezember 2013):</p><p>1. "Die Akteure sind sich einig, dass im Import- und Exportverkehr von Containern Wachstumsraten von 1 bis 2 Prozent über dem Wirtschaftswachstum realistisch sind.</p><p>2. Die bestehenden Terminals müssen bei der Planung der künftigen Terminallandschaft einbezogen werden.</p><p>3. Der trimodale Terminal Basel Nord soll realisiert werden, und zwar sowohl für den Umlad Schiene/Schiene und Schiene/Strasse als auch - in einem weiteren Ausbauschritt - für den Umlad mit der Rheinschifffahrt ('Basel Nord trimodal umsetzen').</p><p>4. Die Option für die Realisierung des Gateway Limmattal soll offengehalten werden. Bei der Umsetzung steht ein etappenweises Vorgehen im Vordergrund, das sich nach den Marktbedürfnissen richtet.</p><p>5. Zu vertiefen ist die Frage, wie der diskriminierungsfreie Zugang zu den Terminals optimal gewährleistet werden kann. Ebenfalls genauer geprüft werden muss die Frage, wie die Betreibergesellschaften der Terminals am besten organisiert werden."</p><p>Es besteht Grund zur Annahme, dass der wertvolle Konsens der Terminalkonferenz vom 3. Dezember 2013 unnötig durch eine mit den Schweizerischen Rheinhäfen nicht koordinierte Vorgehensweise des Bundesamtes für Verkehr (BAV) gefährdet wird. Das BAV scheint noch immer auf einen rein bimodalen Terminal Basel Nord (nur Bahn/Strasse) zu fokussieren und eine Benachteiligung der Rheinschifffahrt gegenüber der Bahn in Kauf zu nehmen. Ein Variantenvergleich Basel Nord mit dem deutschen Hafen Weil am Rhein ergibt keine ökonomischen Vorteile, jedoch mehr Abhängigkeiten vom und Wertschöpfungstransfer ins Ausland.</p><p>Eine Delegation der KVF des Ständerates und des Nationalrates hat sich Anfang September 2013 ein Bild vor Ort über die Ausbau- und Verlagerungsstrategie des Hafens Rotterdam für den maritimen Hinterlandverkehr auf der Rheinachse und die strategische Bedeutung einer leistungsfähigen und direkten Vernetzung der Binnenschifffahrt mit Bahn und Strasse am Standort Basel Nord für die ganze Schweiz gemacht. Ihre Erkenntnisse decken sich mit denjenigen des Mediationsprozesses.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat sieht vor, mit der Vorlage zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes die Rechtsgrundlage für ein Konzept gemäss Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1973 zu schaffen. Dadurch werden die Grundlagen für die Entwicklung verschiedener Infrastrukturen für den Schienengüterverkehr festgelegt, wie beispielsweise Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs (KV). Zugleich sieht der Bundesrat vor, dem Parlament zusammen mit der Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes einen Rahmenkredit für Investitionsbeiträge zugunsten des Gütertransports auf der Schiene vorzulegen. Die Erkenntnisse der vom Bundesamt für Verkehr (BAV) mit der Terminalkonferenz vorgenommenen Branchenabstimmung werden in der Erarbeitung des Konzeptes aufgenommen und weiterentwickelt.</p><p>2. Aus Sicht des Bundesrates ist der Raum Basel Nord als zentraler Umschlagsstandort der Schweiz zu entwickeln, um den Import- und Exportverkehr im KV in und ab der Schweiz zu stärken. Daher sind die Terminalkapazitäten - sowohl Schiene-Schiene und Schiene-Strasse als auch Schiff-Schiene und Schiff-Strasse - im Raum Basel auszubauen. Dies entspricht den Ergebnissen der vom BAV durchgeführten Terminalkonferenz.</p><p>Zwischen BAV und den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) wird parallel zur Terminalkonferenz seit Anfang 2013 ein Austausch über einen koordinierten Ausbau der Hafen- und KV-Umschlagsanlagen im Perimeter Basel Nord geführt. Eine vom BAV in Auftrag gegebene Grossterminal-Studie hat diverse Nachteile der von den SRH vorgelegten Konzeption aufgezeigt (hohe Investitionskosten für ein neues Hafenbecken, fehlende Aufwärtskompatibilität, operative Probleme, grosse Höhendifferenzen, ungeklärte Vereinbarkeit mit Stadtentwicklung). Daher haben SRH und BAV vereinbart, alternative Entwicklungsmöglichkeiten auf deren Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Im Vordergrund dieser Alternativen steht ein Ausbau der KV-Umschlagsanlagen im Hafen Weil am Rhein, mit welchem auf den Bau eines neuen Hafenbeckens verzichtet werden könnte. Dieser Ausbau wäre zu deutlich niedrigeren Investitionskosten realisierbar und würde dennoch die effiziente Anbindung der Schweiz an die Rheinschifffahrt gewährleisten. In diesem Fall würde der Umschlag Schiff-Schiene auf den Standort Hafen Weil am Rhein und der Umschlag Schiene-Strasse bzw. Schiene-Schiene auf den Standort des ehemaligen Güterbahnhofs des Badischen Bahnhofs in Basel konzentriert. Diese Variantenprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Schweizerischen Rheinhäfen haben in diesem Zusammenhang eine Konzeptstudie für einen Ausbau des Terminals Weil am Rhein in Auftrag gegeben. Der Bundesrat strebt eine möglichst aufwärtskompatible, dauerhafte sowie im Nutzen-Kosten-Verhältnis vorteilhafte Lösung an. Dies erfordert eine vertiefte Variantenprüfung für die koordinierte Entwicklung der Hafen- und KV-Umschlagsanlagen im Raum Basel.</p><p>3. Bei der finanziellen Förderung von KV-Umschlagsanlagen werden der Umschlag Strasse-Schiene, der Umschlag Schiff-Schiene und der Umschlag Schiene-Schiene gleichbehandelt. Bei der Bemessung der Beiträge werden gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs vom 4. November 2009 das verkehrs- und das umweltpolitische Interesse sowie der Grad der Eigenwirtschaftlichkeit berücksichtigt.</p><p>4. Der Bund eröffnet das Bewilligungs- und Finanzierungsverfahren erst, wenn entsprechende Gesuche vorliegen. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden beim BAV keine Gesuche zur Eröffnung eines Bewilligungs- oder Finanzierungsverfahrens eingereicht.</p><p>Gemäss geltendem Recht können für KV-Umschlagsanlagen auf Grundlage von Artikel 21 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe vom 22. März 1985 Investitionsbeiträge durch den Bund gewährt werden. Der Bundesrat sieht vor, künftig sämtliche Investitionsbeiträge des Bundes an KV-Umschlagsanlagen über Rahmenkredite zu steuern. Er wird dem Parlament gleichzeitig mit der Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes den Bundesbeschluss über den ersten dieser Rahmenkredite vorlegen.</p><p>Nach allgemeinem Verständnis und gängiger Praxis ist ein Hafenbecken Teil der Hafenanlagen und nicht Bestandteil einer KV-Umschlagsanlage. Für die finanzielle Unterstützung des Baus eines Hafenbeckens durch den Bund besteht derzeit keine gesetzliche Grundlage. Die Motion Janiak 09.3076, "Mitfinanzierung der Rheinhafen-Infrastruktur durch den Bund", die die Schaffung einer solchen gesetzlichen Grundlage forderte, wurde vom Parlament abgelehnt.</p><p>5. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind über die unter Ziffer 2 genannte Variantenprüfung bereits im August 2013 informiert worden. Um die zu prüfende Variante eines Ausbaus der KV-Umschlagsanlagen in Weil für den Umschlag Schiff-Schiene auf ihre Umsetzbarkeit hin beurteilen zu können, fand im Februar 2014 ein Meinungsaustausch zwischen Vertretern des BAV und Vertretern der Stadt und des Hafens Weil am Rhein statt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er gewillt, das Mediationsergebnis der nationalen Terminalkonferenz vom 3. Dezember 2013 uneingeschränkt in die Botschaft zum Gütertransportgesetz (Zielbild Terminallandschaft Schweiz) einfliessen zu lassen?</p><p>2. Ist er insbesondere bereit, die Anbindung der Rheinschifffahrt auf Schweizer Boden am Standort mit der direktesten und effizientesten Anbindung an Bahn und Strasse (Standort Basel Nord) sicherzustellen und auf eine nachteilige Verlagerung der Anbindung der Binnenschifffahrt ins nachbarliche Ausland zu verzichten?</p><p>3. Stellt er sicher, dass bei der Erweiterung der Terminalkapazitäten die Verkehrsträger Bahn und Rheinschifffahrt gleich behandelt werden?</p><p>4. Ist er bereit, das Bewilligungs- und Finanzierungsverfahren für einen trimodalen Terminal Basel Nord zusammen mit den Projektpartnern und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zügig anzugehen? Ist für die Finanzierung eine Sonderbotschaft zu erstellen, oder lässt sich der Terminal inklusive Hafenbecken (d. h. Schiffsanschluss) über den Rahmenkredit auf Basis der Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs finanzieren?</p><p>5. Wie beurteilt er den Umstand, dass hochrangige Vertreter des Bundesamtes für Verkehr ohne Information der für die Schweizerischen Rheinhäfen zuständigen Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit dem Oberbürgermeister der deutschen Nachbarstadt Weil am Rhein über eine Anbindung der Containerschifffahrt im Ausland verhandeln?</p>
    • Nationale Containerterminal-Konferenz und Botschaft für ein Gütertransportgesetz

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